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Neufassung von Rechtsvorschriften

Mit der Neufassung von Rechtsvorschriften werden neue Rechtsakte angenommen, wenn ein grundlegendes Instrument geändert wird. Das Ergebnis ist ein einzelner, rechtsverbindlicher Akt, mit dem der ursprüngliche Rechtsakt und alle Änderungsrechtsakte zusammengefasst werden. Dieser neue Akt durchläuft das gesamte Rechtsetzungsverfahren und tritt an die Stelle des bisherigen Rechtsakts und hebt diesen auf.

Anders als bei der Kodifizierung, beinhaltet die Neufassung neue wesentliche Änderungen, da der ursprüngliche Rechtsakt verändert wird.

Die Vorschriften zur Neufassung von Rechtsakten sind in der diesbezüglichen Interinstitutionellen Vereinbarung aus dem Jahr 2001 festgelegt. Mit der Vereinbarung werden besondere Verfahren eingeführt, um den Rechtsetzungsbehörden die Möglichkeit zu geben, ihre Aufmerksamkeit auf jene Teile des Rechtsetzungsvorschlags zu richten, die neu sind.

Eine Neufassung kann:

  • vertikal sein, wobei ein ursprünglicher Rechtsakt und seine Änderungsrechtsakte in einem einzigen neuen Rechtsakt zusammengefasst werden;
  • horizontal sein, wobei zwei oder mehr ursprüngliche Rechtsakte, die verwandte Sachgebiete betreffen, und etwaige Änderungsrechtsakte in einem einzigen neuen Rechtsakt zusammengefasst werden.

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