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Europäischer Stabilitätsmechanismus

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist Teil der Strategie der EU zur Gewährleistung der Finanzmarktstabilität im Euroraum. Er bietet finanzielle Unterstützung für Staaten im Euroraum, die in Schwierigkeiten stecken oder von diesen ernstlich bedroht sind.

Die Staaten des Euroraums unterzeichneten am 2. Februar 2012 einen zwischenstaatlichen Vertrag zur Gründung des ESM. Der Europäische Stabilitätsmechanismus wurde Ende 2012 eingeführt. Er ist eine zwischenstaatliche Organisation unter dem Völkerrecht und ist in Luxemburg ansässig. Die Aktionäre vom ESM sind die Staaten des Euroraums. Der ESM emittiert Schuldtitel, um Darlehen und andere Arten der finanziellen Unterstützung für Staaten im Euroraum zu finanzieren.

Der ESM übernahm die Aufgaben seiner Vorgängerinstitution, der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, die 2010 eingerichtet wurde. Der ESM und die Europäische Kommission arbeiten gemäß ihrer entsprechenden Rollen und Mandate eng und regelmäßig zusammen. Die Grundlage für diese Zusammenarbeit bildet eine 2018 von beiden Stellen unterzeichnete Absichtserklärung.

Der ESM verfügt über folgende Befugnisse:

  • Vergabe von Darlehen im Rahmen eines makroökonomischen Anpassungsprogramms;
  • Kauf von Schuldtiteln auf den primären und sekundären Kreditmärkten;
  • Bereitstellung vorbeugender Finanzhilfe in Form von Kreditrahmen;
  • finanzielle Rekapitalisierung von Finanzinstituten mit Hilfe von Darlehen an die Regierungen der EU-Staaten.

2020 schuf der ESM die Pandemie-Krisenhilfe basierend auf einer vorsorglichen Kreditlinie für finanzielle Unterstützung, die für Staaten des Euroraums zugänglich ist, um die inländische Finanzierung der COVID-19 bedingten Kosten in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Heilung und Vorsorge zu stützen.

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