Atlasiet eksperimentālās funkcijas, kuras vēlaties izmēģināt!

Šis dokuments ir izvilkums no tīmekļa vietnes EUR-Lex.

Handelspolitik EU

Die gemeinsame Handelspolitik ist eines der wichtigsten Instrumente im Bereich der Außenbeziehungen der Europäischen Union (Artikel 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV) und fällt unter die ausschließliche Zuständigkeit der EU (Artikel 3 AEUV). Der Vertrag von Lissabon erweiterte diese Zuständigkeit auf ausländische Direktinvestitionen und macht das Europäische Parlament neben dem Rat zu einem gleichberechtigten Mitgesetzgeber in Handelsfragen.

Die Europäische Kommission agiert in Handelsfragen im Namen aller EU-Staaten, führt beispielsweise Verhandlungen über Handelsabkommen mit Drittländern. Diese Abkommen werden mit qualifizierter Mehrheit abgeschlossen. Bei Abkommen zum Dienstleistungsverkehr, geistigen Eigentum, ausländischen Direktinvestitionen, audiovisuellen und kulturellen Dienstleistungen sowie Dienstleistungen im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesen muss der Beschluss des Rates einstimmig sein.

Die EU ist aktives Mitglied der Welthandelsorganisation. Sie unterstützt die Abschaffung von Handelsbeschränkungen und Zollbarrieren. Zum Schutz ihres Marktes verfügt die EU über Instrumente wie Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen, die Verordnung über Handelshemmnisse und Schutzmaßnahmen.

SIEHE AUCH

Augša