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Sogenannte gemeinsame Marktorganisationen (GMO) wurden in der Frühphase der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geschaffen. Sie sollten die Erzeugung und den Handel im Agrarsektor der Europäischen Union (EU) regeln. Ihre Aufgabe war es, landwirtschaftlichen Betrieben stabile Einkommen und europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten. Im Jahr 2007 wurde eine einzige gemeinsame Marktorganisation geschaffen; zuvor gab es 21 GMO, die jeweils eigenen Regeln unterlagen. Artikel 40 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterstützt die Einrichtung von GMO.
Im Jahr 2013 wurde die Gemeinsame Agrarpolitik weiter reformiert. Das wichtigste Ziel der neuen Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation ist es, durch den Einsatz von Marktstützungsinstrumenten, Sondermaßnahmen und Beihilferegelungen für bestimmte Sektoren (insbesondere Obst, Gemüse und Wein) eine Absicherung für Agrarmärkte zu bieten. Außerdem sollen die Zusammenarbeit zwischen Erzeugern mithilfe von Erzeugerorganisationen und eigenen Wettbewerbsregeln gefördert und gemeinsame Vermarktungsnormen für bestimmte Erzeugnisse festgelegt werden.
Die jüngste Reform der GAP gestattet der Kommission außerordentliche Maßnahmen, um ernsthafte Marktstörungen anzugehen (zum Beispiel durch marktstützende Sondermaßnahmen beim Ausbruch einer schweren Tierseuche oder bei einem Vertrauensverlust der Verbraucherschaft aufgrund von Risiken für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen).