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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.
Die Steuerpolitik in der Europäischen Union (EU) umfasst zwei Bereiche: die direkte Besteuerung, für die ausschließlich die Mitgliedstaaten zuständig sind, und die indirekte Besteuerung, die den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr berührt.
In Verbindung mit der direkten Besteuerung hat die EU allerdings einige harmonisierte Normen für die Unternehmens- und Personenbesteuerung festgelegt. Zudem haben die Mitgliedstaaten gemeinsame Maßnahmen ergriffen, mit denen Steuerumgehung und Doppelbesteuerung verhindert werden sollen.
In Bezug auf die indirekte Besteuerung obliegt der EU die Koordinierung und Vereinheitlichung der gesetzlichen Bestimmungen zum Mehrwert- und Verbrauchssteuerrecht. Sie sorgt dafür, dass der Wettbewerb auf dem Binnenmarkt nicht durch unterschiedliche Steuersätze und -regelungen im Bereich der indirekten Steuern verfälscht wird, die Unternehmen in einzelnen Ländern unlautere Vorteile im Vergleich zu anderen Ländern verschaffen würden.