Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.
Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit ist eine der Säulen des auswärtigen Handelns der Europäischen Union (EU). Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit der EU basiert auf den in den europäischen Verträgen festgesetzten Grundsätzen (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Titel III)). Das Hauptziel besteht in der Minderung und langfristigen Beseitigung von Armut. Sie fördert Nachhaltigkeit auf allen Ebenen – sozial, umweltpolitisch, wirtschaftlich und politisch. Die EU bewältigt globale Herausforderungen durch internationale Partnerschaften, welche die europäischen Werte und Interessen aufrechterhalten und fördern sowie zu Frieden und Wohlstand in der Welt beitragen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind weltweit führende Anbieter offizieller Entwicklungshilfe.