Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.
Die Verkehrspolitik der Europäischen Union (EU) zielt darauf ab, mithilfe integrierter Netzwerke für alle Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser und Luft) EU-weit für einen reibungslosen, effizienten, sicheren und freien Personen- und Warenverkehr zu sorgen.
Ziel ist es, effiziente, sichere und umweltfreundliche Mobilitätslösungen in der EU anzubieten und die Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige Industrie zu schaffen, die Wachstum und Arbeitsplätze generiert.
Die EU-Verkehrspolitik befasst sich zudem u. a. mit so weitreichenden Themen wie Klimawandel, Fahrgastrechte und saubere Kraftstoffe – verkehrsbezogene Fragestellungen, die auf EU-Ebene besser angegangen werden können.
Die Verkehrspolitik unterliegt den Bestimmungen von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe g und Titel VI (Artikel 90-100) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und gehört zu den strategisch wichtigsten gemeinsamen Politikbereichen der EU.