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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

    Gesundheit

    public_health

    Gute Gesundheit ist ein Hauptanliegen der EU-Bürgerinnen und -Bürger. Im Einklang mit Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union setzt sich die Europäische Union (EU) im Rahmen ihrer politischen Strategien und Tätigkeiten für einen besseren Gesundheitsschutz ein. Das Handeln der EU im Gesundheitsbereich soll die Gesundheit der Bevölkerung verbessern, Krankheiten verhüten und Gesundheitsgefährdungen, (auch solche, die auf den Lebensstil zurückzuführen sind) vermeiden und der Forschungsförderung dienen.

    Die Festlegung der Gesundheitspolitik sowie die Organisation und Bereitstellung von Gesundheitsdiensten und medizinischer Versorgung gehören nicht in den Tätigkeitsbereich der EU. Vielmehr ergänzt sie mit ihrem Handeln die einzelstaatliche Gesundheitspolitik und unterstützt die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der öffentlichen Gesundheit.