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Gemeinsames Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Betreffende Gesellschaften
Bezug von Gewinnen
Missbrauchsbekämpfungsvorschrift
Die Richtlinie (EU) 2015/121 integriert Missbrauchsbekämpfungsvorschriften in die Richtlinie 2011/96/EU, um den Missbrauch der genannten Richtlinie für Steuerhinterziehung, Steuerbetrug oder missbräuchliche Praktiken zu verhindern. Diese sollen dem besonderen Zweck dienen, Gestaltungen oder eine Abfolge von Gestaltungen, die unangemessen sind, d. h. nicht der wirtschaftlichen Realität entsprechen, zu verhindern.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom 30. November 2011 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (Neufassung) (ABl. L 345 vom 29.12.2011, S. 8-16).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2011/96/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 23.02.2022