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Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit

Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2009/81/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

  • Sie legt spezifische Vorschriften für die Beschaffung in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit zwecks Öffnung der Verteidigungs- und Sicherheitsmärkte in der Europäischen Union (EU) fest, ohne dadurch die berechtigten Sicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten der EU zu gefährden.
  • Die Richtlinie soll für mehr Wettbewerb und Transparenz in diesen Bereichen sorgen und ermöglicht europäischen Unternehmen auf diese Weise, EU-weit mehr Verträge in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung auszuschreiben.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

  • Die Richtlinie gilt grundsätzlich für alle Aufträge zur Beschaffung von Militärausrüstung, Bau- und Dienstleistungen für militärische Zwecke sowie für sensible Beschaffungen für Sicherheitszwecke, die mit Verschlusssachen zusammenhängen.
  • Die Mitgliedstaaten sind weiterhin gemäß Artikel 346 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union berechtigt, Aufträge von dieser Richtlinie auszunehmen, wenn dies zum Schutz ihrer wesentlichen Sicherheitsinteressen dringend erforderlich ist.
  • Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist die nach Artikel 346 AEUV zulässige Ausnahme auf außergewöhnliche und klar definierte Fälle begrenzt. Dazu ist für den Einzelfall nachzuweisen, dass die zur Anwendung dieser Ausnahme erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Nachprüfungsverfahren

Die Richtlinie lässt Nachprüfungsverfahren (d. h. die Möglichkeit für den Bieter1, die Vergabe eines Auftrags an einen anderen Bieter anzufechten) zum Zwecke des Rechtsschutzes der beteiligten Bieter zu. Diese Verfahren fördern außerdem die Transparenz und Nichtdiskriminierung bei der Auftragsvergabe, ohne die von den Mitgliedstaaten geforderte Vertraulichkeit zu gefährden.

Verteidigungsgüter

Richtlinie 2009/81/EG ist Teil eines Pakets, dem auch Richtlinie 2009/43/EG über die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern (siehe Zusammenfassung) angehört. Die vereinfachte Verbringung von Verteidigungsgütern zwischen Mitgliedstaaten gemäß Richtlinie 2009/43/EG ist für den ordnungsgemäßen Ablauf von grenzüberschreitenden Ausschreibungen wichtig.

Bewertungsbericht

Ein 2016 veröffentlichter Bewertungsbericht der Kommission zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG kam zu dem Schluss, dass die Richtlinie zur Öffnung des Binnenmarkts im Verteidigungsbereich beigetragen hatte, dass es aber noch Raum für Verbesserungen gab.

Europäischer Verteidigungs-Aktionsplan, Europäischer Verteidigungsfonds und kooperative Beschaffung

Zwecks Steigerung der Effizienz in den Ausgaben für die Verteidigungsfähigkeiten der Mitgliedstaaten und Schaffung einer wettbewerbsfähigeren und innovativeren industriellen Basis im EU-Verteidigungssektor veröffentlichte die Kommission Ende 2016 den Europäischen Verteidigungs-Aktionsplan. Ein wichtiger Eckpunkt dieses Aktionsplans ist die Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds (EDF) zur Förderung von Investitionen in die gemeinsame Forschung und die Entwicklung von Verteidigungsausrüstung und -technologien (siehe Zusammenfassung).

2019 veröffentlichte die Kommission eine Bekanntmachung mit Leitlinien für verschiedene Möglichkeiten der kooperativen Beschaffung in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Die Bekanntmachung enthält außerdem hilfreiche Informationen zu Aspekten der Durchführung von Projekten, die aus dem Verteidigungsfonds finanziert werden.

Im Februar 2022 veröffentlichte die Kommission ferner eine Mitteilung über den Beitrag der Kommission zur europäischen Verteidigung, die eine Reihe von Vorschlägen zur Anregung der gemeinsamen Beschaffung von kooperativ in der EU entwickelten Verteidigungsfähigkeiten enthält.

Stärkung der Rolle kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

Das Ziel einer 2018 veröffentlichten Empfehlung der Kommission zum grenzüberschreitenden Marktzugang für Subunternehmer und KMU im Verteidigungssektor ist die Verbesserung der Position von KMU in der Lieferkette im Verteidigungsbereich.

Änderungen der Richtlinie 2009/81/EG

Das Richtlinie wurde mit Blick auf die Schwellen für die Anwendung (d. h. Werte, unterhalb derer die Richtlinie keine Anwendung findet) für Auftragsvergabeverfahren mehrfach nachträglich geändert, zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1950 der Kommission, die am in Kraft getreten ist.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten und musste bis spätestens von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Bieter: eine Organisation oder Gruppe, die im Rahmen einer Ausschreibung ein Gebot abgibt.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (ABl. L 216 vom , S. 76-136).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2009/81/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung

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