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Datenschutz im Bereich der elektronischen Kommunikation

Datenschutz im Bereich der elektronischen Kommunikation

ZUSAMMENFASSUNG

Informationen werden über öffentliche elektronische Kommunikationsdienste wie das Internet sowie über Mobil- und Festnetztelefonie und über ihre zugehörigen Netze ausgetauscht. Diese Dienste und Netze erfordern spezielle Vorschriften und Garantien zur Gewährleistung des Rechts auf Privatsphäre und Vertraulichkeit der Nutzer.

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Die Richtlinie legt Regeln für die Gewährleistung der Sicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, Benachrichtigung bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und Vertraulichkeit der Kommunikation fest. Sie verbietet zudem unerbetene Nachrichten, für die eine vorherige Einwilligung der Nutzer erforderlich ist.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste sind verpflichtet, die Sicherheit dieser Dienste zu gewährleisten, indem sie mindestens sicherstellen, dass:

  • nur ermächtigte Personen Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten;
  • personenbezogene Daten vor Zerstörung, Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung bzw. anderer unrechtmäßiger bzw. unerlaubter Verarbeitung geschützt sind;
  • ein Sicherheitskonzept für die Verarbeitung personenbezogener Daten umgesetzt wird.

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten muss der Diensteanbieter die nationale Regulierungsbehörde innerhalb von 24 Stunden benachrichtigen. Wenn sich diese Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten wahrscheinlich nachteilig auf die personenbezogenen Daten oder die Privatsphäre eines Nutzers auswirken wird, so ist er zu benachrichtigen, es sei denn, es wurden geeignete technische Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen.

Die EU-Länder müssen die Vertraulichkeit der mithilfe öffentlicher Kommunikationsnetze übertragenen Nachrichten sicherstellen. Sie müssen insbesondere:

  • das Mithören, Abhören und Speichern sowie andere Arten des Abfangens oder Überwachens von Nachrichten und Verkehrsdaten durch andere Personen als die Nutzer untersagen, wenn keine Einwilligung der betroffenen Nutzer vorliegt, es sei denn, dass diese Personen gesetzlich dazu ermächtigt sind und besondere Anforderungen erfüllen;
  • sicherstellen, dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die im Endgerät eines Nutzers gespeichert sind, nur unter der Bedingung gestattet ist, dass der Nutzer seine Einwilligung erteilt hat, nachdem er klare und umfassende Informationen, unter anderem über den Zweck der Verarbeitung und das Ablehnungsrecht, erhalten hat.

Wenn Verkehrsdaten nicht mehr für die Übertragung einer Nachricht oder für die Gebührenabrechnung benötigt werden, müssen sie gelöscht oder anonymisiert werden. Der Diensteanbieter kann diese Daten jedoch zu Zwecken der Werbung verarbeiten, sofern der Nutzer seine vorherige Einwilligung gegeben hat. Diese Einwilligung kann jederzeit zurückgezogen werden.

Die Einwilligung der Nutzer ist ebenfalls in einer Reihe anderer Situationen erforderlich, u. a.:

  • bevor sie unerbetene Nachrichten (Spam) erhalten - dies gilt auch für SMS und andere elektronische Nachrichten;
  • bevor Informationen (Cookies) auf ihren Computern oder Endgeräten gespeichert werden oder Zugang zu diesen Informationen gewährt wird - zu diesem Zweck müssen die Nutzer klare und umfassende Informationen, unter anderem über die Zwecke der Speicherung oder des Zugangs, erhalten;
  • bevor ihre Rufnummern, E-Mail-Adressen und ihre Wohnanschrift in öffentliche Verzeichnisse aufgenommen werden dürfen.

Die EU-Länder müssen festlegen, welche Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Richtlinie zu verhängen sind.

Die Rechte und Pflichten können nur dann durch nationale Gesetzesmaßnahmen beschränkt werden, wenn eine solche Beschränkung notwendig und angemessen ist, um besondere öffentliche Interessen zu wahren, um zum Beispiel strafrechtliche Ermittlungen zu ermöglichen oder die nationale Sicherheit, Verteidigung oder öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

WANN TRITT DIESE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Diese Richtlinie ist einer von fünf Teilen des EU-Telekom-Reformpakets, ein Rechtsrahmen, der den Bereich der elektronischen Kommunikation regelt. Die anderen Richtlinien behandeln den allgemeinen Rechtsrahmen, Zugang und Zusammenschaltung, Genehmigung und Lizenzierung und Universaldienste.

Das Reformpaket wurde 2009 durch die beiden Richtlinien zur besseren Rechtsetzung und zu den Rechten der Bürger geändert. Außerdem wurde ein Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation eingerichtet.

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zur Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation erhältlich.

Infolge des Ausbruchs von COVID-19 und der Einführung von Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Krise hat die Europäische Kommission Folgendes erlassen: Empfehlung (EU) 2020/518 der Kommission vom für ein gemeinsames Instrumentarium der Union für den Einsatz von Technik und Daten zur Bekämpfung und Überwindung der COVID-19-Krise, insbesondere im Hinblick auf Mobil-Apps und die Verwendung anonymisierter Mobilitätsdaten

RECHTSAKT

Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation).

Letzte Aktualisierung

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