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Datenschutz im Bereich der elektronischen Kommunikation
Informationen werden über öffentliche elektronische Kommunikationsdienste wie das Internet sowie über Mobil- und Festnetztelefonie und über ihre zugehörigen Netze ausgetauscht. Diese Dienste und Netze erfordern spezielle Vorschriften und Garantien zur Gewährleistung des Rechts auf Privatsphäre und Vertraulichkeit der Nutzer.
Die Richtlinie legt Regeln für die Gewährleistung der Sicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, Benachrichtigung bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und Vertraulichkeit der Kommunikation fest. Sie verbietet zudem unerbetene Nachrichten, für die eine vorherige Einwilligung der Nutzer erforderlich ist.
Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste sind verpflichtet, die Sicherheit dieser Dienste zu gewährleisten, indem sie mindestens sicherstellen, dass:
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten muss der Diensteanbieter die nationale Regulierungsbehörde innerhalb von 24 Stunden benachrichtigen. Wenn sich diese Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten wahrscheinlich nachteilig auf die personenbezogenen Daten oder die Privatsphäre eines Nutzers auswirken wird, so ist er zu benachrichtigen, es sei denn, es wurden geeignete technische Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen.
Die EU-Länder müssen die Vertraulichkeit der mithilfe öffentlicher Kommunikationsnetze übertragenen Nachrichten sicherstellen. Sie müssen insbesondere:
Wenn Verkehrsdaten nicht mehr für die Übertragung einer Nachricht oder für die Gebührenabrechnung benötigt werden, müssen sie gelöscht oder anonymisiert werden. Der Diensteanbieter kann diese Daten jedoch zu Zwecken der Werbung verarbeiten, sofern der Nutzer seine vorherige Einwilligung gegeben hat. Diese Einwilligung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Die Einwilligung der Nutzer ist ebenfalls in einer Reihe anderer Situationen erforderlich, u. a.:
Die EU-Länder müssen festlegen, welche Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Richtlinie zu verhängen sind.
Die Rechte und Pflichten können nur dann durch nationale Gesetzesmaßnahmen beschränkt werden, wenn eine solche Beschränkung notwendig und angemessen ist, um besondere öffentliche Interessen zu wahren, um zum Beispiel strafrechtliche Ermittlungen zu ermöglichen oder die nationale Sicherheit, Verteidigung oder öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Sie ist am in Kraft getreten.
Diese Richtlinie ist einer von fünf Teilen des EU-Telekom-Reformpakets, ein Rechtsrahmen, der den Bereich der elektronischen Kommunikation regelt. Die anderen Richtlinien behandeln den allgemeinen Rechtsrahmen, Zugang und Zusammenschaltung, Genehmigung und Lizenzierung und Universaldienste.
Das Reformpaket wurde 2009 durch die beiden Richtlinien zur besseren Rechtsetzung und zu den Rechten der Bürger geändert. Außerdem wurde ein Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation eingerichtet.
Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zur Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation erhältlich.
Infolge des Ausbruchs von COVID-19 und der Einführung von Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Krise hat die Europäische Kommission Folgendes erlassen: Empfehlung (EU) 2020/518 der Kommission vom für ein gemeinsames Instrumentarium der Union für den Einsatz von Technik und Daten zur Bekämpfung und Überwindung der COVID-19-Krise, insbesondere im Hinblick auf Mobil-Apps und die Verwendung anonymisierter Mobilitätsdaten
Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation).
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