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Bekämpfung der Computerkriminalität

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Bekämpfung der Computerkriminalität

Zur Verbesserung der Sicherheit der Informationsinfrastrukturen prüft die Kommission, in welcher Form sie der Computerkriminalität vorbeugen und sie bekämpfen kann.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schaffung einer sichereren Informationsgesellschaft durch Verbesserung der Sicherheit von Informationsinfrastrukturen und Bekämpfung der Computerkriminalität [KOM(2000) 890 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien führen zu tief greifenden Umwälzungen in Wirtschaft und Gesellschaft. Der erfolgreiche Aufbau der Informationsgesellschaft ist für Europa im Hinblick auf Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung von entscheidender Bedeutung. Damit die EU die neuen Möglichkeiten, die sich eröffnen, umfassend ausschöpfen kann, brachte die Kommission im Dezember 1999 die Initiative eEurope auf den Weg. Im Juni 2000 billigte der Europäische Rat auf seiner Tagung in Feira den globalen Aktionsplan für die Initiative eEurope, der sich schwerpunktmäßig mit der Sicherheit von Netzen und der Bekämpfung der Computerkriminalität beschäftigt.

Die wachsende Bedeutung der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur bietet zugleich auch neue Angriffspunkte für kriminelle Handlungen. Die Europäische Union (EU) hat daher bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung widerrechtlicher und schädlicher Inhalte im Internet eingeleitet, durch die Urheberrechte und personenbezogenen Daten geschützt, der elektronische Handel gefördert und die Sicherheit der Transaktionen erhöht werden sollen:

  • In dem vom Rat Justiz und Inneres im Mai 1997 verabschiedeten und auf der Tagung des Europäischen Rates in Amsterdam gebilligten Aktionsprogramm zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität wird die Kommission aufgefordert, eine Studie über die Computerkriminalität auszuarbeiten, die sie im April 1998 vorlegte („COMCRIME-Studie").
  • Der Europäische Rat betonte auf seiner Tagung in Tampere, dass bei den Bemühungen um die Festlegung gemeinsamer Definitionen und Sanktionen für eine Reihe von Straftaten auch die High-Tech-Kriminalität zu berücksichtigen ist.
  • im Rahmen der unionseigenen Strategie zur Bekämpfung der High-Tech-Kriminalität wurden erste Maßnahmen verabschiedet.

Definition der Computerkriminalität

In der Mitteilung wird Computerkriminalität im weiteren Sinn definiert als Straftat, die mit der Nutzung von Computertechnologien verbunden ist. Die Begriffe „Computerkriminalität", „Computerstraftaten", „High-Tech-Kriminalität" und „Cyberkriminalität" sind insofern gleichbedeutend, als sie a) die Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzen ohne geographische Begrenzung und b) die Übertragung von nicht erfassbaren und kurzlebigen Daten bezeichnen.

Die wichtigsten Delikte, mit denen sich das bestehende Recht auf europäischer und nationaler Ebene befasst, sind:

  • Eingriffe in die Privatsphäre: rechtswidrige Sammlung, Speicherung, Änderung, Publikmachung und Verbreitung personenbezogener Daten
  • Inhaltsbezogene Delikte: Verbreitung von pornographischen Inhalten, insbesondere von Kinderpornographie sowie von rassistischen Äußerungen und Aufrufen zur Gewalt
  • Wirtschaftsdelikte, unberechtigter Zugang und Sabotage: Straftatbestände im Zusammenhang mit dem unerlaubten Zugang zu Computersystemen (Hacking, Computersabotage, Verbreitung von Computerviren, Ausspähen und Fälschung von Daten sowie Computerbetrug)
  • Verstöße gegen das Urheberrecht: Verletzung des rechtlichen Schutzes von Computerprogrammen und Datenbanken, des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte.

Legislative und nicht legislative Vorschläge

Die legislativen Maßnahmen zur Angleichung der einzelstaatlichen Vorschriften im Bereich der Computerkriminalität sollen durch nicht legislative Maßnahmen ergänzt werden, darunter insbesondere:

  • Einrichtung spezialisierter nationaler Dienststellen (für die Anwendung der Rechtsvorschriften zuständige Behörden und Justizbehörden)
  • Fortlaufende fachliche Schulung des Personals der Polizei- und Justizbehörden
  • Einheitliche Regeln für die Datenaufbewahrung in Polizei- und Justizbehörden und geeignete Werkzeuge für die statistische Auswertung von Computerstraftaten;
  • Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren durch Schaffung eines EU-Forums;
  • Förderung direkter Maßnahmen der Unternehmen zur Bekämpfung der Computerkriminalität;
  • Von der Europäischen Union geförderte Projekte im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE).

Die Kommission wird legislative Vorschläge für folgende Bereiche vorlegen:

  • Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in bezug auf Kinderpornographiedelikte;
  • Angleichung der Vorschriften des materiellen Strafrechts für den Bereich High-Tech-Kriminalität;
  • Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Anordnungen, die im Vorfeld von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Computerkriminalität ergangenen sind, an denen mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist.

Geplant sind insbesondere folgende nicht legislative Maßnahmen:

  • Einrichtung eines gemeinsamen europäischen Forums der Strafverfolgungsbehörden, Dienstanbieter, Netzbetreiber, Verbraucherverbände und Datenschutzbehörde mit dem Ziel, die Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene zu stärken
  • Fortführung der sicherheits- und vertrauensbildenden Maßnahmen im Rahmen der Initiative eEurope, des Internet-Aktionsplans, des Programms für Technologien der Informationsgesellschaft (IST) und des nächsten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung
  • Förderung weiterer Projekte zur Schulung von Personal im Rahmen der bestehenden Programme
  • Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung von Bestand und Benutzerfreundlichkeit der durch die COMCRIME-Studie eingerichteten Datenbank für nationale Rechtsvorschriften.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über Angriffe auf Informationssysteme [KOM(2002) 173 endg. - Amtsblatt C 203 E vom 27.8.2002] Durch diesen Vorschlag soll die Zusammenarbeit der Strafjustizbehörden bei Angriffen auf Informationssysteme durch die Einführung effizienter Instrumente und Verfahren gestärkt werden.

Empfehlung des Rates vom 25. Juni 2001 über Kontaktstellen mit einem rund um die Uhr erreichbaren Dauerdienst zur Bekämpfung der Hightech-Kriminalität [Amtsblatt C 187 vom 3.7.2001] Durch diese Empfehlung soll eine möglichst rasche und qualifizierte Bearbeitung der verschiedenen Formen der Hightech-Kriminalität erreicht werden.

Letzte Änderung: 12.09.2005

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