This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten
Die Richtlinie soll sicherstellen, dass bei Ausfall eines Kreditinstituts (im Allgemeinen einer Bank) mit Zweigstellen in anderen EU-Ländern für alle Gläubiger und Anleger ein einheitliches Insolvenzverfahren greift.
Die Richtlinie:
Die Richtlinie ist am in Kraft getreten. Sie musste bis zum von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.
Richtlinie 2001/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten (ABl. L 125 vom , S. 15-23)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 2001/24/EG wurden in das Originaldokument eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung