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Dritter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt: Vorschläge für die Regionalpolitik nach 2006

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Dritter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt: Vorschläge für die Regionalpolitik nach 2006

Erstmals seit Beginn der europäischen Diskussion im Jahre 2001 werden in dem dritten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt konkrete Vorschläge für die Zukunft der Regionalpolitik nach 2006 unterbreitet. Die vorgenommene Analyse basiert auf der Bewertung der Auswirkungen der gemeinschaftlichen und der einzelstaatlichen Politik auf den Zusammenhalt. Die Daten zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Europäischen Union werden aktualisiert.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission - Dritter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt [KOM (2004) 107 endg. - nicht im Amtblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Politik für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt hat positive Auswirkungen auf die Problemgebiete der Europäischen Union. Zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen bestehen jedoch nach wie vor große soziale und wirtschaftliche Disparitäten. Diese Unterschiede im Wohlstand und in der Dynamik sind auf strukturelle Defizite bei bestimmten Schlüsselfaktoren der Wettbewerbsfähigkeit, unter anderem bei den Investitionen in Infrastruktur, Innovation und Humanressourcen zurückzuführen. Die Mitgliedstaaten und die Regionen sind daher auf die Unterstützung durch die Politik der Gemeinschaft angewiesen, um die Hindernisse aus dem Weg zu räumen, ihre komparativen Vorteile ausbauen und sich in einem in zunehmendem Maße wettbewerbsorientierten Umfeld besser entwickeln zu können.

VORSCHLÄGE FÜR EINE REFORMIERTE KOHÄSIONSPOLITIK

Die Kommission hat am 10. Februar 2004 einen Vorschlag für den Haushalt der auf 27 Mitgliedstaaten erweiterten Europäischen Union (EU-15, die zehn neuen Mitgliedstaaten, Bulgarien und Rumänien) für den Zeitraum 2007 - 2013 angenommen. In dieser Mitteilung über die finanzielle Vorausschau vertritt die Kommission insbesondere die Auffassung, dass die Mittel für die Kohäsionspolitik aufgestockt und in einer einzigen Haushaltslinie bereitgestellt werden sollten. In dem dritten Bericht über den Zusammenhalt geht sie von diesem Ansatz aus. Hierbei wird der schwierigen Aufgabe Rechnung getragen, die sich aus der Erweiterung für die Kohäsionspolitik ergibt. Erstmals unterbreitet die Kommission konkrete, auf der Diskussion über die Zukunft der Regionalpolitik nach 2006 aufbauende Vorschläge. Zu den finanziellen Mitteln schlägt sie für den Zeitraum 2007 - 2013 einen Haushalt in Höhe von 0,41 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der Union mit 27 Mitgliedstaaten vor. Dieser Prozentsatz entspricht 336,3 Mrd. für den genannten Zeitraum. Die Kommission berücksichtigt bei ihren Vorschlägen die soziale und wirtschaftliche Lage der Union und stützt sich auf die Untersuchung der Auswirkungen der Regionalpolitik und sonstiger europäischer und nationaler politischer Strategien.

Einschneidende Veränderungen der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Union durch die Erweiterung

Mit der Erweiterung am 1. Mai 2004 wird die Bevölkerung der Europäischen Union um 20 % anwachsen und die Fläche ungefähr um ein Viertel vergrößert. Das BIP der Gemeinschaft hingegen wird nur um 5 % steigen, die regionalen Unterschiede werden sich verdoppeln und das durchschnittliche Pro-Kopf-BIP wird sich um 12,5 % verringern. Der Anteil der Bevölkerung, der in rückständigen Regionen lebt, wird von 20 % auf 25 % steigen. Da die Probleme, mit denen die benachteiligten Regionen der heutigen Union konfrontiert sind, fortbestehen, wird es jedoch notwendig sein, sie weiter zu unterstützen.

Die Europäische Union befindet sich in einer Phase der wirtschaftlichen Umstrukturierung, die das Ergebnis der Globalisierung des Handels, der Entstehung der wissensbasierten Wirtschaft und der Überalterung der Bevölkerung ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Konjunktur in den vergangenen drei Jahren verschlechtert und die Arbeitslosigkeit zugenommen hat.

Im März 2000 steckte der Europäische Rat von Lissabon für die Europäische Union das Ziel, der wettbewerbsfähigste und dynamischste Wirtschaftsraum in der Welt zu werden. Eine starke wissensbasierte Wirtschaft soll die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern, sich günstig auf die Sozial- und Umweltpolitik auswirken und auf diese Weise eine nachhaltige Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt gewährleisten. Die Europäischen Räte von Nizza (EN) (FR) und Göteborg haben dieses Querschnittsziel in sektorbezogene Strategien für die Bereiche der sozialen Eingliederung und der nachhaltigen Entwicklung umgesetzt. Darüber hinaus leistet die Kohäsionspolitik einen Beitrag zur Verwirklichung des in Lissabon festgelegten Ziels. Bei der Reform dieser Politik muss darauf geachtet werden, dass dieser Beitrag verstärkt wird.

Welche Unterstützung durch die Gemeinschaft erhalten die neuen Mitgliedstaaten zwischen 2004 und 2006?

Die zehn neuen Mitgliedstaaten kommen ab ihrem Beitritt in den Genuss der gemeinschaftlichen Unterstützung. In dem Zeitraum 2000 - 2006 werden sie 3 Mrd. an Strukturbeihilfen aus den Finanzierungsinstrumenten zur Vorbereitung auf den Beitritt ISPA (Verkehrs- und Umweltprojekte) und SAPARD (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) sowie aus dem Programm PHARE (Stärkung der administrativen Kapazitäten) erhalten. Nach ihrem Beitritt zur EU werden den neuen Mitgliedstaaten sowie Rumänien und Bulgarien jährlich außerdem 1,6 Mrd. im Rahmen von PHARE zur Verfügung stehen.

Für die neuen Mitgliedstaaten wird die Zeit zwischen 2004 und 2006 eine Phase des Übergangs sein, in der sie sich mit der Verwaltung der Strukturfonds nach den geltenden Regeln vertraut machen können. Sie werden aus den Strukturfonds insgesamt 21,8 Mrd. Euro in Anspruch nehmen können. Die Fördermaßnahmen konzentrieren sich auf eine begrenzte Anzahl von Prioritäten: Infrastruktur, Humanressourcen und Investitionen in Produktionsanlagen.

Eine reformierte Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2006 - 2013

Im Mittelpunkt der künftigen Regionalpolitik stehen mehrere Schlüsselthemen: Innovation und wissensbasierte Wirtschaft, Umwelt und Risikoprävention, Zugänglichkeit und Leistungen der Daseinsvorsorge. Bei der Umsetzung dieser Prioritäten haben drei Schwerpunkte Vorrang. Sie treten an die Stelle der bisherigen Aufteilung in Ziel 1, Ziel 2 und Ziel 3:

  • Bei dem Ziel der Konvergenz geht es um die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den rückständigen Regionen.Hierunter fallen Regionen der Ebene NUTS 2, in denen das Pro-Kopf-BIP unter 75 % des Durchschnitts der EU-25 liegt. Zur Umsetzung dieser Planung werden ungefähr 78 % des künftigen Haushalts für Regionalpolitik eingesetzt, aus dem bis 2013 auch die Regionen Übergangsbeihilfe erhalten werden, die zurzeit Fördermittel in Anspruch nehmen können, später jedoch aus rein statistischen Gründen für eine Förderung nicht mehr in Betracht kommen. Da das BIP der Union mit 25 Mitgliedstaaten niedriger als das BIP der EU-15 ist, werden bestimmte Regionen, die heute noch im Rahmen von Ziel 1 Fördermittel beanspruchen, das Kriterium der Förderfähigkeit nicht mehr erfüllen.Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden Maßnahmen zur Modernisierung von grundlegender Infrastruktur (Verkehrs-, Telekommunikations- und Energienetzen), zur wirtschaftlichen Diversifizierung in den Regionen und zum Umweltschutz (Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Verhütung natürlicher und technischer Risiken) kofinanziert. Der Europäische Sozialfonds (ESF) wird als wichtigstes Finanzinstrument der Gemeinschaft für die Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) an Bedeutung gewinnen. In diesem Rahmen erhalten die Mitgliedstaaten Hilfe bei ihren Arbeitsmarktreformen.Lediglich die Mitgliedstaaten, deren BIP weniger als 90 % des BIP der Gemeinschaft beträgt, können darüber hinaus Mittel aus dem Kohäsionsfonds für Investitionen in die Bereiche Verkehr und Umwelt in Anspruch nehmen. Die relative Bedeutung dieses Fonds wird zunehmen, da aus ihm ein Drittel der für die zehn neuen Mitgliedstaaten vorgesehenen Unterstützung fließen wird.
  • Bei dem Ziel der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung geht es um die dynamische Gestaltung der Wirtschaftsstruktur gemäß den in Lissabon und Nizza festgelegten Zielen.Die Kommission schlägt vor, nach einem zweifachen Konzept, das sowohl regional als auch national angelegt ist, vorzugehen. Regionale Programme sind besser geeignet, den wirtschaftlichen Wandel vorzubereiten. Für die Unterstützung werden ausschließlich Mittel aus dem EFRE eingesetzt. Diese Programme wenden sich an Regionen, die zurzeit nach Ziel 1 gefördert werden und die Förderfähigkeit einbüßen werden, sowie an Regionen, die nicht unter die Konvergenz-Programme fallen.Nationale Programme werden die Durchführung der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) fördern. Für die Unterstützung werden ausschließlich Mittel aus dem ESF eingesetzt. Im Mittelpunkt dieser Programme stehen drei Schwerpunkte: Anpassung der erwerbstätigen Bevölkerung an die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt (lebenslanges Lernen), Förderung der Erwerbstätigkeit und Verhinderung des frühzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsleben (aktives Altern, stärkere Erwerbsbeteiligung der Frauen), Beschäftigung von Personengruppen, die Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben (Menschen mit Behinderungen, Angehörige von ethnischen Minderheiten).Für dieses Ziel werden ungefähr 18 % der Haushaltsmittel eingesetzt. Sie sind zu gleichen Teilen auf den EFRE und den ESF verteilt. Die Verteilung der Mittel auf die Mitgliedstaaten erfolgt anhand von wirtschaftlichen, sozialen und regionalen Kriterien, die auf europäischer Ebene festgelegt werden.
  • Bei dem Ziel der europäischen territorialen Zusammenarbeit geht es um eine ausgewogene Entwicklung der Union.Aufbauend auf den anerkannten Erfahrungen mit der derzeitigen Initiative INTERREG III schlägt die Kommission vor, ein neues Ziel für die grenzüberschreitende und länderübergreifende Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit zwischen den Regionen zu schaffen, für das 4 % der Mittel der künftigen Regionalpolitik bereitgestellt würden.Alle NUTS 3-Regionen entlang der Binnen- und Außengrenzen, Land- und Küstengrenzen, können mit ihrer/ihren Nachbarregion/en vor allem in den Schlüsselbereichen der Agenda von Lissabon und von Göteborg zusammenarbeiten.Die Kommission möchte zwei neue Rechtsinstrumente für die Kooperation schaffen: die "Grenzübergreifende Regionalbehörde" an den Binnengrenzen und ein "neues Nachbarschaftsinstrument" an den Außengrenzen der Union. Mithilfe dieser Instrumente sollen die rechtlichen und administrativen Probleme gelöst werden, die bei dieser Art der Zusammenarbeit auftreten.

Naturbedingte Nachteile verstärken die Entwicklungsprobleme zusätzlich. Im Rahmen der künftigen Kohäsionspolitik wird daher bestimmten Regionen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Maßnahmen zugunsten von städtischen Räumen werden vollständig in die Regionalprogramme aufgenommen, damit mehr Städte von der Unterstützung der Gemeinschaftsinitiative URBAN II profitieren können. Im Rahmen des künftigen "Konvergenz"-Zieles wird die Kommission ein Sonderprogramm für die sieben in äußerster Randlage befindlichen Regionen (Guadeloupe, Martinique, la Réunion, Französisch-Guayana, die Kanaren, die Azoren, Madeira) auflegen. Die Probleme der Zugänglichkeit sind besonders gravierend für viele Inseln, Bergregionen und dünn besiedelte Regionen. Bei der Mittelzuweisung für das Ziel der „regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" wird dieser Tatsache durch die Festlegung von territorialen Kriterien und die Anhebung des zulässigen Gemeinschaftsbeitrags an der Finanzierung Rechnung getragen. Ferner werden die Instrumente für Beihilfen für die ländliche Entwicklung und die Fischerei vereinfacht und klarer formuliert. Die Initiative LEADER+, die für die Unterstützung innovativer Entwicklungsstrategien im ländlichen Raum bestimmt ist, wird vollständig in die allgemeinen Programme eingebunden.

Die Komplementarität der Regionalpolitik in Bezug auf andere Politikfelder der Gemeinschaft ist ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Folgende Politikbereiche wirken sich auf die Regionen aus: Innovationspolitik, Politik in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Gleichbehandlung von Frauen und Männern, öffentliches Beschaffungswesen. Außerdem ist die Abstimmung von Zusammenhalt und Wettbewerb ein ganz entscheidender Faktor. Die rückständigen Regionen können weiterhin staatliche Beihilfen erhalten. Dies gilt auch für in äußerster Randlage befindliche Regionen, allerdings nur während eines Übergangszeitraums. In Bezug auf die übrigen Regionalprogramme schlägt die Kommission vor, das derzeit geltende Verfahren, das auf einer detaillierten Karte förderfähiger Gebiete auf subregionaler Ebene basiert, aufzugeben. Die Kohärenz wird durch die zu finanzierenden Schwerpunktbereiche gewährleistet.

Reform der Verwaltung der Strukturfonds

Die Verfahren für die Verwaltung der Regionalpolitik haben einen Einfluss auf die Wirksamkeit dieser Politik. Mit diesen Verfahren werden einheitliche und strenge Regeln aufgestellt. Programmplanung, Partnerschaft, Kofinanzierung und Bewertung werden auch bei der künftigen Regionalpolitik als Grundprinzipien übernommen. Um die Verwendung der Mittel zu optimieren sind noch Verbesserungen möglich:

  • Eine Strategie, die stärker an den Hauptzielen der Union ausgerichtet istDiese Strategie wird vollständig dem Zweck untergeordnet, die in Lissabon, Nizza und Göteborg festgelegten Ziele zu verwirklichen. Sie wird auch die Abstimmung mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2003 verstärken. Die europäischen Institutionen werden auf der Grundlage eines Berichts der Kommission jedes Jahr prüfen, welche Fortschritte gemacht wurden.
  • Vereinfachung der Verwaltung auf der Grundlage von mehr SubsidiaritätFür die Programmplanung erstellen alle Mitgliedstaaten ein Papier über ihre jeweilige Entwicklungsstrategie. Dieses Papier wird für die Annahme der regionalen und nationalen Programme herangezogen. Die Ergänzung zur Programmplanung und die Verwaltung auf der Ebene der Maßnahmen entfallen. Die Anzahl der Fonds wird auf drei beschränkt (EFRE, ESF und Kohäsionsfonds), und jedes Programm wird aus einem einzigen Fonds unterstützt. Bei Investitionen in den Bereichen Verkehr und Umwelt werden der EFRE und der Kohäsionsfonds einem einheitlichen Programmplanungssystem folgen.Für die Ausgaben gelten Bestimmungen für die Förderfähigkeit. Die Zahlungen erfolgen für die einzelnen Schwerpunkte und nicht für die einzelnen Maßnahmen. Das System der Vorauszahlungen und Erstattungen wird beibehalten. Das Gleiche gilt für die automatische Mittelfreigabe gemäß der n+2-Regel, derzufolge die Mittel in den beiden Jahren nach Programmplanung ausgegeben werden müssen.Bei der Kontrolle richtet sich die Beteiligung der Kommission nach dem jeweiligen Anteil der gemeinschaftlichen Kofinanzierung. Bleibt dieser Anteil unter bestimmten Grenzwerten, findet lediglich das nationale Kontrollsystem Anwendung. Um ihrer Verantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans nachzukommen wendet die Kommission allerdings weiterhin Rechnungsabschlussverfahren und Mechanismen für Finanzkorrekturen an. Ferner sind striktere Sanktionen und eine rasche Wiedereinziehung von Mitteln bei Unregelmäßigkeiten und Betrug vorgesehen.Das Zusätzlichkeitsprinzip, wonach die EU-Mittel die nationalen Mittel ergänzen, bleibt für die Kohäsionspolitik weiterhin ein Grundprinzip. Die Kommission prüft seine Anwendung bei Programmen für das „Konvergenz"-Ziel.Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, den lokalen Behörden, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft wird schließlich die Partnerschaft verbessern. Die größere Bedeutung der Europäischen Investitionsbank (EIB) wird eine stärkere Nutzung moderner Finanzierungsarten, wie die Bereitstellung von Risikokapital, fördern.
  • Die Konzentration der Mittel wird den ärmsten Mitgliedstaaten und Regionen zu Gute kommen und somit insbesondere den neuen Mitgliedstaaten.Die Kommission schlägt vor, das bisherige System der Gebietsaufteilung in Kleinstgebiete aufzugeben. Bei dem Ziel der „regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" betrifft die Konzentration die Intensität der Finanzierung, wobei Mindestschwellen und die drei genannten Schwerpunktbereiche - Innovation und wissensbasierte Wirtschaft, Zugänglichkeit und Leistungen der Daseinsvorsorge, Umweltschutz und Risikoprävention - eingeführt werden.
  • Stärkerer Akzent auf Leistung und QualitätDie Evaluierung vor und während der Programmdurchführung und nach Abschluss des Programms ist ein grundlegender Faktor für die Sicherstellung von Qualität. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, eine leistungsgebundene Reserve einzuführen, um die leistungsfähigsten Mitgliedstaaten und Regionen zu belohnen. Sie schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten in gleicher Weise vorgehen, um rasch auf Krisen in bestimmten Sektoren oder Orten reagieren zu können.In der Mitteilung über die Finanzielle Vorausschau wird die Schaffung eines Sonderinstruments (Wachstumsanpassungsfonds) vorgeschlagen, das rasche Reaktionen auf Krisen in Wirtschaft und Handel möglich machen wird. Die Kommission schlägt vor, dieses Instrument mit 1 Mrd. auszustatten und hierfür die nicht verwendeten Mittel des EFRE und des ESF einzusetzen.

Die Kommission berücksichtigt bei ihren Vorschlägen die soziale und wirtschaftliche Lage der Union und stützt sich auf die Untersuchung der Auswirkungen der Regionalpolitik und sonstiger europäischer und nationaler politischer Strategien (siehe die gesonderte SCADPlus-Seite).

Zur näheren Information stehen auf der Website INFOREGIO der Generaldirektion Regionalpolitik bereit:

  • der vollständige Text des dritten Berichts über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt,

VERWANDTE RECHTSAKTE

Zweiter Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt [KOM (2003) 34 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Siehe SCADPlus -Merkblatt

Erster Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt [KOM (2003) 46 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Siehe SCADPlus -Merkblatt

„Einheit Europas - Solidarität der Völker - Vielfalt der Regionen" - Zweiter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt [KOM (2001) 24 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Siehe SCADPlus-Merkblätter: Bestandsaufnahme und Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen, 10 Diskussionspunkte

Letzte Änderung: 07.05.2007

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