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Programme zur Förderung der Entwicklung von Mikrofinanzierung in der EU
Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'Europäischer Sozialfonds Plus – ESF+ (2021-2027)' .
Im Rahmen des Beschlusses sollte das Instrument, das Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro über einen Zeitraum von vier Jahren (2010-2013) zur Verfügung hatte, für einen einfacheren Zugang zu Mikrofinanzierung sorgen, und zwar für die folgenden Zielgruppen:
Im Zeitraum 2014-2020 wurde diese Initiative im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 in das Unterprogramm Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum des EU-Programms „EaSI“ aufgenommen, das die Aufgaben des Progress-Mikrofinanzierungsinstruments übernommen hat. Mit der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 über die Finanzregeln für den EU-Haushalt wurde der indikative prozentuale Anteil aktualisiert, der durchschnittlich über den gesamten Programmzeitraum für die drei Unterprogramme* anwendbar ist. Infolgedessen sollen mindestens 18 % des Gesamthaushalts für Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum verwendet werden.
Zusätzlich zur Erleichterung des Zugangs zu Mikrofinanzierung für bestimmte Bevölkerungsgruppen und Unternehmen verfolgt das Programm „EaSI“ die folgenden Ziele:
Vorausgesetzt, dass sie die Mikrofinanzierung Personen und Kleinstunternehmen gewähren oder soziale Unternehmen finanzieren, ist das Unterprogramm Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum für öffentliche und private Organe zugänglich, die ihren Sitz in den EU-Ländern, Island, Albanien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und der Türkei haben. Die EU-Förderung erfolgt hauptsächlich mittels der Finanzinstrumente, die in der EU-Finanzverordnung (Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046) vorgesehen sind, mit der unter anderem die Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 geändert und die Vorschriften bezüglich des Gesamthaushaltsplans der EU aktualisiert und vereinfacht werden.
Weiterführende Informationen:
Beschluss Nr. 283/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 2010 über die Einrichtung eines europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung (ABl. L 87 vom 7.4.2010, S. 1-5)
Nachfolgende Änderungen des Beschlusses Nr. 283/2010/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über ein Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation („EaSI“) und zur Änderung des Beschlusses Nr. 283/2010/EU über die Einrichtung eines europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 238-252)
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1-222)
Letzte Aktualisierung: 21.02.2020