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Sichere menschliche Gewebe & Zellen zur Transplantation (bis 2027)
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) stellen sicher, dass:
Die Richtlinie gilt nicht für Blut und Blutbestandteile sowie Organe und Teile von Organen. Auch Gewebe und Zellen, die ein und derselben Person entnommen und ihr eingesetzt werden, fallen nicht darunter.
Richtlinie 2004/23/EG wird mit Wirkung vom aufgehoben und durch die Verordnung (EU) 2024/1938 (siehe Zusammenfassung) ersetzt.
Richtlinie 2004/23/EG war bis zum in nationales Recht umzusetzen. Die Vorschriften traten am gleichen Tag in Kraft.
Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen (ABl. L 102 vom , S. 48-58).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2004/23/EG wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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