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Effizienz und Gerechtigkeit in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU
Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
Effizienz und Gerechtigkeit sind entscheidend für die Erreichung der Ziele der EU im Rahmen der ergriffenen Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung wie im Lissabon-Programm und der Strategie Europa 2020.
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Erster Teil – Grundsätze – Titel II – Allgemein geltende Bestimmungen – Artikel 9 (ABl. C 202 vom , S. 53)
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel XII – Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport – Artikel 165 (ex-Artikel 149 EGV) (ABl. C 202 vom , S. 120-121)
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung (KOM(2006) 481 endgültig vom )
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