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Er reformiert die Funktionsweise der EU-Organe und die Entscheidungsfindung, um sie an eine EU anzupassen, die nach aufeinanderfolgenden Erweiterungen auf 28 Mitglieder angewachsen war.
Er reformiert die internen und externen Politikbereiche der EU und sorgt für eine demokratischere Entscheidungsfindung in der EU, indem dem Europäischen Parlament weitere Gesetzgebungsbefugnisse gewährt werden.
besteht nun aus Vertretern der EU-Bürger, nicht wie zuvor aus Vertretern der Völker der EU-Länder. Dadurch wird eine stärkere demokratische Verbindung zwischen den Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEP) und den Wählern geschaffen;
genießt dank der Verwendung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens mehr Gesetzgebungsbefugnisse. Durch den Vertrag von Lissabon wird dieses Verfahren auf 40 neue Politikbereiche erweitert, womit sich die Gesamtzahl der Bereiche, in denen Rechtsvorschriften vom Parlament und vom Rat gemeinsam angenommen werden, auf 73 erhöht;
Er setzt sich aus den Staats- bzw. Regierungschefs zusammen und gewährt der EU auf diese Weise eine größere Kontinuität und Kohärenz. Er wird offiziell als EU-Organ anerkannt, das die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU festlegt.
Er wählt seinen Präsidenten mit einer Mehrheit für eine einmalig verlängerbare Amtszeit von 30 Monaten. Damit wird die zuvor geltende halbjährliche Rotation abgeschafft.
Für den Rat gelten neue Regeln für Mehrheitsabstimmungen bei der Annahme von Rechtsvorschriften. Für eine Mehrheit bedarf es mindestens 55 % der EU-Länder, die mindestens 65 % der Bevölkerung der EU ausmachen. Um einen Vorschlag zu blockieren, müssen mindestens 4 Länder dagegen sein.
Der Rat tagt öffentlich, wenn er über Gesetzesentwürfe berät oder abstimmt.
ausschließlich: Bereiche, in denen allein die EU Rechtsvorschriften erlässt, die die EU-Länder umsetzen (Artikel 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV));
geteilt: Bereiche, in denen die EU-Länder Rechtsvorschriften und rechtsverbindliche Maßnahmen erlassen können, sofern die EU dies nicht getan hat (Artikel 4 AEUV);
unterstützend: Bereiche, in denen die EU Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der nationalen Maßnahmen erlässt (Artikel 6 AEUV);
zusätzlich fallen alle Politiken im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung sowie justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit unter die Zuständigkeit der EU und sind nicht mehr wie zuvor eine zwischenstaatliche Aufgabe.
Stärkung der Demokratie
Der Vertrag
bestätigt die drei Grundsätze der Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger1, der repräsentativen Demokratie2 und der partizipativen Demokratie3;
führt die Bürgerinitiative ein, eine der wichtigsten Innovationen des Vertrags von Lissabon. Sie sieht vor, dass Bürger, deren Anzahl mindestens eine Million beträgt, die Kommission (unter bestimmten Bedingungen) auffordern können, einen Vorschlag zu unterbreiten (Artikel 11 EUV);
gibt den nationalen Parlamenten ein größeres Mitbestimmungsrecht bei der Entscheidungsfindung in der EU (Artikel 12 EUV);
das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (ehemals Mitentscheidungsverfahren) ist nun das standardmäßige Gesetzgebungsverfahren, bei dem das Europäische Parlament dem Rat als Mitgesetzgeber gleichgestellt ist (Artikel 294 AEUV);
führt die Unterscheidung zwischen Gesetzgebungsakten und Rechtsakten ohne Gesetzescharakter abhängig vom jeweiligen Entscheidungsfindungsprozess ein (Artikel 297 AEUV);
führt delegierte Rechtsakte (Artikel 290 AEUV) und Durchführungsrechtsakte (Artikel 291 AEUV) ein. Delegierte Rechtsakte geben der Kommission die Befugnis, Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zu erlassen, um einen Gesetzgebungsakt zu ergänzen (jedoch nicht in Bezug auf seine wesentlichen Aspekte). Durchführungsrechtsakte schaffen einen Rahmen, damit die Kommission in ehemaligen Komitologie-Bereichen handeln kann.
Der Vertrag von Lissabon stützt sich vor allem auf den Vertrag über eine Verfassung für Europa. Die Verfassung hätte die EU-Gründungsverträge durch einen einzigen Text ersetzen sollen. Sie wurde am in Rom unterzeichnet. Um in Kraft zu treten, bedurfte sie der Ratifizierung durch alle (damals) 27 EU-Länder (17 ratifizierten sie). Sie wurde jedoch 2005 durch Referenda in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt.
Der Vertrag von Lissabon ändert hingegen diese Verträge, wie es zuvor die Verträge von Amsterdam und Nizza getan hatten. Er enthält die Mehrheit der institutionellen und politischen Reformen, die der Verfassungsvertrag beabsichtigt hatte.
SCHLÜSSELBEGRIFFE
Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger: die EU muss den Grundsatz der Gleichheit ihrer Bürgerinnen und Bürger achten, denen ein gleiches Maß an Aufmerksamkeit seitens der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU zuteilwird (Artikel 9 EUV).
Repräsentative Demokratie: Die EU-Bürger sind auf EU-Ebene unmittelbar im Europäischen Parlament vertreten.
Partizipative Demokratie: Die EU-Bürger haben das Recht, bei Entscheidungen der EU mitzuwirken und mit den EU-Organen zu interagieren, zum Beispiel durch den Dialog mittels zivilgesellschaftlicher Organisationen, bei denen sie Mitglied sind.
HAUPTDOKUMENT
Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, unterzeichnet in Lissabon am (ABl. C 306 vom , S. 1-271)
Letzte Aktualisierung
(1) Zum tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).