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Humanitäre Hilfe im Ernährungsbereich
Mitteilung der Europäischen Kommission (KOM(2010) 126 endgültig) – Humanitäre Hilfe
In dieser Mitteilung der Europäischen Kommission wird der strategische Rahmen definiert, in dem die EU im Falle einer humanitären Krise1 Hilfe im Ernährungsbereich bereitstellt.
Sie wird zusammen mit einer anderen Mitteilung der Kommission zur Ernährungssicherung und Entwicklung vorgelegt.
Ziel der humanitären Hilfe im Ernährungsbereich2 der EU ist es, im Vorfeld, während und nach dem Eintreten einer humanitären Krise für eine ausreichende, sichere und nahrhafte Ernährung zu sorgen, um Sterblichkeit, akute Unterernährung oder schädliche Überlebensstrategien (z. B. wenn von Krisen betroffene Menschen Vermögenswerte verkaufen oder sich verschulden) zu verhindern.
Die spezifischen Zielsetzungen sind folgende:
Dazu gehören:
Die am besten geeignete Art des Einsatzes und des Transfers (z. B. als Bar- oder Sachleistung) wird dem Kontext entsprechend gewählt und regelmäßig überprüft.
Gemäß dem Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe:
Die humanitäre Hilfe im Ernährungsbereich der EU findet in der Regel dann Anwendung, wenn
Nahrungsmittelhilfe kann jedoch bereits zu Beginn einer Krise bereitgestellt werden und nicht erst dann, wenn extreme Risiken auftreten.
Im Normalfall ist die humanitäre Hilfe im Ernährungsbereich nicht zur Bekämpfung chronischer Ernährungsunsicherheit3 gedacht, es sei denn,
Die Menschen sollten Zugang zu sicherer und ausgewogener Nahrung haben, die quantitativ und qualitativ ausreicht. Soweit möglich, sollte die vorgeschlagene Nahrung den örtlichen Ernährungsvorlieben entsprechen.
Gemäß dem jüngsten UN-Hungerbericht (Die Situation der Ernährungsunsicherheit in der Welt 2015) leiden weltweit 795 Millionen Menschen Hunger – das ist ungefähr jeder Neunte. Die Zahl der afrikanischen Länder, die von Nahrungsmittelkrisen betroffen sind, hat sich von 12 im Jahr 1990 auf 24 im Jahr 2015 erhöht. Im Jahr 2014 stellte die Kommission alleine 349 Millionen Euro für humanitäre Hilfe im Ernährungsbereich bereit.
Weiterführende Informationen:
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Humanitäre Hilfe im Ernährungsbereich (KOM(2010) 126 endgültig vom )
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