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Strategie der EU für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012-2015
Strategie der EU für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012-2015
Die EU hat eine Strategie für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren verabschiedet, um gegen die mangelnde Durchsetzung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich vorzugehen, den Wirtschaftswert des Wohlergehens von Tieren für Unternehmen zu steigern und ein Bewusstsein für die Notwendigkeit hoher Standards beim Tierschutz zu schaffen.
BEZUG
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Strategie der Europäischen Union für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012-2015 [COM(2012) 6 final/2 vom 15.2.2012 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Gemäß Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem Tiere als fühlende Wesen anerkannt werden, soll den Erfordernissen des Wohlergehens von Tieren bei der Festlegung und Durchführung der EU-Politik in vollem Umfang Rechnung getragen werden.
Die Unterschiedlichkeit der Haltungssysteme, klimatischen Bedingungen und landschaftlichen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten hat eine Einigung auf gesamteuropäische Vorschriften - und mehr noch die Gewährleistung ihrer ordnungsgemäßen Durchführung - erheblich erschwert.
Diese uneinheitliche Durchsetzung und die bestehenden Lücken in der Gesetzgebung führen dazu, dass die Behandlung von Tieren in der EU nicht immer den gleichen Standards folgt und dass für die Landwirte in jenen Ländern, in denen die Vorschriften strenger durchgesetzt werden, ein Wettbewerbsnachteil besteht.
Die Strategie der EU für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren (2012-2015) dient der Verbesserung der Haltungsbedingungen für Tiere in Landwirtschaftsbetrieben und in Zoos und für Tiere, die für Tierversuche gehalten werden. Sie basiert auf einem zweigleisigen Ansatz:
Einführung einer umfassenden Gesetzgebung zum Wohlergehen von Tieren: vorbehaltlich der Ergebnisse einer Folgenabschätzung prüft die Europäische Kommission die Einführung eines vereinfachten Rechtsrahmens, der auf einem ganzheitlichen Konzept basiert und auf tatsächliche Resultate für das Wohlergehen der Tiere ausgerichtet ist. Dieser Rechtsrahmen würde sich auch mit dem Niveau der Ausbildung und der Fachkenntnisse aller relevanten Beteiligten (Behörden der Mitgliedstaaten, Personen, die mit Tieren umgehen, Tiererzeuger, Händler usw.) befassen.
Verstärkung bereits bestehender Maßnahmen der Kommission, was die folgenden Maßnahmen einschließt:
Letzte Änderung: 06.02.2014