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Informationen über EU-finanzierte Projekte der Kohäsionspolitik – Regelungen und Muster
Sie legt die Berichterstattungsregeln und -muster der Europäischen Union (EU) für den Programmplanungszeitraum 2013-2020 dar, die Verwaltungsbehörden1 bei der Berichterstattung an die Europäische Kommission über die Umsetzung von Programmen im Rahmen der Struktur- und Investitionsfonds der EU verwenden müssen.
Sie ist am in Kraft getreten.
Die Mittel der Kohäsionspolitik stellen die größten Investitionen der EU dar und unterstützen das strategische Ziel der EU, in enger Abstimmung mit den Zielen von Europa 2020 in Arbeitsplätze zu investieren.
Weiterführende Informationen:
Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 der Kommission vom mit detaillierten Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Muster für den Fortschrittsbericht, die Vorlage von Informationen zu einem Großprojekt, den gemeinsamen Aktionsplan, die Durchführungsberichte für das Ziel „Wachstum und Beschäftigung“, die Verwaltungserklärung, die Prüfstrategie, den Bestätigungsvermerk, den jährlichen Kontrollbericht und die Methode zur Durchführung der Kosten-Nutzen-Analyse sowie gemäß Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Muster für die Durchführungsberichte für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (ABl. L 38 vom , S. 1-122)
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