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Die ETZ stellt eine Hauptzielsetzung der EU-Regionalpolitik dar und wird aus dem EFRE finanziert. Die Verordnung beschreibt die Hintergründe und allgemeinen Grundsätze der ETZ und legt den Interventionsbereich des EFRE im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der territorialen Zusammenarbeit im Zeitraum 2014-2020 fest.
Das Ziel der ETZ besteht darin, Regionen und Städte aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und anderen europäischen Ländern zur Zusammenarbeit und zum Erfahrungsaustausch durch gemeinsame Programme, Projekte und Netzwerke ermutigen.
Es gibt drei Arten von ETZ-Programmen.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Finanzierung gemeinsamer, direkt an EU-Grenzen umgesetzter Projekte, zum Beispiel zwischen benachbarten Regionen mit gemeinsamen Land- oder Seegrenzen oder einer Region in mindestens einem Mitgliedstaat und einem Drittland an der Außengrenze der EU. Die Regionen in Drittländern dürfen nicht im Rahmen der externen Finanzinstrumente der EU abgedeckt sein.
Transnationale Kooperationsprogramme. Diese umfassen nationale, regionale und lokale Partner in größeren Kooperationsgebieten, wie z. B. dem Ostseeraum.
Interregionale Zusammenarbeit. Alle Mitgliedstaaten sind befugt an diesem Programm teilnehmen, das Projekte und Netzwerke zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen regionalen und lokalen Einrichtungen in verschiedenen Ländern umfasst. Diese Projekte sollen sicherstellen, dass die für die Kohäsionspolitik bereitstehenden Ressourcen effizient eingesetzt werden.
Verwaltung der Programme
Da ETZ-Programme von Gruppen aus Mitgliedstaaten bzw. in manchen Fällen aus Drittländern umgesetzt werden, ist für ihre Verwaltung eine gemeinsam von den beteiligten Ländern bestimmte Stelle zuständig.
Berichterstattung
In der Umsetzungsverordnung (EU) 2015/207 werden detaillierte Regelungen, die Verwaltungsbehörden bei der Erstellung der jährlichen und abschließenden Durchführungsberichte befolgen müssen, festgelegt.
Mittelausstattung
Die aus dem EFRE zugewiesenen, für die ETZ verfügbaren Mittel belaufen sich auf 8,9 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014-2020, und sind aufgeschlüsselt wie folgt:
interregionale Zusammenarbeit: 500 Millionen Euro.
Liste der Kooperationsprogramme
Der Durchführungsbeschluss 2014/366/EU der Kommission legt eine Liste der Kooperationsprogramme und den Betrag der Unterstützung aus dem EFRE für jedes Programm.
Unterbrechung der Programmumsetzung infolge des militärischen Angriffs Russlands gegen die Ukraine
Mit der Verordnung (EU) 2022/2192 werden besondere Vorschriften für die Kooperationsprogramme 2014-2020 festgelegt, die durch das Europäische Nachbarschaftsinstrument und im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ nach den Störungen bei der Durchführung von Programmen infolge der militärischen Angriff Russlands gegen die Ukraine und die Beteiligung von Belarus an diesem Angriff unterstützt werden. Die Verordnung (EU) 2022/2192 ermöglicht es diesen Programmen, wirksam zu funktionieren, indem sie:
gewährleistet, dass die Mitgliedstaaten und Regionen Kohäsionsressourcen nutzen können, um Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationsherausforderungen aufgrund der Aktionen Russlands zu unterstützen;
Ausnahmen von den normalen Kofinanzierungsregeln ermöglicht, die die notwendige Flexibilität bieten, um bestehende Investitionsressourcen zu mobilisieren, um die direkten und indirekten Auswirkungen des Überfalls auf die Ukraine zu bewältigen;
die Fortsetzung von Projekten nur auf der Seite der Mitgliedstaaten an der Grenze ermöglicht, wenn andere Empfänger nicht teilnehmen können; und
die Rechtssicherheit für andere Aspekte gewährleistet, denen die Programmbehörden gegenüberstehen.
Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ABl. L 347 vom , S. 259-280).
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EU) 2022/2192 des Europäischen Parlaments und des Rates vom mit besonderen Bestimmungen zum Umgang mit Beeinträchtigungen der Programmdurchführung bei im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ geförderten Kooperationsprogrammen des Zeitraums 2014-2020 (ABl. L 292 vom , S. 1-11).
Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 der Kommission vom mit detaillierten Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Muster für den Fortschrittsbericht, die Vorlage von Informationen zu einem Großprojekt, den gemeinsamen Aktionsplan, die Durchführungsberichte für das Ziel „Wachstum und Beschäftigung“, die Verwaltungserklärung, die Prüfstrategie, den Bestätigungsvermerk, den jährlichen Kontrollbericht und die Methode zur Durchführung der Kosten-Nutzen-Analyse sowie gemäß Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Muster für die Durchführungsberichte für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (ABl. L 38 vom , S. 1-122).
Nachfolgende Änderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 der Kommission vom mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einzelheiten betreffend die Übertragung und Verwaltung von Programmbeiträgen, die Berichterstattung über Finanzinstrumente, die technischen Merkmale der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für Vorhaben und das System zur Aufzeichnung und Speicherung von Daten (ABl. L 223 vom , S. 7-18).
Durchführungsbeschluss 2014/388/EU der Kommission vom zur Erstellung des Verzeichnisses der Regionen und Räume, die im Zeitraum 2014-2020 im Rahmen der grenzüberschreitenden und transnationalen Bestandteile des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert werden können (ABl. L 183 vom , S. 75-134).
Durchführungsbeschluss 2014/366/EU der Kommission vom zur Erstellung einer Liste der Kooperationsprogramme sowie zur Angabe des Gesamtbetrags der gesamten Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für jedes Programm im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ für den Zeitraum 2014-2020 (ABl. L 178 vom , S. 18-25).
Verordnung (EU) Nr. 232/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ABl. L 77 vom , S. 27-43).
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 480/2014 der Kommission vom zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (ABl. L 138 vom , S. 5-44).
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 481/2014 der Kommission vom zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf besondere Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben für Kooperationsprogramme (ABl. L 138 vom , S. 45-50).
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 288/2014 der Kommission vom zur Festlegung von Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds im Hinblick auf Muster für operationelle Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Hinblick auf das Muster für operationelle Programme im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (ABl. L 87 vom , S. 1-48).
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 184/2014 der Kommission vom zur Festlegung der Vorschriften und Anforderungen für das System für den elektronischen Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Annahme der Nomenklatur der Interventionskategorien zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ABl. L 57 vom , S. 7-20).
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom , S. 320-469).
Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (ABl. L 347 vom , S. 289-302).
Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) (ABl. L 210 vom , S. 19-24).