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Recht auf Prozesskostenhilfe in Strafverfahren

Recht auf Prozesskostenhilfe in Strafverfahren

Diese Empfehlung soll die Zugänglichkeit zu Prozesskostenhilfe sowie deren Qualität und Wirksamkeit für Verdächtige oder Beschuldigte in Strafverfahren und für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls verbessern.

RECHTSAKT

Empfehlung der Kommission vom 27. November 2013 zum Recht auf Prozesskostenhilfe in Strafverfahren für Verdächtige oder Beschuldigte.

ZUSAMMENFASSUNG

Ziel dieser Empfehlung ist es, einen wirksamen Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren sowie in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sicherzustellen, indem das Recht auf Prozesskostenhilfe für Verdächtige, Beschuldigte oder gesuchte Personen (nachfolgend Bürger genannt) gestärkt wird.

Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission innerhalb von 36 Monaten nach Notifikation der Empfehlung darüber informieren, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um dieser Empfehlung nachzukommen.

Prüfung der Bewilligungskriterien für Prozesskostenhilfe

Bürger sollten Prozesskostenhilfe erhalten, wenn sie nicht über ausreichende Mittel verfügen, um die Verteidigungs- und Verfahrenskosten zu tragen (Bedürftigkeitsprüfung), und/oder diese Hilfe im Interesse der Rechtspflege geboten ist (Begründetheitsprüfung).

  • Bedürftigkeitsprüfung: Die wirtschaftliche Situation des Antragstellers sollte anhand objektiver Kriterien wie Einkommen, Vermögen usw. und Kosten eines Verteidigers geprüft werden.
  • Begründetheitsprüfung: Diese Prüfung sollte die Komplexität des Falls, die soziale und persönliche Lage der betreffenden Person, die Schwere der Straftat und der möglichen Strafe berücksichtigen. Wenn die Strafe eine Freiheitsstrafe umfasst oder die Vertretung durch einen Rechtsbeistand zwingend vorgeschrieben ist, sollte das Kriterium der Begründetheit als erfüllt angesehen werden.

Wirksamkeit der Prozesskostenhilfe

Über die Bewilligung einer Prozesskostenhilfe sollte eine unabhängige Behörde zügig entscheiden, damit die Bürger ihre Verteidigung vorbereiten können. Bürger sollten das Recht auf Nachprüfung von Entscheidungen haben, mit denen ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wird.

Informationen über Prozesskostenhilfe sollten leicht zugänglich und verständlich für die Bürger sein und Hinweise dazu enthalten, wie und wo der Antrag zu stellen ist, und transparente Bewilligungskriterien sowie Informationen über Beschwerdemöglichkeiten umfassen.

Qualität der Prozesskostenhilfe

In jedem EU-Land sollte ein Zulassungssystem für Prozesskostenhilfeanwälte eingerichtet werden. Dieses System sollte eine kontinuierliche berufliche Weiterbildung für Rechtsbeistände fördern.

Die EU-Länder müssen sicherstellen, dass Personen, die über die Gewährung von Prozesskostenhilfe in Strafverfahren entscheiden, eine geeignete Schulung erhalten.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Empfehlung der Kommission

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ABl. C 378 vom 24.12.2013

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs [Amtsblatt L 294 vom 6.11.2013].

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über vorläufige Prozesskostenhilfe für Verdächtige oder Beschuldigte, denen die Freiheit entzogen ist, sowie über Prozesskostenhilfe in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls [COM(2013) 824 final - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 17.06.2014

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