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Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie

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Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie

Die Europäische Kommission schlägt eine Reihe von Maßnahmen zur Modernisierung der industriellen Basis der EU vor, die die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum fördern sollen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie (COM(2014) 14 final vom 22. Januar 2014 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht)

ZUSAMMENFASSUNG

In diesem sehr ausführlichen Paket von Maßnahmenvorschlägen ruft die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten auf, die zentrale Bedeutung der Industrie für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftswachstums in der gesamten EU anzuerkennen. Die Vorschläge sollen ein deutliches Zeichen der Entschlossenheit der EU zur Modernisierung der industriellen Basis Europas setzen.

Sie decken viele verschiedene Bereiche ab. Darunter unter anderem:

  • die Ergreifung von Maßnahmen am Binnen- und Weltmarkt, um den Zugang zu Energie und Rohstoffen zu erschwinglichen Preisen zu sichern, die die internationale Kostensituation widerspiegeln;
  • die Zusammenlegung von Mitteln der EU und der Einzelstaaten, um Innovations-, Investitions- und Reindustrialisierungsziele zu erreichen;
  • die Erleichterung des Zugangs zu den Weltmärkten für EU-Unternehmen (insbesondere für KMU), auf denen günstigere Wettbewerbsbedingungen herrschen.

Entwicklung von Infrastrukturen

Eine der Prioritäten, die die Kommission in ihrer Schlussfolgerung aufzählt, ist die Entwicklung von Infrastrukturen. Dabei handelt es sich um die Schaffung eines attraktiven Umfelds für Unternehmen und Produktion. In dieser Beziehung ersucht die Kommission die EU, Maßnahmen und Rechtsvorschriften in den Bereichen Informationsnetze, Energie, Verkehr, Raumfahrt und digitale Kommunikationsnetze umzusetzen. Die Kommission argumentiert, dass Verzögerungen bei der Errichtung dieser Infrastrukturen die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der EU gefährden könnten.

Wahrung der geistigen Eigentumsrechte

Ein weiteres Vorschlagsbündel bezieht sich auf Rechte des geistigen Eigentums. In einer Welt, in der die Wettbewerbsfähigkeit oft auf einer Vorreiterrolle und auf Markenrechten beruht, wird es für die Unternehmen aus der EU immer wichtiger, ihre gewerblichen Schutzrechte auf allen maßgeblichen Märkten zu wahren; in besonderem Maße gilt dies für die Kreativwirtschaft, in der Nachahmung ein schwerwiegendes Problem darstellt. Diesbezüglich hat die Kommission bereits das Netz ihrer Helpdesks für gewerbliche Schutzrechte auf den ASEAN (Südostasien) und den Mercosur (Südamerika) ausgedehnt, um Dienstleistungen in einem größeren geographischen Gebiet anbieten zu können, und erwägt eine Ausdehnung solcher Unterstützungsdienste in andere Teile der Welt.

Weitere Informationen zu diesem Thema:

Letzte Änderung: 11.06.2014

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