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Jugendgarantie

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Jugendgarantie

Verpflichtung der Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren binnen vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten wird.

RECHTSAKT

Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie ABl. C 120 vom 26.4.2013

ZUSAMMENFASSUNG

Insgesamt 7,5 Millionen junge Menschen in der EU sind nicht in Ausbildung, Arbeit oder Schulung. Das sind 12,9 % aller europäischen Bürgerinnen und Bürger zwischen 15 und 24 Jahren. Die Jugendgarantie sorgt dafür, dass junge Menschen den Kontakt zum Arbeitsmarkt wahren, und verbessert ihre langfristige Beschäftigungssicherheit. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, Jugendgarantien einzuführen, um jungen Menschen - abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse - binnen vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder einen hochwertigen Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz anzubieten.

Nationale Jugendgarantie-Système

Die EU-Länder richten nationale Systeme zur Einlösung der Jugendgarantie ein.

Die Entwicklung und Umsetzung eines Jugendgarantie-Systems erfordert eine enge Zusammenarbeit aller Schlüsselakteure: Behörden, Arbeitsverwaltungen, Berufsberatungsstellen, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Jugendverbände, Unternehmen, Arbeitgeber, Gewerkschaften usw.

Besonders wichtig sind frühzeitiges Eingreifen und frühzeitige Aktivierung. In vielen Fällen sind Reformen - beispielsweise der Berufsbildungs- und -ausbildungssysteme - notwendig.

Die Europäische Kommission hilft den einzelnen Ländern dabei, das Jugendgarantie-System so rasch wie möglich zu verwirklichen. Sie fördert auch den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Regierungen.

„Hochwertiges Angebot“

Hochwertiges Angebot bedeutet, dass die Person, die es in Anspruch nimmt, dauerhaft an den Arbeitsmarkt gebunden wird, sie danach also nicht wieder in die Arbeitslosigkeit oder Nichterwerbstätigkeit zurückkehrt.

Konkret ist damit persönliche Beratung und die Entwicklung eines individuellen Aktionsplans verbunden, um ein für den jungen Menschen passendes Angebot (Arbeitsstelle, Weiterbildungsmaßnahme, Ausbildungs- oder Praktikumsplatz) zu machen.

Ausgangspunkt

Die Jugendgarantie gilt für alle jungen Menschen, egal ob sie bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung gemeldet sind oder nicht.

Ausgangspunkt der Abgabe der Jugendgarantie an einen jungen Menschen sollte die Registrierung bei einem Arbeitsvermittlungsdienst sein, und für „NEETs“ (junge Menschen, die nicht in Ausbildung, Arbeit oder Schulung sind), die bei keinem Arbeitsvermittlungsdienst registriert sind, sollten die Mitgliedstaaten einen entsprechenden Ausgangspunkt festlegen, um die Jugendgarantie innerhalb desselben Zeitrahmens von vier Monaten abzugeben.

Erfolgsgeschichte

Finnland hat bereits umfassende Strukturen zur Umsetzung der Jugendgarantie geschaffen. Laut einer Eurofound-Studie aus dem Jahr 2011 erhielten 83,5 % der jungen Arbeitssuchenden binnen drei Monaten nach ihrer Arbeitslosmeldung ein erfolgversprechendes Angebot. Das finnische System reagiert sehr schnell auf die jeweilige Situation der jungen Leute und bietet ihnen individuell angepasste Lösungen an, was letztlich die Arbeitslosenquote senkt.

Einen Überblick über vergleichbare Initiativen anderer Länder finden Sie hier: http://ec.europa.eu/social/youthguarantee.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Empfehlung des Rates

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ABl. C 120 vom 26.4.2013

Letzte Aktualisierung: 13.01.2014

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