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Finanzieller Beistand für Zypern
Finanzieller Beistand für Zypern
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG UND DES BESCHLUSSES?
WICHTIGE ECKPUNKTE
WANN TRETEN DIE VERORDNUNG UND DER BESCHLUSS IN KRAFT?
HINTERGRUND
HAUPTDOKUMENTE
Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind (ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1-10)
Durchführungsbeschluss 2013/463/EU des Rates vom 13. September 2013 zur Genehmigung des makroökonomischen Anpassungsprogramms für Zypern und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/236/EU (ABl. L 250 vom 20.9.2013, S. 40-44)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen des Durchführungsbeschlusses 2013/463/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 19.01.2017