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Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der EU
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'Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union'
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Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der EU
Der „Übersee-Assoziationsbeschluss“ wurde im November 2013 verabschiedet und trat am 1. Januar 2014 in Kraft. Er betrifft die Beziehungen der Europäischen Union zu „ überseeischen Ländern und Gebieten “, die mit EU-Ländern verbunden sind.
RECHTSAKT
Beschluss 2013/755/EU des Rates vom 25. November 2013 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union („Übersee-Assoziationsbeschluss von 2013“)
ZUSAMMENFASSUNG
Die überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) sind mit der EU bereits seit ihrer Gründung assoziiert. Die ÜLG umfassen 25 Inseln, die im atlantischen, antarktischen, arktischen, indischen und pazifischen Ozean und in der Karibik liegen. Sie sind keine souveräne Staaten, jedoch verfassungsrechtlich mit vier EU-Ländern verbunden: Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich (1).
Die Assoziation der ÜLG mit der EU beruht auf den verfassungsrechtlichen Beziehungen zu diesen vier EU-Ländern.
Der Übersee-Assoziationsbeschluss von 2013 soll die Beziehungen der EU mit den ÜLG modernisieren und dabei Veränderungen im Welthandelsgefüge und Anliegen wie den Klimawandel und den Umweltschutz berücksichtigen. Er zielt darauf ab, über die Entwicklungszusammenarbeit hinausgehend auf den Aufbau von Beziehungen hinzuarbeiten, die auf beiderseitigen Interessen und gemeinsamen Werten basieren und auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sind.
Hauptziele der Assoziation:
Zwar haben EU-Vorschriften an sich keine Geltungskraft in den ÜLG, der Übersee-Assoziationsbeschluss legt jedoch die genauen Vorschriften und Verfahren für die Assoziation fest.
Modernisiertes Handelssystem
Der neue Übersee-Assoziationsbeschluss läutet den Beginn eines neuen Handelssystems ein, das die Handelsumgebung für die ÜLG begünstigen soll. Unter dem neuen System sind ÜLG die meistbegünstigten Handelspartner und profitieren als solche von besseren Handelsbedingungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassung sowie von zoll- und kontingentfreiem Zugang zum EU-Markt für Waren. Im Rahmen des Beschlusses wurden zudem die Zugangsbedingungen der ÜLG zum EU-Markt überarbeitet, um ihnen bessere Exportchancen zu ermöglichen.
Finanzielle Unterstützung
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Beschluss 2013/755/EU |
1.1.2014 |
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VERBUNDENE RECHTSAKTE
Beschluss 2014/137/EU des Rates vom 14. März 2014 über den Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits (ABl. L 76 vom 15.3.2014, S. 1-5)
Letzte Aktualisierung: 21.09.2015
(1) Zum 1. Februar 2020 tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).