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Lobbying-Verordnung: das Transparenz-Register der EU
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Lobbying-Verordnung: das Transparenz-Register der EU
Die politischen Entscheidungsträger in der Europäischen Union sind in der Gesetzgebung und Regulierung nicht isoliert tätig. Sie pflegen einen regelmäßigen Dialog mit der Zivilgesellschaft und einer Reihe von Interessengruppen, die unterstützend bei der Entscheidungsfindung und Politikgestaltung mitwirken. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass dieser Dialog so offen und transparent wie möglich abläuft.
RECHTSAKT
Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission über das Transparenz-Register für Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen (ABl. L 277 vom 19.9.2014, S. 11-24).
ZUSAMMENFASSUNG
Die politischen Entscheidungsträger in der Europäischen Union sind in der Gesetzgebung und Regulierung nicht isoliert tätig. Sie pflegen einen regelmäßigen Dialog mit der Zivilgesellschaft und einer Reihe von Interessengruppen, die unterstützend bei der Entscheidungsfindung und Politikgestaltung mitwirken. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass dieser Dialog so offen und transparent wie möglich abläuft.
WAS IST DER ZWECK DIESER INTERINSTITUTIONELLEN VEREINBARUNG?
Im Rahmen der Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission wird ein Register eingerichtet. Interessenvertreter, besser bekannt als Lobbyisten, die einen regelmäßigen Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern zu pflegen beabsichtigen, werden im Register registriert. Sie liefern grundlegende Informationen über ihre Tätigkeiten und verpflichten sich, den Verhaltenskodex einzuhalten.
WICHTIGE ECKPUNKTE
WANN TRITT DIE VEREINBARUNG IN KRAFT?
Die Vereinbarung ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Letzte Aktualisierung: 09.07.2015