Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.
Seit dem 1. Juli 2013, dem Tag des Inkrafttretens der Verordnung (EU) Nr. 216/2013, besitzt nur die elektronische Ausgabe des Amtsblatts Echtheit und entfaltet Rechtswirkungen.
Im Falle einer unvorhersehbaren außergewöhnlichen Störung der Informationssysteme kann die elektronische Ausgabe eines Amtsblatts jedoch möglicherweise nicht auf der EUR-Lex-Website veröffentlicht werden. Die Ausgabe des betreffenden Amtsblatts wird dann in gedruckter Form veröffentlicht. Diese gedruckte Ausgabe erhält Echtheitsstatus und entfaltet Rechtswirkungen.
Seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/741 am 14. März 2024 gilt eine solche gedruckte Ausgabe als Ausgabe mit Echtheitsstatus, bis die Informationssysteme wiederhergestellt sind und die entsprechende elektronische Ausgabe auf der EUR-Lex-Website zugänglich gemacht wird. Ab diesem Zeitpunkt gilt die elektronische Ausgabe als die einzige Ausgabe mit Echtheitsstatus.
Drei gedruckte Ausgaben des Amtsblatts hatten zwischen dem 1. Juli 2013 und dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/741 Echtheitsstatus. Seit dem 14. März 2024 gelten die entsprechenden auf der EUR-Lex-Website veröffentlichten elektronischen Ausgaben als die einzigen Ausgaben, denen Echtheit zukommt, und sie sind die einzigen, die Rechtswirkungen entfalten.
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| Datum der verbindlichen Druckausgabe | Datum der verbindlichen elektronischen Ausgabe | L (Rechtsvorschriften) |
|---|---|---|
| 14/10/2019 | 14/03/2024 | L261I |
| 25/07/2014 | 14/03/2024 | L221 |
| 20/12/2013 | 14/03/2024 | L347 |
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