Beschluss des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 3. März 2016 – Euro Bank

(Rechtssache C‑537/15)

„Vorlage zur Vorabentscheidung — Verbraucherschutz — Richtlinie 93/13/EWG — Kreditvertrag — Missbräuchliche Vertragsklauseln — Nationale Regelung — Vereinfachter Vollstreckungstitel für Banken — Erteilen der obligatorischen Vollstreckungsklausel durch das Vollstreckungsgericht — Beurteilung der Missbräuchlichkeit der Vertragsklauseln von Amts wegen — Unmöglichkeit — Aufhebung der in Rede stehenden nationalen Regelung — Erledigung“

Zur Vorabentscheidung vorgelegte Fragen — Zuständigkeit des Gerichtshofs — Erledigung des beim vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreits — Erledigung (Art. 267 AEUV) (vgl. Rn. 31-33, 35, 36 und Tenor)

Tenor

Über das vom Sąd Rejonowy w Koninie (Bezirksgericht Konin, Polen) mit Beschluss vom 21. September 2015 in der Rechtssache C‑537/15 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist nicht zu entscheiden.