Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 11. Juni 2015 – Baby Dan

(Rechtssache C‑272/14) ( 1 )

„Vorlage zur Vorabentscheidung — Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif — Kombinierte Nomenklatur — Tarifierung — Positionen 7318 und 8302 — Artikel, der speziell für die Befestigung von Kinderschutzgittern konzipiert ist“

Zollunion — Gemeinsamer Zolltarif — Tarifpositionen — Artikel, mit dem bewegliche Kinderschutzgitter an einer Mauer oder einem Türrahmen befestigt werden können — Einreihung in die Position 7318 der Kombinierten Nomenklatur (Verordnung Nr. 2658/87 des Rates, Anhang I) (vgl. Rn. 30, 34, 35, 40 und Tenor)

Tenor

Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. September 2007 und dann durch die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. September 2008 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Artikel wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, mit dem bewegliche Kinderschutzgitter an einer Mauer oder einem Türrahmen befestigt werden können, in die Position 7318 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.


( 1 )   ABl. C 253 vom 4.8.2014.


Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 11. Juni 2015 – Baby Dan

(Rechtssache C‑272/14) ( 1 )

„Vorlage zur Vorabentscheidung — Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif — Kombinierte Nomenklatur — Tarifierung — Positionen 7318 und 8302 — Artikel, der speziell für die Befestigung von Kinderschutzgittern konzipiert ist“

Zollunion — Gemeinsamer Zolltarif — Tarifpositionen — Artikel, mit dem bewegliche Kinderschutzgitter an einer Mauer oder einem Türrahmen befestigt werden können — Einreihung in die Position 7318 der Kombinierten Nomenklatur (Verordnung Nr. 2658/87 des Rates, Anhang I) (vgl. Rn. 30, 34, 35, 40 und Tenor)

Tenor

Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. September 2007 und dann durch die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. September 2008 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Artikel wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, mit dem bewegliche Kinderschutzgitter an einer Mauer oder einem Türrahmen befestigt werden können, in die Position 7318 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.


( 1 ) ABl. C 253 vom 4.8.2014.