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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/3408

5.6.2024

Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA)

Ausschreibung der Stelle des leitenden Direktors (m/w/d)

(Bedienstete/-r auf Zeit — Besoldungsgruppe AD 14)

(COM/2024/20103)

(C/2024/3408)

Die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA)

Die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) wurde 2004 gegründet und ist derzeit auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) (im Folgenden „ERA-Verordnung“) oder anderer einschlägiger Rechtsvorschriften der Europäischen Union (2) tätig. Ihr Auftrag im Rahmen der ERA-Verordnung besteht unter anderem darin, ein hohes Maß an Eisenbahnsicherheit und eine verbesserte Interoperabilität zu gewährleisten und gleichzeitig die Wettbewerbsposition des europäischen Eisenbahnsektors und der Bahnindustrie zu verbessern und so zur Entwicklung und zum wirksamen Funktionieren des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums ohne Grenzen (SERA) beizutragen.

Die Agentur unterbreitet der Kommission Empfehlungen, beispielsweise zur weiteren Harmonisierung und Modernisierung der technischen Spezifikationen der EU für die Interoperabilität und der gemeinsamen Sicherheitsmethoden der EU, für die die Agentur nach deren Annahme eine EU-weite Umsetzung durch den Eisenbahnsektor gewährleistet. Die Agentur überwacht die nationalen Sicherheitsbehörden und benannten Stellen, die die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften für den Schienenverkehr überprüfen. Sie ist die Systembehörde für i) ERTMS, ii) Telematikanwendungen und iii) eine Reihe von Registern und Datenbanken. Darüber hinaus spielt die Agentur eine wichtige und wachsende Rolle als EU-weite Behörde für die Erteilung von Fahrzeuggenehmigungen, einheitliche Sicherheitsbescheinigungen und die Genehmigung von streckenseitiger ERTMS-Ausrüstung. Sie erarbeitet auch Stellungnahmen für die Europäische Kommission.

Die ERA hat ihren Sitz in Valenciennes und Lille, Frankreich.

2023 verfügte die Agentur über einen Gesamthaushalt von 28,2 Mio. EUR und rund 200 Bedienstete.

Weitere Informationen sind der folgenden Website zu entnehmen: http://www.era.europa.eu.

Stellenprofil

Der/Die leitende Direktor/-in leitet die laufende Geschäftsführung der Agentur. Er/Sie handelt unabhängig, unparteiisch und vermeidet etwaige Interessenkonflikte bei der Wahrnehmung seiner/ihrer Aufgaben. Er/Sie ist gegenüber dem Verwaltungsrat der Agentur für seine/ihre Tätigkeiten rechenschaftspflichtig.

Der/Die leitende Direktor/-in ist der/die rechtliche Vertreter/-in der Agentur und für die Verwaltung der Agentur und die Durchführung der ihr durch die ERA-Verordnung zugewiesenen Aufgaben verantwortlich.

Der/Die leitende Direktor/-in ist zuständig für:

die Vorbereitung und die Vorlage des einheitlichen Programmplanungsdokuments beim Verwaltungsrat sowie dessen Umsetzung;

die Erfüllung der satzungsmäßigen und rechtlichen Aufgaben der Agentur und gewährleistet, dass die oben genannten Ziele erreicht werden. Er/Sie erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Ergebnisse Bericht.

Eine ausführlichere Beschreibung der Aufgaben des leitenden Direktors/der leitenden Direktorin findet sich in Artikel 54 der ERA-Verordnung.

Auswahlkriterien

Sie sollten folgendes Profil haben:

Managementkompetenzen

solide Führungskompetenzen und die Fähigkeit, eine große Organisation auf strategischer und operativer Managementebene in einem dynamischen und sich wandelnden technischen und operativen Umfeld zu leiten;

nachgewiesene Fähigkeit, gute Kontakte zu den EU-Organen und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Eisenbahnindustrie zu pflegen, um das reibungslose Funktionieren der Agentur zu gewährleisten;

nachgewiesene Kompetenzen auf dem Gebiet der Verwaltung und Steuerung der finanziellen und personellen Ressourcen eines Dienstes in einem nationalen, europäischen und/oder internationalen Umfeld; Managementerfahrung in einem multikulturellen und mehrsprachigen Umfeld wäre von Vorteil;

Fachkenntnisse und Erfahrung

fundierte Kenntnisse und/oder Erfahrungen im Bereich der Schienenverkehrspolitik der Union und im Hinblick auf ihre künftigen Herausforderungen sowie die Eisenbahnindustrie;

gründliches Verständnis der Bedürfnisse, Prozesse und Entwicklungen im Eisenbahnbereich auf nationaler oder europäischer Ebene;

sehr gute Kenntnisse und/oder Erfahrungen mit den Organen, Einrichtungen und dezentralen Agenturen der EU, ihrer Funktionsweise und ihrem Zusammenspiel;

Persönliche Kompetenzen

Fähigkeit, sich auf Prioritäten zu konzentrieren, Synergien zu schaffen und knappe Ressourcen zu verwalten sowie die Leitprinzipien der Agentur (Offenheit, Transparenz, Unabhängigkeit und technische Exzellenz) zu fördern;

Fähigkeit, effizient und kompetent in transparenter und offener Weise mit internen und externen Interessenträgern — einschließlich Presse, Öffentlichkeit, europäischer, nationaler und internationaler Behörden und internationaler Organisationen — zu kommunizieren und die Agentur in externen Gremien zu vertreten.

Zulassungsbedingungen

Um zur Auswahlphase zugelassen zu werden, müssen Sie vor Ablauf der Bewerbungsfrist folgende formale Anforderungen erfüllen:

Staatsangehörigkeit: Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen.

Hochschulabschluss: Sie müssen Folgendes nachweisen:

entweder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren entspricht,

oder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (diese einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden).

Berufserfahrung: Sie müssen nach Ihrem Hochschulabschluss mindestens 15 Jahre Berufserfahrung (3) auf einer Ebene gesammelt haben, für die die vorstehend genannten Qualifikationen Voraussetzung sind. Mindestens fünf Jahre dieser Berufserfahrung müssen im Tätigkeitsbereich der Agentur erworben worden sein.

Managementerfahrung: Nach Erwerb des Hochschulabschlusses müssen Sie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einer höheren Managementposition (4) in einem für diese Position relevanten Bereich erworben haben.

Sprachkenntnisse: Sie müssen über gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union (5) und ausreichende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache verfügen. Die Auswahlausschüsse überprüfen während des Gesprächs, ob die geforderten ausreichenden Kenntnisse einer weiteren EU-Amtssprache vorhanden sind. Das Gespräch (oder ein Teil davon) kann deshalb in dieser weiteren Sprache geführt werden.

Altersbeschränkung: Bei Ablauf der Bewerbungsfrist müssen Sie das volle fünfjährige Mandat vor Erreichen des Ruhestandsalters ableisten können. Für Zeitbedienstete der Europäischen Union beginnt der Ruhestand am Ende des Monats, in dem sie das 66. Lebensjahr vollenden (siehe Artikel 47 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (6)).

Auswahl und Ernennung

Der/Die leitende Direktor/-in wird vom Verwaltungsrat der ERA auf der Grundlage einer Auswahlliste der Europäischen Kommission ernannt.

Zur Erstellung der Auswahlliste wendet die Europäische Kommission ihre üblichen Auswahl- und Einstellungsverfahren an (siehe „Compilation Document on Senior OFFICIALS Policy“  (7)).

Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens setzt die Europäische Kommission einen Vorauswahlausschuss ein. Der Vorauswahlausschuss sichtet sämtliche Bewerbungen, prüft die Zulassungsberechtigung und ermittelt diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, deren Profil den oben genannten Auswahlkriterien am besten entspricht. Diese Personen werden gegebenenfalls zu einem Gespräch mit dem Vorauswahlausschuss eingeladen.

Im Anschluss an diese Gespräche erstellt der Vorauswahlausschuss seine Schlussfolgerungen und eine Liste der Personen, die er für weitere Gespräche mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen der Europäischen Kommission vorschlägt. Der Beratende Ausschuss wählt unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Vorauswahlausschusses diejenigen aus, die zu einem Gespräch eingeladen werden.

Diese nehmen an einem ganztägigen, von externen Personalberatern durchgeführten Management-Assessment-Center teil. Anhand der Ergebnisse des Gesprächs und des Assessment-Center-Berichts erstellt der Beratende Ausschuss für Ernennungen eine Auswahlliste der seiner Auffassung nach für das Amt des leitenden Direktors/der leitenden Direktorin der ERA geeigneten Bewerber/-innen.

Die auf der Auswahlliste des Beratenden Ausschusses aufgeführten Bewerber/-innen werden von den Kommissionsmitgliedern befragt, die für die Generaldirektion zuständig sind, in deren Aufgabenbereich die Beziehungen zur Agentur (8) fallen.

Nach diesen Gesprächen stellt die Europäische Kommission eine mindestens drei Personen umfassende Auswahlliste auf und übermittelt sie dem Verwaltungsrat der ERA. Dieser kann mit den Bewerber/-innen Gespräche führen, bevor er den leitenden Direktor/die leitende Direktorin aus der Auswahlliste der Kommission auswählt und ernennt. Aus der Aufnahme in die Auswahlliste erwächst kein Anspruch auf eine Ernennung.

Ferner können die Bewerber/-innen aufgefordert werden, noch weitere Gespräche und/oder Tests zu absolvieren. Des Weiteren werden sie möglicherweise aufgefordert, eine Erklärung vor den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments abzugeben.

Die ausgewählte Person muss eine gültige Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Sicherheitsüberprüfung ihrer nationalen Sicherheitsbehörde besitzen oder in der Lage sein, eine solche zu erhalten. Die Bescheinigung wird per Verwaltungsbeschluss nach einer Sicherheitsüberprüfung durch die zuständige nationale Sicherheitsbehörde der Bewerberin/des Bewerbers entsprechend den geltenden nationalen Sicherheitsvorschriften erteilt und ermöglicht den Zugang zu Verschlusssachen bis zu einem bestimmten Geheimhaltungsgrad. (Das zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung notwendige Verfahren kann nur auf Antrag des Arbeitgebers eingeleitet werden, nicht aber durch die Bewerber/-innen selbst.)

Bis der jeweilige Mitgliedstaat die Sicherheitsermächtigung erteilt hat und das entsprechende Überprüfungsverfahren mit der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisung durch die Direktion Sicherheit der Europäischen Kommission abgeschlossen ist, kann die betreffende Person weder auf EU-Verschlusssachen (EU-VS), die mit dem Geheimhaltungsgrad CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder höher eingestuft wurden, zugreifen noch an Sitzungen teilnehmen, bei denen solche EU-VS erörtert werden.

Vielfalt und Inklusion

Die Agentur erkennt an, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben für viele Menschen ein wichtiger Motivationsfaktor ist und dass flexibles Arbeiten zunehmend als Teil eines modernen Arbeitsumfelds betrachtet wird. Als Arbeitgeber setzt sich die Agentur dafür ein, die Gleichstellung der Geschlechter zu gewährleisten und jegliche Diskriminierung zu verhindern. Sie begrüßt ausdrücklich Bewerbungen aller qualifizierten Bewerber/-innen mit unterschiedlichem Hintergrund, mit den verschiedensten Fähigkeiten und aus möglichst vielen EU-Mitgliedstaaten. Um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, unterstützt die Agentur insbesondere Bewerbungen von Frauen. Personen mit Behinderungen wird während des Einstellungsverfahrens Unterstützung angeboten.

Beschäftigungsbedingungen

Die Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen sind in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union festgelegt.

Die ausgewählte Person wird von der Agentur als Bediensteter/Bedienstete auf Zeit der Besoldungsgruppe AD 14 (9) eingestellt. Sie wird entsprechend der Berufserfahrung in der Dienstaltersstufe 1 oder 2 der Besoldungsgruppe eingestellt.

Der/Die ausgewählte Bewerber/-in wird für eine erste Amtszeit von fünf Jahren ernannt, die nach der ERA-Verordnung in der zum Zeitpunkt der Ernennung geltenden Fassung um höchstens fünf Jahre verlängert werden kann.

Die Bewerber/-innen werden darauf hingewiesen, dass laut den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union eine neunmonatige Probezeit zu absolvieren ist.

Dienstort ist Valenciennes (Frankreich).

Die Stelle ist ab dem 1. Januar 2025 zu besetzen.

Wichtige Hinweise

Die Arbeiten der Auswahlausschüsse sind vertraulich. Den Bewerber/-innen ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an einzelne Mitglieder dieser Ausschüsse zu wenden. Alle Anfragen sind an das Sekretariat des jeweiligen Ausschusses zu richten.

Schutz personenbezogener Daten

Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber/-innen gemäß den Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Vor Aufnahme der Tätigkeit muss sich der/die leitende Direktor/-in in einer Erklärung verpflichten, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln, und alle Interessen angeben, die seine/ihre Unabhängigkeit gefährden könnten.

Bewerbungsverfahren

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche oben genannten Zulassungskriterien erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss, die Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition und die geforderten Sprachkenntnisse verfügen. Ist eines der Zulassungskriterien nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Falls Sie sich bewerben möchten, müssen Sie sich zunächst im Internet auf folgender Seite anmelden und den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Verfahrensschritten folgen:

https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/.

Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse, über die Ihnen Ihre Bewerbung bestätigt werden kann und die für den weiteren Schriftwechsel während der verschiedenen Phasen des Auswahlverfahrens verwendet wird. Teilen Sie Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse daher bitte der Europäischen Kommission unbedingt mit.

Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf als PDF-Datei (vorzugsweise unter Verwendung des Europass-Formats (11)) hochgeladen und ein Bewerbungsschreiben (Online-Formular, höchstens 8 000 Zeichen) eingegeben haben. Lebenslauf und Bewerbungsschreiben können in jeder Amtssprache der Europäischen Union eingereicht werden.

Es liegt in Ihrem Interesse, dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Bewerbung korrekt, präzise und wahrheitsgemäß ist.

Nach Abschluss der Online-Registrierung erhalten Sie eine E-Mail, in der bestätigt wird, dass Ihre Bewerbung registriert wurde. Wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten, wurde Ihre Bewerbung nicht registriert!

Der Fortgang Ihrer Bewerbung lässt sich nicht online verfolgen. Die Europäische Kommission wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über den Stand des Bewerbungsverfahrens informieren.

Per E-Mail übermittelte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Für weitere Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Online-Bewerbung fristgerecht abzuschließen. Wir empfehlen dringend, mit der Bewerbung nicht bis zum letzten Moment zu warten, da ein erhöhtes Datenaufkommen oder eine Störung Ihrer Internet-Verbindung dazu führen kann, dass die Online-Bewerbung vor der Fertigstellung abgebrochen wird und Sie den gesamten Vorgang wiederholen müssen. Nach Bewerbungsschluss können keine Daten mehr eingegeben werden. Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 5. Juli 2024, 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Zeit. Danach ist keine Online-Bewerbung mehr möglich.


(1)  Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 (ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 1).

(2)  Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 44). Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Eisenbahnsicherheit (ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 102).

Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen (ABl. L 315 vom 3.12.2007, S. 51).

(3)  Berufserfahrung wird nur dann berücksichtigt, wenn sie im Rahmen eines tatsächlichen Arbeitsverhältnisses gesammelt wurde, das als reale, echte und bezahlte Arbeit eines Arbeitnehmers (jedes vertragliche Beschäftigungsverhältnis kann angerechnet werden) oder eines Dienstleistungserbringers definiert ist. Teilzeitarbeit wird anteilig auf der Grundlage des bescheinigten Prozentsatzes der geleisteten Vollzeitstunden angerechnet. Mutterschafts-, Eltern- oder Adoptionsurlaub wird berücksichtigt, falls dieser im Rahmen eines Arbeitsvertrags genommen wurde. Promotionen — auch unbezahlt — werden, sofern sie erfolgreich abgeschlossen wurden, der Berufserfahrung gleichgestellt (maximal drei Jahre). Ein und derselbe Zeitraum kann nur einmal angerechnet werden.

(4)  Im Lebenslauf sollten Sie für alle Jahre, in denen Sie Managementerfahrung gesammelt haben, Folgendes genau angeben: (1) Bezeichnung der Führungspositionen und Zuständigkeitsbereich, (2) Zahl der Ihnen unterstellten Mitarbeiter, (3) Höhe der verwalteten Haushaltsmittel, (4) Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen und (5) Zahl der Führungskräfte auf gleicher Ebene.

(5)   https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A01958R0001-20130701.

(6)   https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A01962R0031-20140701.

(7)   https://commission.europa.eu/jobs-european-commission/job-opportunities/managers-european-commission_en#vacancies (nur auf Englisch).

(8)  Sofern das betreffende Kommissionsmitglied diese Aufgabe nicht gemäß den Beschlüssen der Kommission vom 5. Dezember 2007 (PV(2007) 1811) und 30. September 2020 (PV(2020) 2351) abgegeben hat.

(9)  Der Berichtigungskoeffizient für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union für Frankreich liegt seit dem 1. Januar 2023 bei 115,6 %. Dieser Koeffizient wird jährlich überprüft.

(10)  Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).

(11)  Informationen darüber, wie Sie Ihren Europass-Lebenslauf online erstellen können, finden Sie unter: https://europa.eu/europass/de/create-europass-cv.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3408/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)