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Document 52016IR3170

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Auf dem Weg zu einer nachhaltigen EU-Lebensmittelpolitik, die Arbeitsplätze und Wachstum in Europas Regionen und Städten schafft

OJ C 272, 17.8.2017, p. 14–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.8.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 272/14


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Auf dem Weg zu einer nachhaltigen EU-Lebensmittelpolitik, die Arbeitsplätze und Wachstum in Europas Regionen und Städten schafft

(2017/C 272/04)

Berichterstatter:

Arno Kompatscher (IT/EVP) Landeshauptmann der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol und Mitglied des Regionalrats

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)

Gemeinsame und langfristige Vision für alle relevanten Politikbereiche

1.

fordert eine umfassende, nachhaltige Lebensmittelpolitik der Europäischen Union. Sie soll demokratisch gestaltet sein, einer gemeinsamen, langfristigen Vision folgen, auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse fußen sowie im Einklang mit dem Grundsatz des Regierens in einem Mehrebenensystem (Multi-Level Governance) stehen, wobei Lebensmittelerzeugung und Ernährung ganzheitlicher betrachtet und nachhaltigere Produktions- und Verbrauchsmuster gefördert werden sollen; sie soll außerdem verschiedene Politikbereiche miteinander verknüpfen, wie etwa Lebensmittelproduktion, Landwirtschaft, Umwelt, Gesundheit, Verbraucherpolitik, Beschäftigung und ländliche Entwicklung sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum in den Regionen und Städten Europas dienen; fordert das Europäische Parlament und die Kommission auf, zusammen mit dem AdR ein gemeinsames Pilotprojekt auf den Weg zu bringen, um die Entwicklung einer nachhaltigen EU-Lebensmittelpolitik zu erleichtern;

2.

betont, dass ein Gleichgewicht zwischen der Wahrung der notwendigen Flexibilität zur Vermeidung eines Pauschalansatzes in der Lebensmittelpolitik einerseits und ihrer Nationalisierung andererseits gefunden werden muss. Kohärentere Rechtsvorschriften werden zur Gewährleistung der Verbrauchersicherheit, zu einem effizient funktionierenden Binnenmarkt und zur Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips beitragen;

3.

unterstreicht die Bedeutung der vertikalen Integration in der Ernährungspolitik auf der Grundlage von Nachhaltigkeitskriterien zur Gewährleistung der Einheitlichkeit auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene. Die Lebensmittelerzeugung und damit zusammenhängende Fragen (umweltbezogener, sozialer und wirtschaftlicher Art) haben bekanntermaßen eine spezifische lokale Dimension. Demnach kommt den Städten und Regionen eine ganz wesentliche Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen in der Lebensmittelversorgung zu, was bei der Gestaltung einer nachhaltigen EU-Lebensmittelpolitik berücksichtigt werden muss;

4.

unterstreicht, wie wichtig eine übergeordnete europäische Vision und Strategie für eine sichere, nachhaltige Nahrungsmittelversorgung mit Blick auf Qualität, Erschwinglichkeit und Quantität und basierend auf Nachhaltigkeitskriterien ist. Eine EU-Lebensmittelpolitik sollte auf einem umfassenden Ansatz beruhen, der dem globalen Charakter der Lebensmittelversorgungsketten gerecht wird und Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Umweltschutz und Gesundheit miteinbezieht. Die Kommission sollte darauf achten, dass alle relevanten EU-Rechtsvorschriften und finanziellen Anreize im Einklang mit dieser Vision und Strategie stehen;

5.

bekräftigt die Forderung nach einer Lebensmittelpolitik der EU, in der die nachhaltige Erzeugung in der europäischen Landwirtschaft gefördert und auf die Entwicklung sektorübergreifender Synergien für Ernährung und Umwelt hingearbeitet wird, was u. a. die Landwirtschafts- und Fischereipolitik, die Klima- und Energiepolitik sowie die Regional- und die Forschungspolitik betrifft (1);

6.

weist darauf hin, dass Ökosystemwerte in Beschlüssen, die die natürlichen Ressourcen betreffen, nicht gebührend berücksichtigt werden. Umweltkosten werden gegenwärtig bei der Lebensmittelproduktion externalisiert, was dazu führt, dass nachhaltig erzeugte Lebensmittel scheinbar teurer sind, weil die Produktionskosten höher sind; das Konzept der Ökosystemleistungen würde hier einen wertvollen Anhaltspunkt bieten, um einen politischen Rahmen zu schaffen, der den rücksichtsvollen Umgang mit der Artenvielfalt und anderen natürlichen Ressourcen fördert. Immer noch werden die Kosten aufgrund ernährungsbedingter Krankheiten sowie der Schädigung von Boden, Gewässern, Fauna und Klima als externe Kosten angesehen. Diese Kosten schlagen sich als solche nicht im Endpreis der Lebensmittel nieder, obwohl indirekt (und oft auch unbewusst) die gesamte Gesellschaft dafür aufkommen muss. Vor diesem Hintergrund sollte die Europäische Kommission Maßnahmen fördern, die dafür sorgen, dass der wahre Preis von Lebensmitteln zum Ausdruck kommt, um eine nachhaltige Wirtschaft zu fördern;

7.

wiederholt die Notwendigkeit einer engeren Verknüpfung der verschiedenen Bereiche, die mit Lebensmitteln zu tun haben, wie Energie, Forstwirtschaft, Meeresressourcen, Wasser, Abfälle, Landwirtschaft, Klimaschutz, Wissenschaft und Forschung sowie Flächennutzung, da sie allesamt eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung eines nachhaltigen Wachstums spielen (2). Bei diesem Ansatz sollte die Kreislaufwirtschaft in der EU ebenso berücksichtigt werden wie andere internationale Rahmenwerke, mit denen die Innovationschancen maximiert werden können;

8.

weist auf die Bedeutung bestimmter Gebiete innerhalb der EU für den Erhalt und die Weiterentwicklung nachhaltiger Nahrungsmittelsysteme hin, darunter etwa Berggebiete mit ihrer langen Tradition der Nahrungsmittelproduktion unter schwierigen natürlichen Gegebenheiten;

9.

unterstreicht, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU weiter reformiert werden muss, um nicht nur Landwirten, sondern auch der Lebensmittelindustrie Anreize für eine nachhaltige Erzeugung zu bieten, etwa indem die Auflagenbindung (Cross-Compliance-Regelung) der EU durchgängig umgesetzt wird, bei der Erzeugern, die Umwelt- und Tierschutznormen einhalten, Einkommenshilfen gewährt werden;

10.

ist der Ansicht, dass bei der Gestaltung einer umfassenderen Lebensmittelpolitik basierend auf Nachhaltigkeitskriterien die derzeitige Politik im Bereich der erneuerbaren Energien einbezogen werden muss. Diesbezüglich sind Maßnahmen gefragt, durch die Biokraftstoffe auf eine Weise gefördert werden, dass sie nicht mit der Nahrungsmittelproduktion konkurrieren, und durch die gleichzeitig langfristig und auf für Unternehmen und Arbeitnehmer vorhersehbare Weise dafür gesorgt wird, dass weniger nicht nachhaltige Biokraftstoffe der ersten Generation aus ernährungstauglichen Grundstoffen wie Pflanzenölen hergestellt werden;

11.

empfiehlt mit Blick auf das Wachstum in der EU, Freihandelsabkommen mit Drittländern und anderen Regionen in der Welt zu schließen, die im Einklang mit der eigenen agroökologischen Produktion der EU stehen und somit in hohem Maße auf Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsaspekte ausgerichtet sind. Dadurch würde sichergestellt, dass die Durchsetzung strenger Anforderungen an die Lebensmittelversorgungskette in der EU nicht bloß zu einer Verlagerung der Nahrungsmittelproduktion führt;

12.

bekräftigt die Forderung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen nach einer durchgängigen Berücksichtigung der Katastrophenvorsorge und der Stärkung der Widerstandsfähigkeit im Agrarsektor — besonders in Regionen, die häufig von Katastrophen betroffen sind und in denen die Landwirtschaft eine wichtige Rolle spielt;

Ein gesundes Ökosystem zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Produktivität und Resilienz

13.

betont, dass gesunde, lebendige Böden ausschlaggebend für die Ernährungssicherheit und die Erhaltung der Artenvielfalt sind. Insbesondere müssen Maßnahmen zur Diversifizierung der kultivierten Arten, eine extensive, integrierte und ökologische Landwirtschaft und höhere Tierschutzstandards als Wesenselemente einer nachhaltigen EU-Lebensmittelpolitik aufgefasst werden. Die Verwirklichung dieser Ziele würde sicher auch zur Wiederherstellung des Vertrauens der Bürger in das europäische Projekt beitragen;

14.

weist darauf hin, dass die Entwicklung landwirtschaftlicher Kleinbetriebe angeregt und — auch finanziell — unterstützt werden muss, insbesondere in benachteiligten und stadtnahen Gebieten. Landwirtschaftliche Kleinbetriebe können ein einfaches, leicht zugängliches Mittel sein, mit dessen Hilfe lokale Behörden vielfältige praktische Probleme lösen können, wie beispielsweise soziale Ungleichheit, Umweltschutzaufgaben und gesundheitliche Probleme. Außerdem kann die kleinbäuerliche Landwirtschaft Randgebiete von Groß- und Kleinstädten in nachhaltiger Produktion mit regional und saisonal erzeugten, frischen und gesunden Lebensmitteln versorgen, die auch für Familien mit niedrigem Einkommen erschwinglich sind. Die kleinbäuerliche Landwirtschaft gilt als ein sozial verantwortungsbewusstes Modell, das die Umwelt respektiert, Verpackungen und Lebensmittelverschwendung reduziert, CO2-Emissionen begrenzt und nachhaltige Produktionsweisen begünstigt (3). In diesem Zusammenhang haben kleine landwirtschaftliche Systeme gerade auch dank der durch sie ermöglichten kurzen Versorgungsketten für Agrarprodukte eine positive Wirkung auf die örtliche Wirtschaft und Beschäftigung;

15.

bekräftigt, wie wichtig kurze Lieferketten für eine bessere Umweltverträglichkeit des Transports zwischen den Verbrauchsorten sind. Mit zunehmender Entfernung nimmt auch die Umweltverschmutzung durch die Transportmittel zu;

16.

bekräftigt seine Forderung nach einem sparsameren Umgang mit Wasser, Energie, fossilen Brennstoffen, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in landwirtschaftlichen Produktionssystemen (4);

17.

weist eindringlich darauf hin, dass der Mangel an jungen Menschen, die landwirtschaftliche Berufe ergreifen, die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der ländlichen Gebiete gefährdet. Die Unterstützung von Junglandwirten ist eine notwendige Voraussetzung, um die Landwirtschaft in der gesamten EU und die Lebensfähigkeit des ländlichen Raums zu erhalten (5);

18.

sieht in den regionalen und lokalen Lieferketten tragende Elemente einer nachhaltigen Lebensmittelpolitik, mit der die besondere Qualität, die Traditionen und das wirtschaftliche und kulturelle Erbe honoriert werden. Vor allem die Handwerksbetriebe in diesen Ketten sind von wesentlicher Bedeutung für das Leben in den Gemeinden und Regionen und ein Werbe- und Erfolgsfaktor auf den Auslandsmärkten;

19.

bekräftigt den Aufruf zur Umsetzung eines „Proteinplans“ auf europäischer Ebene zur Förderung des Anbaus von Eiweißpflanzen und Hülsenfrüchten in Europa, um die Abhängigkeit von eingeführten Soja-Ausgangsstoffen zu verringern, was die Selbstversorgung europäischer Viehhalter mit Proteinen verbessern, den Einsatz stickstoffhaltiger Kunstdünger verringern und die Bodenfruchtbarkeit steigern würde (6);

20.

unterstreicht die Bedeutung von Bestäubern und fordert Maßnahmen zum Erhalt der bestäubenden Insekten, wie beispielsweise einen verringerten Einsatz schädlicher Pestizide und die Erhaltung der Vielfalt der Anbaupflanzen;

21.

fordert die Europäische Kommission auf, Tierschutzbelange sowie umweltfreundliche Landwirtschafts- und Erzeugungsmethoden stärker zu unterstützen, indem Maßnahmen gegen die unnötige Erzeugung von organischem Dünger und gegen Verkehrsemissionen entwickelt werden; zugleich ist es wichtig, tierschutzfreundliche Systeme durch positive öffentliche Beschaffung und andere einschlägige Maßnahmen zu fördern. Insgesamt sind bessere Tierhaltungspraktiken nötig, die mit weniger Antibiotika auskommen und dem Wohlergehen der Tiere Rechnung tragen;

22.

weist auf den ökologischen Landbau als ein Mittel hin, mehr Kohlenstoff im Boden zu binden, den Bewässerungsbedarf zu senken und die Kontaminierung von Böden, Luft und Wasser durch chemische Stoffe wie z. B. Pestizide zu verringern;

23.

befürwortet die Entwicklung alternativer Lebensmittelnetze mit Bauernmärkten, regional erzeugten Lebensmitteln, ökologischen/biologischen Erzeugnissen und Waren aus fairem Handel. Insbesondere gemeinschaftlich betriebene Bauernmärkte sind ein wichtiger Ort der gesellschaftlichen Begegnung, an dem lokale Erzeuger gesunde und hochwertige Lebensmittel zu fairen Preisen direkt an die Verbraucher abgeben und ihnen ökologisch nachhaltige Produktionsweisen garantieren. Darüber hinaus bewahren sie die Esskultur der örtlichen Bevölkerung und tragen zum Schutz der biologischen Vielfalt bei;

Zugang zu gesunder Ernährung, insbesondere für Familien mit niedrigem Einkommen

24.

betont die Notwendigkeit langfristig angelegter Gesundheitsprogramme gegen Fettleibigkeit und ernährungsbedingte Krankheiten, indem die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit regionaler, frischer und saisonaler Lebensmittel gefördert wird. Derartige Programme können sehr wirksam sein, wenn sie sich an öffentliche Einrichtungen (wie Schulen und Krankenhäuser) richten und in denjenigen städtischen Gebieten eingesetzt werden, in denen Fettleibigkeit ein Problem ist und es nur wenige ländliche Märkte und nur einen begrenzten Zugang zu frischen Lebensmitteln gibt. Solche Programme bieten die doppelte Chance, zum einen die Verbraucher zur Umstellung auf eine nahrhaftere und gesündere Ernährung zu veranlassen und sie zugleich zu regionalen, frischen und saisonalen Lebensmitteln hinzulenken;

25.

plädiert dafür, die Zunahme der Fettleibigkeit durch eine langfristig angelegte Aufklärungsarbeit in einem Mehrebenenansatz zu stoppen, durch die das Verbraucherverhalten auf eine stärker pflanzliche Kost mit einem hohen Anteil von Obst und Gemüse und einem insgesamt geringeren Verzehr von Fleisch, Fett und Zucker und auf den Kauf lokaler/regionaler, frischer und saisonaler Lebensmittel aus nachhaltiger Erzeugung gelenkt wird. Diese Maßnahme ist von großer Bedeutung, insbesondere in den Städten Europas, in denen es Ernährungsunsicherheit gibt. Ernährungsunsicherheit und Fettleibigkeit treten in den Städten oft gepaart auf (doppelte Bürde durch Fehlernährung), was sich z. B. in der steigenden Zahl derer äußert, die auf Lebensmittelbanken und soziale Restaurants angewiesen sind;

26.

begrüßt solche Initiativen und Umfelder, die unnötigen bürokratischen Aufwand vermindern, der das Einsammeln und die Weitergabe gesunder Lebensmittel an Bedürftige erschwert;

Einheitliche Definitionen, Methoden und praktische Maßnahmen

27.

fordert eine erschöpfende Terminologie für nachhaltige Lebensmittelsysteme, die Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Lebensmittelverarbeitung und Ernährung umfasst. Sie ist der Schlüssel auf dem Weg zu einer gemeinsamen und ganzheitlichen EU-Lebensmittelpolitik; es müssen geeignete Instrumente zur Verfügung gestellt werden, die die wirkungsvolle Umsetzung der politischen Maßnahmen erlauben;

28.

unterstreicht die Notwendigkeit einer standardisierten Methodik für die Erhebung und Übermittlung von Daten über die Umweltwirkung von Nahrungsmitteln, einschließlich Lebensmittelabfällen; dadurch soll die Vergleichbarkeit der Daten unter den Mitgliedstaaten hergestellt und es erleichtert werden, die mit Lebensmitteln oder Ernährungsweisen verbundenen Umwelt- und sozialen Kosten ökonomisch zu erfassen;

29.

betont die Bedeutung einer Förderung des Austauschs bewährter Praktiken, des Austauschs von Daten über die Umweltwirkung von Nahrungsmitteln und der Bereitstellung von Informationen in transparenterer und besser verständlicher Weise für die gesamte Lebensmittelerzeugungskette, auch für Verbraucher. Der Einsatz bewährter Verfahren und Leitlinien spielt eine maßgebliche Rolle dafür, dass entsprechende nachhaltige Maßnahmen angenommen werden, indem die lokalen Verwaltungen ausreichende Informationen über die Durchführung solcher Programme erhalten;

30.

fordert eine größere Transparenz der Lebensmitteletiketten, einschließlich vergleichbarer Angaben über die Umweltwirkung von Lebensmitteln. Es ist offensichtlich, dass die derzeit auf den Etiketten gegebenen Informationen über den Nährstoff- und Kaloriengehalt nicht ausreichen, um die komplexen Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit darzustellen; auf den heute verwendeten Etiketten fehlen Informationen über die Auswirkungen von Lebensmitteln auf die Umwelt völlig. Obwohl den meisten Verbrauchern klar ist, dass ihre Kaufentscheidung einen gewissen Einfluss auf die Umwelt hat, sind auf den Produktetiketten keinerlei Informationen zu finden, die den Kunden zu einer nachhaltigen Wahl führen könnten; ist der Auffassung, dass die Etikettierung eindeutig und aussagekräftig, jedoch nicht zu kompliziert oder aufwendig für die Lebensmittelhersteller sein sollte;

31.

fordert die Kommission auf, Maßnahmen für mehr Aufsicht und Kontrollen im Lebensmittelsektor zu ergreifen, um die Qualität in der Lebensmittelbranche zu unterstützen und unlauteren Wettbewerb zu unterbinden, was für eine bessere Glaubwürdigkeit der Produkte und mehr Verbrauchervertrauen sorgt;

Leitlinien für ein „grünes“ öffentliches Beschaffungswesen

32.

betont, dass das öffentliche Auftragswesen einen Anteil von ca. 14 % am BIP der EU hat und eine starke Hebelwirkung für eine Versorgung mit nachhaltigeren (regionalen und organischen) Lebensmitteln entfalten kann, wenn die Verpflegungsverträge des öffentlichen Sektors, etwa für Schul- und Krankenhauskantinen, entsprechend gestaltet würden. Diese Beispiele können Verbindungen zwischen Stadt und Land stärken, wie in der neuen Städteagenda (NUA) des Weltsiedlungsgipfels „Habitat III“ erwähnt;

33.

fordert die Europäische Kommission zur Klärung bestehender Einschränkungen in den Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf, damit die Nachhaltigkeitskriterien zur Anwendung kommen können. Im Wettbewerbsrecht der EU ist die Bevorzugung aufgrund der territorialen Herkunft (z. B. regionale Lebensmittel) in Verträgen für das öffentliche Beschaffungswesen untersagt;

Mehrebenenansatz in Verbindung mit einer nachhaltigen EU-Lebensmittelpolitik

34.

unterstützt die Einrichtung lokaler Ernährungsräte für Planungsverfahren auf örtlicher Ebene; zu ihren Tätigkeiten gehören u. a. Maßnahmen, um Erzeuger und Verbraucher zusammenzubringen, Lebensmittelwüsten und Zonen für die Ansiedlung neuer Märkte auf regionaler Ebene zu ermitteln und vor allem sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit eine Stimme in der politischen Entscheidungsfindung hat;

35.

weist darauf hin, dass eine strategische Planung auf regionaler und lokaler Ebene entscheidend für die Verringerung der Gesamtumweltwirkung des Nahrungsmittelsektors ist. Aus der Produktionsperspektive ist häufig zu beobachten, dass Erzeuger in städtischen und stadtnahen Gebieten schlechter an Dienstleistungen (technischer Art, Kredite, Betriebsmittel, Ressourcen) gelangen können als ihre Kollegen auf dem Land;

36.

betont die Notwendigkeit, lokale und regionale Behörden mit der Befugnis auszustatten, gezielte Umweltschutzmaßnahmen in Gang zu setzen und zu verwalten; weiterhin sollten sie die Möglichkeit der Einführung von Regionalverträgen haben, die gemeinsam mit den Landwirten oder deren Vertretern abgeschlossen werden (7);

37.

ist der Auffassung, dass ein basisnaher Ansatz im Sinne der Nachhaltigkeit von Lebensmittelsystemen in erster Linie über starke lokale Entwicklungspartnerschaften und lokale Gebietskörperschaften (Regionen und Städte) erreicht werden sollte (8), was auch im Einklang mit der neuen Städteagenda stünde (9);

38.

empfiehlt die Förderung weiterer Städteinitiativen, wie den „Mailänder Pakt für städtische Lebensmittelpolitik“, der im Rahmen der Weltausstellung 2015 in Mailand unter dem Motto „Den Planeten ernähren, Energie für das Leben“ beschlossen wurde, um faire, nachhaltige und resistente Lebensmittelsysteme zu fördern.

Brüssel, den 22. März 2017

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  Legislativvorschläge für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Politik der ländlichen Entwicklung nach 2013, CdR 65/2012.

(2)  Entschließung zum Thema „Nachhaltige Ernährung“, CdR 3306/2015.

(3)  Entschließung zum Thema „Nachhaltige Ernährung“, CdR 3306/2015.

(4)  Initiativstellungnahme zur Zukunft der GAP nach 2013, CdR 127/2010.

(5)  Initiativstellungnahme zum Thema „Unterstützung europäischer Junglandwirte“, COR-2016-05034-00-00-AC-TRA.

(6)  Legislativvorschläge für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Politik der ländlichen Entwicklung nach 2013, CdR 65/2012.

(7)  Legislativvorschläge für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Politik der ländlichen Entwicklung nach 2013, CdR 65/2012.

(8)  Prospektivstellungnahme „Regionale Agrar- und Ernährungswirtschaft“, CdR 341/2010 rev.

(9)  NUA (New Urban Agenda): Ergebnisdokument für Habitat III.


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