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Document 52011DC0173

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020

/* KOM/2011/0173 endgültig */

52011DC0173

/* KOM(2011) 173 endgültig */ MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 5.4.2011

KOM(2011) 173 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020

1. Verbesserung der Situation der Roma: eine soziale und wirtschaftliche Notwendigkeit für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten

Viele der rund zehn bis zwölf Millionen in Europa lebenden Roma[1] sind tagtäglich mit Vorurteilen, Intoleranz, Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung konfrontiert. Sie leben als Randgruppe unter äußerst prekären sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen. Dies ist in der Europäischen Union (EU) zu Beginn des 21. Jahrhunderts nicht hinnehmbar.

Die EU-Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und damit für einen neuen Wachstumspfad lässt keinen Raum für die dauerhafte wirtschaftliche und soziale Marginalisierung Europas größter Minderheitsgruppe. Daher sind sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ein intensiver Dialog mit den Roma sowie ein entschlossenes Handeln notwendig. Zwar sind in erster Linie staatliche Stellen am Zug, jedoch ist die Thematik weiterhin eine große Herausforderung, da die soziale und wirtschaftliche Integration der Roma ein wechselseitiger Prozess ist, der ein Umdenken der Mehrheitsbevölkerung, aber auch der Mitglieder der Roma-Gemeinschaften erfordert.[2]

Zunächst müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Roma nicht diskriminiert, sondern wie alle anderen EU-Bürger behandelt werden und alle in der EU-Grundrechtecharta verankerten Rechte gleichberechtigt ausüben können. Ferner muss der Teufelskreis der Armut durchbrochen werden, der sich Generation für Generation wiederholt. In vielen Mitgliedstaaten bilden die Roma einen beträchtlichen und steigenden Anteil der Kinder bzw. Jugendlichen im Schulalter und somit der künftigen Arbeitnehmer. Die Roma sind eine junge Bevölkerungsgruppe: 35,7 % von ihnen sind unter 15 Jahre alt, in der EU-Gesamtbevölkerung liegt der Anteil dieser Personen bei 15,7 %. Die Roma sind im Durchschnitt 25 Jahre alt, das Durchschnittsalter in der EU hingegen liegt bei 40 Jahren.[3] Der überwiegenden Mehrheit der Roma im erwerbsfähigen Alter fehlt die nötige Bildung, um eine gute Arbeitsstelle zu finden. Wir müssen daher dringend in die Bildung der Roma-Kinder investieren und ihnen so später einen erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen. In Mitgliedstaaten mit einer großen Roma-Bevölkerung sind die wirtschaftlichen Auswirkungen bereits zu spüren. Schätzungen zufolge sind in Bulgarien rund 23 % der Berufseinsteiger Roma, in Rumänien rund 21 %.[4]

Bei vielen der in der EU lebenden Roma handelt es sich um Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten. Sie leben unter genauso schlechten Bedingungen wie viele Roma mit EU-Staatsbürgerschaft, haben aber zudem noch mit den Problemen von außerhalb der EU stammenden Migranten zu kämpfen. Mit diesen Herausforderungen befassen sich die EU-Strategien zur Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen, die auch den Bedürfnissen besonders schutzbedürftiger Personengruppen Rechnung tragen.[5]

Die Integration der Roma wird nicht nur soziale Vorteile bieten, sondern sowohl der Roma-Bevölkerung als auch den Gemeinschaften, in denen sie leben, einen wirtschaftlichen Nutzen bringen. Nach einer aktuellen Untersuchung der Weltbank[6] beispielsweise könnte die umfassende Integration der Roma in den Arbeitsmarkt einigen Ländern einen jährlichen wirtschaftlichen Nutzen von rund 0,5 Mrd. EUR bringen. Eine höhere Erwerbsquote der Roma hätte gleich mehrere Vorteile: eine bessere wirtschaftliche Produktivität, geringere staatliche Sozialhilfeleistungen und höhere Einkommenssteuereinnahmen. Der genannten Weltbank-Untersuchung zufolge brächte die Integration der Roma in den Arbeitsmarkt den einzelnen Ländern jährlich steuerliche Vorteile in Höhe von schätzungsweise rund 175 Mio. EUR. All diese wichtigen wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Roma-Integration könnten wiederum dazu führen, dass die Gesellschaft den Roma mehr Offenheit entgegenbringt, und so zu ihrer reibungslosen Integration in die Gemeinschaften, in denen sie leben, beitragen.

Die wirtschaftliche Integration der Roma wird auch den sozialen Zusammenhalt stärken, eine bessere Achtung der Grundrechte, u. a. der Minderheitenrechte, gewährleisten und dazu beitragen, Diskriminierungen aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft oder der Zugehörigkeit zu einer Minderheit zu beseitigen.[7]

Die EU hat verschiedene Vorschläge zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration der Roma durch die Mitgliedstaaten unterbreitet, zuletzt in der Mitteilung der Kommission von April 2010[8]. Gemäß der Richtlinie 2000/43/EG sind die Mitgliedstaaten bereits verpflichtet, den Roma (wie auch anderen EU-Bürgern) diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Berufsausbildung, Gesundheitsdiensten, Sozialschutz und Wohnraum zu bieten. Die strikte Überwachung der Umsetzung dieser Richtlinie kann sehr hilfreich sein, wenn es darum geht, die Erfolge der Roma-Integrationsmaßnahmen zu messen[9].

Trotz einiger Fortschritte, die in den letzten Jahren auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU[10] erzielt wurden, hat sich an der Alltagssituation der meisten Roma wenig geändert. Der Roma-Taskforce[11] der Kommission zufolge wurden noch immer keine schlagkräftigen und angemessenen Maßnahmen ergriffen, um die sozialen und wirtschaftlichen Probleme eines großen Teils der Roma-Bevölkerung in der EU zu lösen.

Um dieser Herausforderung zu begegnen und angesichts der Tatsache, dass die Nichtdiskriminierung alleine nicht zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung der Roma ausreicht, ersucht die Kommission die EU-Organe, den vorliegenden EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma zu billigen. Er soll die EU-Rechtsvorschriften und -Maßnahmen zur Gleichstellung ergänzen und verstärken, indem auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie im Dialog und in Zusammenarbeit mit den Roma den spezifischen Bedürfnissen der Roma Rechnung getragen wird, wenn es um den gleichberechtigten Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Wohnraum und Gesundheitsfürsorge geht.

Der vorliegende EU-Rahmen soll die Alltagssituation der Roma spürbar verbessern. Er ist die Reaktion der EU auf die aktuelle Situation, entbindet jedoch die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht nicht von ihrer Hauptverantwortung. Mit diesem EU-Rahmen hält die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten dazu an, je nach Größe der in den einzelnen Gebieten[12] lebenden Roma-Bevölkerung und der jeweiligen Ausgangssituation, einen umfassenden Ansatz zur Integration der Roma anzunehmen oder weiterzuentwickeln und die nachfolgenden Ziele zu unterstützen.

2. Notwendigkeit eines zielgerichteten Ansatzes: Ein EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma

Für eine spürbar bessere Integration der Roma sind nun verstärkte Anstrengungen notwendig, um sicherzustellen, dass die nationalen, regionalen und lokalen Integrationsstrategien der Roma-Thematik gezielt Rechnung tragen . Es bedarf auf die Bedürfnisse der Roma zugeschnittener, konkreter Maßnahmen , um die Benachteiligung dieser Menschen zu verhindern oder auszugleichen. Ein zielgerichteter Ansatz innerhalb der umfassenderen Strategie zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung, der andere benachteiligte und schutzbedürftige Gruppen nicht von einer Unterstützung ausschließt, steht sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene mit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung im Einklang. Der Gleichbehandlungsgrundsatz hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, spezifische Maßnahmen beizubehalten oder zu beschließen, mit denen Benachteiligungen aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft verhindert oder ausgeglichen werden.[13] Einige Mitgliedstaaten haben sich mit positiven Maßnahmen bereits erfolgreich für die Roma eingesetzt, da sie die herkömmlichen Maßnahmen zur sozialen Integration für die spezifischen Bedürfnisse der Roma als unzureichend befanden.[14]

Um zu gewährleisten, dass die einzelnen Mitgliedstaaten über wirkungsvolle Konzepte verfügen, schlägt die Kommission vor, die bestehenden oder neuen nationalen Roma-Integrationsstrategien auf die EU-Ziele zur Integration der Roma abzustimmen. Damit einhergehen müssen gezielte Maßnahmen, die mit ausreichenden finanziellen Mitteln der Mitgliedstaaten, der EU und anderer Geber umgesetzt werden. Die Kommission schlägt Lösungen zur Beseitigung der derzeitigen Hindernisse vor, die eine wirksamere Verwendung von EU-Mitteln erschweren, und schafft die Grundlagen für einen soliden Monitoringmechanismus , um so für die Roma konkrete Ergebnisse sicherzustellen.

3. Festlegung von EU-Zielen zur Integration der Roma

Der Jahreswachstumsbericht[15] der Europäischen Kommission zeigt, dass es auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten noch erheblicher Anstrengungen bedarf, um die Strategie Europa 2020 und die übergeordneten Ziele, für die eigens Leitinitiativen[16] aufgestellt wurden, umzusetzen. In einigen Mitgliedstaaten werden Maßnahmen zur Verbesserung der Armuts-, Beschäftigungs- und Bildungssituation der Roma auch dazu beitragen, die Ziele von Europa 2020 in den Bereichen Beschäftigung, soziale Integration und Bildung zu erreichen.

Die EU-Ziele zur Integration der Roma sollten auf die Größe der in den einzelnen Gebieten lebenden Roma-Bevölkerung abgestimmt sein und vier Kernbereiche abdecken: Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum . Diese Mindeststandards sollten auf gemeinsamen, vergleichbaren und verlässlichen Indikatoren beruhen. Gelingt es den Mitgliedstaaten, diese Ziele zu erreichen, dann sind sie ihrer Zielerreichung bei Europa 2020 einen großen Schritt näher.

- Zugang zur Bildung : Sicherstellen, dass alle Roma-Kinder zumindest die Grundschule abschließen

Auch wenn die Situation von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich ist, so liegt das Bildungsniveau der Roma doch deutlich unter dem der restlichen Bevölkerung.[17]

Der Besuch der Grundschule ist in allen Mitgliedstaaten vorgeschrieben, d. h. die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass für alle schulpflichtigen Kinder eine Grundschulausbildung angeboten wird. Die zuverlässigsten Informationen hierzu liefert die Arbeitskräfteerhebung 2009[18], wonach EU-weit 97,5 % der Kinder die Grundschule abschließen.

Erhebungen zufolge schließt in einigen Mitgliedstaaten nur eine begrenzte Anzahl von Roma-Kindern die Grundschule ab[19]. In der Regel sind Roma-Kinder in Sonderschulen oder segregierten Schulen übermäßig stark vertreten. Daher ist es wichtig, die Kontakte zwischen den verschiedenen Gemeinschaften durch Kultur- und Schulmediatoren, Kirchen, religiöse Organisationen bzw. Gemeinschaften sowie die aktive Beteiligung der Eltern von Roma-Kindern zu fördern, um die interkulturellen Kompetenzen der Lehrer zu verbessern, die Segregation zu verringern und sicherzustellen, dass der Grundschulpflicht nachgekommen wird. Die Kommission plant, gemeinsam mit dem Europarat eine zweijährige Schulungsmaßnahme von rund 1000 Mediatoren durchzuführen. Die Mediatoren können Eltern darüber informieren, wie das lokale Bildungssystem funktioniert, sie beraten und die Roma-Kinder bei den einzelnen Phasen ihrer schulischen Laufbahn unterstützen.

Bekanntermaßen haben Kinder, die zu spät eingeschult werden, die Schule zu früh verlassen oder abbrechen, später enorme Schwierigkeiten – sei es, dass sie Probleme mit der Sprache haben, nicht lesen oder schreiben können oder dass sie sich ausgegrenzt und minderwertig fühlen. Der Zugang zur weiterführenden Bildung, zu Universitäten oder qualifizierten Stellen ist für sie somit deutlich schwerer. Daher werden Initiativen des zweiten Bildungsweges für jugendliche Schulabbrecher gefördert, u. a. Programme, die sich ausdrücklich an die Kinder von Roma richten. Ferner sollten auch der Ausbildungsplan für Lehrer überarbeitet und innovative Lehrmethoden erarbeitet werden. Die Teilnahme mehrfach benachteiligter Kinder an frühkindlichen Maßnahmen erfordert eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit sowie angemessene Förderprogramme. Die hochrangige Gruppe zur Alphabetisierung und die Alphabetisierungskampagne der Kommission im Rahmen der Europa-2020-Leitinitiative „Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ werden verdeutlichen, wie wichtig die Bekämpfung des Analphabetismus bei Roma-Kindern und -Erwachsenen ist.

Die Kommission hat eine Mitteilung über frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung[20] angenommen. Darin wurde darauf hingewiesen, dass Roma-Kinder an solchen frühkindlichen Maßnahmen deutlich seltener teilnehmen, obwohl gerade sie mehr Unterstützung benötigen. Wie die aus EU-Mitteln geförderten Pilotmaßnahmen zur Integration der Roma in einigen Mitgliedstaaten zeigen, können die Bildungschancen der Roma-Kinder durch den Zugang zu guter und segregationsfreier frühkindlicher Bildung wesentlich verbessert werden.[21]

Die Mitgliedstaaten sollten daher sicherstellen, dass alle Roma-Kinder – egal ob sesshaft oder nicht – Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Bildung haben, nicht diskriminiert oder ausgegrenzt werden und zumindest die Grundschule abschließen. Ferner sollten sie den Zugang zu einer guten frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung verbessern und im Einklang mit der Strategie Europa 2020 die Schulabbrecherquote in der Sekundarschule verringern. Darüber hinaus sollten jugendliche Roma nachdrücklich zum Besuch einer Sekundarschule und zum Studium ermutigt werden.[22]

- Zugang zur Beschäftigung : Die Beschäftigungsquote der Roma an die der übrigen Bevölkerung annähern

Mit der Strategie Europa 2020 wurde für die Gruppe der 20- bis 64-Jährigen das übergeordnete Ziel einer Erwerbsquote von 75 % festgelegt (die durchschnittliche Erwerbsquote in der EU liegt bei 68,8 %[23]). Der Jahreswachstumsbericht 2011 legt dar, wie die Mitgliedstaaten in ihren einzelstaatlichen Reformprogrammen nationale Beschäftigungsziele festlegen, anhand deren Fortschritte gemessen werden können. Empirische Daten sowie Untersuchungen über die sozioökonomische Situation der Roma zeigen, dass die Erwerbsquote der Roma drastisch hinter der der übrigen Bevölkerung hinterherhinkt.

Nach Angaben der Weltbank bleiben die Erwerbsquoten der Roma, insbesondere die der Frauen, weit hinter denen der übrigen Bevölkerung zurück.[24] Auch eine von der Europäischen Agentur für Grundrechte in sieben Mitgliedstaaten durchgeführte Erhebung zeigt erhebliche Diskrepanzen auf; u. a. wird berichtet, dass sich die Roma im Bereich der Beschäftigung erheblich diskriminiert fühlen.[25]

Die Mitgliedstaaten sollten den Roma daher in nichtdiskriminierender Weise uneingeschränkten Zugang zur beruflichen Bildung, zum Arbeitsmarkt sowie zu Instrumenten und Initiativen zur Förderung der Selbständigkeit bieten. Ferner sollte die Gewährung von Kleinstkrediten gefördert werden. Im öffentlichen Sektor sollte besonders auf die Beschäftigung qualifizierter Roma als Staatsbedienstete geachtet werden. Öffentliche Arbeitsvermittlungsstellen können speziell Roma ansprechen, indem sie ihnen personalisierte Dienstleistungen und Mediation anbieten. Hiermit kann der Arbeitsmarkt für die Roma besser geöffnet und die Erwerbsquote erhöht werden.

- Zugang zur Gesundheitsfürsorge : Gesundheitssituation der Roma an die der restlichen Bevölkerung angleichen

In der EU liegt die Lebenserwartung bei der Geburt bei 76 Jahren für Männer und 82 Jahren für Frauen.[26] Für die Roma wird sie auf zehn Jahre weniger geschätzt.[27] Während die Säuglingssterblichkeit in der EU bei 4,3 pro Tausend Lebendgeburten[28] liegt, ist davon auszugehen, dass sie in der Roma-Bevölkerung deutlich höher ist. Einem Bericht des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen zufolge, in dem die Lage in fünf Ländern untersucht wurde, ist die Kindersterblichkeit bei den Roma – je nach Land – zwei- bis sechsmal höher als in der Gesamtbevölkerung. Eine hohe Säuglingssterblichkeit bei der Roma-Bevölkerung wurde auch aus weiteren Ländern berichtet.[29]

Dieser Unterschied spiegelt die allgemein schlechtere Gesundheitssituation der Roma im Vergleich zur übrigen Bevölkerung wider. Grund dafür sind die ärmlichen Lebensverhältnisse, ein Mangel an gezielten Informationskampagnen, der begrenzte Zugang zu einer guten Gesundheitsfürsorge sowie höhere Gesundheitsrisiken. Der Erhebung der Agentur für Grundrechte zufolge besteht auch ein besonderes Problem darin, dass die Roma vom medizinischen Personal diskriminiert werden:[30] 17 % der Roma berichten über derartige Erfahrungen in den vergangenen zwölf Monaten. Die präventive Gesundheitsfürsorge wird von den Roma nur in geringem Maße genutzt; einigen Studien zufolge haben mehr als 25 % der Roma-Kinder keinen vollständigen Impfschutz.[31]

Die Mitgliedstaaten sollten daher dafür sorgen, dass die Roma in gleichem Maße und unter den gleichen Bedingungen wie die restliche Bevölkerung Zugang zu Gesundheitsprävention und sozialen Dienstleistungen haben. Besonders Frauen und Kindern sollte Zugang zu einer guten Gesundheitsfürsorge gewährt werden. Qualifizierte Roma sollten soweit möglich in Gesundheitsprogramme eingebunden werden, die speziell auf ihre Bevölkerungsgruppe abgestellt sind.

- Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten : Den Anteil der Roma mit Zugang zu Wohnraum und zu den öffentlichen Versorgungsnetzen (z. B. Wasser, Strom und Gas) auf den entsprechenden Anteil an der restlichen Bevölkerung bringen

Zwischen 72 % und 100 % der Haushalte in der EU sind an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen.[32] Die Lage der Roma ist deutlich schlechter: Sie haben in ihren oft prekären Wohnverhältnissen keinen angemessenen Zugang zu den öffentlichen Versorgungsnetzen (z. B. Wasser, Strom oder Gas), und nicht sesshafte Roma haben häufig Schwierigkeiten, Aufenthaltsorte mit einer Wasserversorgung zu finden.[33] Dies wirkt sich sowohl auf ihre Gesundheit als auch auf ihre allgemeine gesellschaftliche Integration negativ aus.

Die Mitgliedstaaten sollten daher einen diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnraum, u. a. zu Sozialwohnungen, fördern. Wohnraummaßnahmen müssen Teil eines integrierten Ansatzes sein, der insbesondere die Bereiche Bildung, Gesundheit, Soziales, Beschäftigung und Sicherheit sowie Antisegregationsmaßnahmen einschließt. Ferner sollten die Mitgliedstaaten den besonderen Bedürfnissen der nicht sesshaften Roma Rechnung tragen (z. B. durch den Zugang zu für sie angemessenen Aufenthaltsorten). Sie sollten gezielte Programme auflegen, in die die regionalen und lokalen Behörden eingebunden sind.

4. Nationale Strategien zur Integration der Roma: Eine klare politische Verpflichtung der Mitgliedstaaten

Ausgehend von den Erfahrungen der Mitgliedstaaten – u. a. derjenigen, die sich an der Initiative „Jahrzehnt der Integration der Roma“[34] beteiligen – fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Roma-Integrationsstrategien auf den oben erläuterten zielgerichteten Ansatz abzustimmen und ihren Planungshorizont bis zum Jahr 2020 auszudehnen. Mitgliedstaaten, die noch keine nationale Roma-Integrationsstrategie verfolgen, werden aufgefordert, entsprechend der Größe der in ihren Gebieten lebenden Roma-Bevölkerung[35], deren Besonderheiten und der jeweiligen Ausgangssituation ähnliche Ziele aufzustellen.

Die nationalen Strategien sollten einen zielgerichteten Ansatz verfolgen, der im Einklang mit den Gemeinsamen Grundprinzipien für die Einbeziehung der Roma [36] aktiv dazu beiträgt, die Roma in die allgemeine Gesellschaft zu integrieren und bestehender Segregation ein Ende zu bereiten. Die Strategien sollten sich auch in den breiteren Rahmen der Strategie Europa 2020 einfügen und diesen ergänzen; sie sollten daher auf die nationalen Reformprogramme abgestimmt sein.

Bei der Konzeption ihrer nationalen Roma-Integrationsstrategien sollten die Mitgliedstaaten Folgendes berücksichtigen:

- Sie sollten erreichbare nationale Ziele für die Integration der Roma festlegen, um den Rückstand gegenüber der Gesamtbevölkerung aufzuholen. Die Ziele sollten mindestens die vier EU-Ziele zur Integration der Roma in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum abdecken.

- Sie sollten gegebenenfalls die benachteiligten Mikroregionen oder segregierten Wohnviertel mit den am meisten hilfsbedürftigen Menschen ermitteln und sich dabei auf bestehende sozioökonomische Indikatoren und Gebietsindikatoren (z. B. sehr niedriges Bildungsniveau, Langzeitarbeitslosigkeit) stützen.

- Sie sollten ausreichende finanzielle Mittel aus den nationalen Haushalten vorsehen, die gegebenenfalls mit Mitteln internationaler Geber bzw. mit EU-Mitteln ergänzt werden.

- Sie sollten solide Monitoring-Methoden zur Bewertung des Erfolgs der Roma-Integrationsmaßnahmen sowie einen Überprüfungsmechanismus zur Anpassung der Strategie umfassen.

- Sie sollten in enger Zusammenarbeit und im ständigen Dialog mit der Roma-Zivilgesellschaft, regionalen und lokalen Behörden konzipiert, umgesetzt und überwacht werden.

- Sie sollten eine nationale Kontaktstelle für die nationale Roma-Integrationsstrategie benennen, die die Befugnis hat, die Entwicklung und Umsetzung der Strategie zu koordinieren, oder gegebenenfalls geeignete Verwaltungsstrukturen nutzen.

Die Mitgliedstaaten werden ersucht, die nationalen Strategien zur Integration der Roma zu konzipieren bzw. zu überarbeiten und sie der Kommission bis Ende Dezember 2011 vorzulegen. Im Frühjahr 2012, vor dem Jahrestreffen der Roma-Plattform, wird die Kommission diese nationalen Strategien bewerten und dem Europäischen Parlament und dem Rat über die erzielten Fortschritte berichten.

5. Die SITUATION DER ROMA VERBESSERN

Die Umsetzung und der Erfolg der nationalen Roma-Integrationsstrategien wird stark davon abhängen, ob die Mitgliedstaaten ausreichende Mittel bereitstellen und diese wirksam einsetzen. Allein mit EU-Mitteln lassen sich sicherlich nicht alle Probleme der Roma lösen. Dennoch weist die Kommission darauf hin, dass im EU-Haushalt derzeit bis zu 26,5 Mrd. EUR veranschlagt sind, um die Mitgliedstaaten bei ihren Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Integration – u. a. der Roma – zu unterstützen.[37]

Im April 2010 forderte die Kommission[38] die Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass die bestehenden Finanzierungsinstrumente der EU – insbesondere die Strukturfonds und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – auch den Roma offenstehen. Dieser Ansatz wurde im Juni 2010 vom Rat bestätigt.[39] Dennoch machen die meisten Mitgliedstaaten derzeit nicht ausreichend von den verfügbaren EU-Mitteln Gebrauch, um den Bedürfnissen der Roma Rechnung zu tragen.

Fortschritte im laufenden Programmplanungszeitraum (2007-2013) …

- Um die Probleme bei der Entwicklung geeigneter Strategien und effizienter Maßnahmen zu beseitigen und bereits bestehende Strategien und Maßnahmen umzusetzen, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre aus den Strukturfonds und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums kofinanzierten operativen Programme zu ändern, um Roma-Projekte besser zu unterstützen und sie auf ihre nationalen Roma-Integrationsstrategien abzustimmen.

- Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten prüfen, ob diese ihre operativen Programme ändern sollten, um neuen Erfordernissen gerecht zu werden, die Durchführung zu vereinfachen und die Umsetzung der Schwerpunkte zu beschleunigen. Hierbei geht es auch um die Anwendung des in der geänderten Verordnung[40] über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung vorgesehenen integrierten Ansatzes zu Wohnungsbauvorhaben. Die Kommission wird rasch die Anträge auf Programmänderungen prüfen, die mit den nationalen Roma-Integrationsstrategien im Zusammenhang stehen.

- Den Mitgliedstaaten stehen im Rahmen der technischen Hilfe umfangreiche EU-Mittel zur Verfügung (4 % aller Strukturfonds), jedoch hatten sie bis Ende 2009 im Durchschnitt nur 31 % der veranschlagten Mittel verwendet. Werden die vorgesehenen Mittel nicht in Anspruch genommen, so verfallen sie. Bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Roma-Integrationsstrategien sollten die Mitgliedstaaten daher stärker auf die technische Hilfe[41] der EU zurückgreifen, um ihre Verwaltungs-, Monitoring- und Bewertungskapazitäten auch im Hinblick auf Roma-Projekte zu verbessern. Dieses Instrument könnte von den Mitgliedstaaten auch dazu verwendet werden, zur Vorbereitung, Durchführung und Überwachung von Maßnahmen die Expertise regionaler, nationaler und internationaler Organisationen einzuholen.

- Um Kapazitätsengpässe (z. B. fehlendes Know-how sowie fehlende administrative Kapazitäten der Verwaltungsbehörden) sowie Schwierigkeiten bei der Bündelung finanzieller Mittel im Rahmen integrierter Projekte zu bewältigen, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf zu prüfen, ob die Verwaltung und die Durchführung einiger Programmteile an zwischengeschaltete Stellen übertragen werden kann. Dies könnten internationale Organisationen sein, regionale Entwicklungseinrichtungen, Kirchen und religiöse Organisationen bzw. Gemeinschaften sowie Nichtregierungsorganisationen, die nachweislich über Erfahrungen im Bereich der Roma-Integration verfügen und die Akteure vor Ort kennen.[42] Diesbezüglich könnte das Netz des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses hilfreich sein.[43]

- Die Mitgliedstaaten sollten ferner die Inanspruchnahme des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments[44] in Erwägung ziehen, über das im Zeitraum 2010-2013 EU-Mittel in Höhe von insgesamt 100 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden. Nach Einschätzung der Kommission könnten damit in den nächsten acht Jahren Mikrokredite in Höhe von über 500 Mio. EUR mobilisiert werden. Die Roma sind eine der Zielgruppen dieses Instruments.[45] Könnten sie sich leichter selbständig machen, so wäre dies u. U. ein Anreiz, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Gleichzeitig würde dies eine geringere Abhängigkeit von Sozialleistungen bedeuten und kommenden Generationen Zukunftschancen eröffnen.

- Bei der Ausarbeitung und Durchführung der nationalen Roma-Integrationsstrategien sollten die Mitgliedstaaten die „Initiative für soziale Innovation in Europa“ nutzen, die die Kommission gemäß der Leitinitiative „Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung“ 2011 ins Leben rufen wird. Dieser innovationsgestützte Ansatz kann dazu beitragen, die Wirksamkeit sozialer Integrationsmaßnahmen zu verbessern.

… und über 2013 hinaus

Da die nationalen Roma-Integrationsstrategien den Zeitraum 2011-2020 abdecken sollen, ist es wichtig, dass die im Rahmen des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) bereitgestellten Mittel wirksam eingesetzt werden. Im MFR wird festgelegt, wie aus dem zukünftigen EU-Haushalt die Ziele von Europa 2020 unterstützt werden.

Die Strategie Europa 2020 hat von Beginn an der Situation der Roma Rechnung getragen.[46] Maßnahmen zur Integration der Roma werden fester Bestandteil der betreffenden EU-Finanzierungsinstrumente, insbesondere der Kohäsionsfondsmittel, sein. Bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge für den künftigen Rechtsrahmen der Kohäsionspolitik, wird die Kommission basierend auf den Leitlinien der Haushaltsüberprüfung[47] und den Schlussfolgerungen des fünften Kohäsionsberichts versuchen, mögliche Hindernisse auszuräumen, die die wirksame Verwendung der Kohäsionsfondsmittel zugunsten der Roma-Integration erschweren.

Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass mit den Investitionsschwerpunkten der für die soziale Integration und Armutsbekämpfung zur Verfügung stehenden Mittel die Umsetzung der nationalen Reformprogramme und der nationalen Roma-Integrationsstrategien unterstützt wird. So sollten auch die nötigen Vorbedingungen für eine wirksame und ergebnisorientierte Unterstützung geschaffen werden, beispielsweise durch eine bessere Bewertung. Darüber hinaus wird die Möglichkeit positiver Anreize zur Bekämpfung der Ungleichbehandlung geprüft werden. Gleichzeitig wird die Kommission bei der Vorbereitung künftiger Vorschläge insbesondere darauf achten, die Verfahren für die Programmteilnehmer zu vereinfachen. Vor allem bei Roma-Förderprojekten ist dies von wesentlicher Bedeutung.

6. Förderung der Integration der Roma ausserhalb der EU: Die besondere Situation der Beitrittsländer

In ihrer Erweiterungsstrategie[48] weist die Kommission nachdrücklich auf die schwierige Situation vieler Roma in den Ländern des westlichen Balkans und in der Türkei hin. Nach Schätzungen des Europarats beläuft sich die Zahl dieser Roma auf 3,8 Millionen.

In den Beitrittsländern sehen sich die Roma ähnlichen oder sogar noch gravierenderen Problemen gegenüber als in vielen EU-Mitgliedstaaten: Soziale Ausgrenzung, Segregation und Marginalisierung führen zu Bildungsmangel, Langzeitarbeitslosigkeit, eingeschränktem Zugang zu Gesundheitsfürsorge, Wohnraum und grundlegenden Diensten sowie zu weit verbreiteter Armut. Außerdem mussten viele Roma-Familien infolge der Kriege in der Balkan-Region als Vertriebene Zuflucht in anderen Ländern der Region oder in Westeuropa suchen. In der Türkei gibt es sehr unterschiedliche Gruppen von Roma, die zu einem großen Teil unter mehrdimensionaler sozialer Ausgrenzung leiden.

Die bei den letzten EU-Beitritten gewonnenen Erkenntnisse lassen darauf schließen, dass eine bessere Integration der Roma Folgendes voraussetzt: ein stärkeres politisches Engagement, die Bereitstellung ausreichender Mittel aus den nationalen Haushalten, eine bessere Abstimmung mit allen maßgeblichen Geldgebern sowie eine systematische Bewertung und ein verstärktes Monitoring. Die EU-Ziele zur Integration der Roma sind für die erwähnten Länder gleichermaßen von Bedeutung. Ihre nationalen Roma-Integrationsstrategien und -Aktionspläne (die in den meisten Fällen im Rahmen der Initiative „Jahrzehnt der Integration der Roma 2005-2015“ ausgearbeitet wurden) sollten im Einklang mit diesen Zielen überprüft werden. Die Türkei muss noch einen nationalen Rahmen zur Eingliederung der Roma annehmen.

Die Kommission ist entschlossen, durch folgende Maßnahmen auf regionaler und nationaler Ebene einen Beitrag zu den Anstrengungen dieser Länder zur besseren sozialen und wirtschaftlichen Integration der Roma zu leisten:

- Bessere Unterstützungsleistungen im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe im Hinblick auf eine strategische und ergebnisorientierte nationale und auf mehrere Begünstigte ausgerichtete Programmplanung mit dem Schwergewicht auf einem sektorweiten Ansatz für die soziale Entwicklung. Die Kommission realisiert oder plant derzeit Projekte im Gesamtwert von über 50 Mio. EUR, die auch der Roma-Bevölkerung ausschließlich oder teilweise zugute kommen könnten.

- Stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft durch Förderung institutionalisierter Dialoge mit Roma-Vertretern, damit diese an der Konzeption politischer Maßnahmen, der Umsetzung solcher Maßnahmen und am Monitoring auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene beteiligt werden und dafür Verantwortung übernehmen.

- Sorgfältige Überwachung der von den einzelnen Ländern in Bezug auf die wirtschaftliche und soziale Situation der Roma erzielten Fortschritte und jährliche Schlussfolgerungen der Kommission in den Fortschrittsberichten zur Erweiterung.

7. Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft: eine bedeutendere Rolle der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der Roma

Die Europäische Plattform für die Einbeziehung der Roma[49] ist ein nützliches Forum für Debatten und konzertierte Aktionen aller maßgeblichen Akteure: EU-Organe, nationale Regierungen, internationale Organisationen, Hochschulen und Vertreter der Roma-Zivilgesellschaft. Die Plattform hat entscheidend dazu beigetragen, dass die Bedürfnisse der Roma stärker Eingang in europäische und nationale Politiken finden.

Die Kommission ist entschlossen, eine bedeutendere Rolle in der Plattform zu übernehmen und auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen die Rolle der Plattform zu stärken, indem sie deren Tätigkeit mit den vier Kernbereichen der nationalen Roma-Integrationsstrategien verknüpft.

Die Plattform sollte den betroffenen Akteuren, insbesondere Vertretern der Roma-Bevölkerung, ermöglichen, im EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma eine Rolle zu spielen. Die gestärkte Plattform kann die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, durch Austausch bewährter Praktiken und Erörterung der Ansätze internationaler Organisationen mit Erfahrung im Bereich der Förderung der Roma-Integration geeignete politische Konzepte zu erarbeiten. Außerdem wird sie der Kommission Feedback zu den Ergebnissen der nationalen Anstrengungen vor Ort liefern, indem sie Vertreter der Roma-Zivilgesellschaft zu Wort kommen lässt.

8. Messung der Fortschritte: Einrichtung eines soliden Monitoringsystems

Derzeit ist es schwierig, genaue, detaillierte und vollständige Daten zur Situation der Roma in den Mitgliedstaaten zu erlangen und konkrete Maßnahmen zu bestimmen, mit denen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung der Roma vorgegangen wird. Es lässt sich nicht beurteilen, ob solche Maßnahmen zu den erwarteten Ergebnissen geführt haben. Aus diesem Grund müssen unbedingt verlässliche Daten erhoben werden.

Daher bedarf es eines soliden Monitoringmechanismus mit klaren Vergleichsmaßstäben, der gewährleistet, dass greifbare Ergebnisse gemessen werden, die für die Integration der Roma bereitgestellten Mittel bei den Endbegünstigten ankommen und dass Fortschritte im Hinblick auf die Verwirklichung der EU-Ziele zur Integration der Roma erzielt und die nationalen Roma-Integrationsstrategien umgesetzt werden.

Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich über die Fortschritte bei der Integration der Roma-Bevölkerung in den Mitgliedstaaten und bei der Verwirklichung der Ziele Bericht erstatten.

Dabei wird sich die Kommission auf das Pilotprojekt einer Roma-Haushaltserhebung stützen, das vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) in Zusammenarbeit mit vor allem der Weltbank und der Agentur für Grundrechte durchgeführt wurde.[50] Die Kommission ersucht die Grundrechteagentur, diese Erhebung über Roma auf alle Mitgliedstaaten auszudehnen und sie regelmäßig durchführen, um die vor Ort erzielten Fortschritte zu messen. Die Grundrechte-Agentur, die mit anderen einschlägigen Gremien wie der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammenarbeitet, wird Daten zur Situation der Roma in Bezug auf den Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum sammeln. Auch im Rahmen spezifischer Forschungsarbeiten, die aus dem Programm für Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften des 7. Rahmenprogramms finanziert werden, sollen Daten erhoben werden. Während des gesamten Prozesses werden die Kommission, die Grundrechteagentur sowie andere EU-Einrichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 2 EUV die jeweilige nationale Identität der Mitgliedstaaten achten, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt.

Die Kommission wird zudem die laufenden Arbeiten im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode im sozialpolitischen Bereich und sonstige Beiträge der Mitgliedstaaten auf der Grundlage von deren Systemen zur Überwachung der Integration der Roma berücksichtigen. Ein gründliches Monitoring des Erfolgs der nationalen Roma-Integrationsstrategien seitens der Mitgliedstaaten und der betreffenden Akteure ist eine wirksame Methode zur Stärkung von Transparenz und Verantwortlichkeit, um sicherzustellen, dass die Integration der Roma die bestmögliche Wirkung zeigt.

Die nationalen Reformprogramme sowie der Monitoring- und Peer-Review-Prozess im Rahmen der Strategie Europa 2020 sollten weitere Informationsquellen für die Bewertung der Fortschritte darstellen, an denen sich die Mitgliedstaaten orientieren können.

Um langfristig sachdienliche Daten zu erlangen, wird die Kommission in einem ersten Schritt auch die Zusammenarbeit zwischen den nationalen statistischen Ämtern und Eurostat fördern, damit Methoden zur Abbildung der EU-Mikroregionen mit dem größten Entwicklungsrückstand, in denen die meisten marginalisierten Gruppen – insbesondere Roma – leben, ermittelt werden können. Dieser territoriale Ansatz für die Datenerhebung ist von unmittelbarer Bedeutung für die Bekämpfung der Armut und Ausgrenzung der Roma. Darüber hinaus sollte die Grundrechteagentur mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Überwachungsverfahren zu entwickeln, die europaweit eine vergleichende Analyse der Situation der Roma ermöglichen.

9. Fazit: Jetzt ist Handeln angezeigt

Dieser EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bietet die Möglichkeit, auf allen Ebenen (EU, national, regional) und unter Einbeziehung aller Beteiligten – u. a. der Roma – die Kräfte zu bündeln, um eine der größten sozialen Herausforderungen in Europa anzugehen und der Ausgrenzung der Roma ein Ende zu setzen. Er ergänzt die vorhandenen Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU in den Bereichen Nichtdiskriminierung, Grundrechte, freier Personenverkehr und Rechte des Kindes[51]. Er enthält EU-Ziele für die Integration der Roma, die auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu erreichen sind. Diese ehrgeizigen Ziele können nur verwirklicht werden, wenn sich die Mitgliedstaaten sowie die nationalen, regionalen und lokalen Behörden eindeutig zu ihnen bekennen und die Organisationen der Roma-Zivilgesellschaft einbezogen werden.

Die Kommission ersucht das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Ausschuss der Regionen und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma zu billigen. Seit über einem Jahrzehnt fordern die EU-Organe die Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer regelmäßig auf, die soziale und wirtschaftliche Integration der Roma zu verbessern. Nun ist es an der Zeit, gute Absichten in konkretere Maßnahmen umzusetzen.

Anhang — Angaben basierend auf den Daten des Europarats (http://www.coe.int/t/dg3/romatravellers/default_en.asp)

Zahlenangaben entstammen einem Dokument der für Roma und Fahrende zuständigen Abteilung des Europarats |

(Nicht-EU-Mitgliedstaaten) |

Europa insgesamt | | | | | 11 256 900 | | | |*gemäß der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrates

[1] Der Begriff „Roma“ dient hier – wie in anderen politischen Dokumenten des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates – als Oberbegriff für Gruppen von Menschen mit mehr oder weniger ähnlichen kulturellen Besonderheiten, z. B. Sinti, Fahrende, Kalé, Gens du voyage, egal ob diese sesshaft sind oder nicht. Schätzungsweise rund 80 % der Roma sind sesshaft (SEK(2010) 400).

[2] KOM(2010) 133, S.5.

[3] Fundación Secretariado Gitano, Health and the Roma community, analysis of the situation in Europe , 2009. Die Studie untersucht die Situation in folgenden Ländern: Bulgarien, Tschechische Republik, Griechenland, Portugal, Rumänien, Slowakei und Spanien.

[4] Weltbank, Roma Inclusion: An Economic Opportunity for Bulgaria, the Czech Republic, Romania and Serbia, September 2010.

[5] Für 2011 ist eine Mitteilung über eine Europäische Agenda für die Integration von Drittstaatsangehörigen geplant.

[6] Weltbank, Roma Inclusion: An Economic Opportunity for Bulgaria, the Czech Republic, Romania and Serbia, September 2010.

[7] Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

[8] KOM(2010) 133, Soziale und wirtschaftliche Integration der Roma in Europa .

[9] Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. L 180 vom 19.7.2009, S.22).

[10] KOM(2010) 133, Abschnitt 2.

[11] Die Roma-Taskforce der Kommission wurde am 7. September 2010 eingerichtet, um in den Mitgliedstaaten die EU-Mittel zur Integration der Roma gezielter einzusetzen, ihre Verwendung (u. a. unter dem Gesichtspunkt der Wirksamkeit) zu bewerten, Vergleichsmaßstäbe hierfür aufzustellen sowie Schwachstellen bei der Mittelverwendung zu ermitteln.

[12] Siehe Schätzungen des Europarats unter http://www.coe.int/t/dg3/romatravellers/default_EN.asp; die entsprechenden Angaben finden sich im Anhang zu dieser Mitteilung.

[13] Richtlinie 2000/43/EG (ABl. L 180 vom 19.7.2000).

[14] Im Vereinigten Königreich beispielsweise bieten die lokalen „Traveller Education Support Services (TESS)” maßgeschneiderte Dienste an, um Kindern von Fahrenden und Roma gleichberechtigten Zugang zur Bildung sowie ein gleiches Bildungsniveau zu ermöglichen. Ein weiteres Beispiel ist das JOBS-Projekt für die Roma in Bulgarien, das arbeitslosen Roma sowie Unternehmern Unterstützung bietet. Weitere Beispiele siehe den Bericht „Improving the tools for the social inclusion and non-discrimination of Roma in the EU, European Commission“, Europäische Kommission, 2010. Siehe auch „Internationale Sichtweisen zu positiven Maßnahmen“, Europäische Kommission, 2009.

[15] KOM(2011) 11, Jahreswachstumsbericht: Gesamtkonzept der EU zur Krisenbewältigung nimmt weiter Gestalt an.

[16] Von sieben Leitinitiativen sind die folgenden diesbezüglich am relevantesten: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung , Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten und Innovationsunion .

[17] Einer Erhebung des „Open Society Institute“ (OSI) aus dem Jahr 2008 zufolge besuchen nur rund 10 % der Roma eine Sekundarschule (basierend auf Daten von sieben Mitgliedstaaten).

[18] Arbeitskräfteerhebung 2009, http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/microdata/lfs.

[19] Open Society Institute, International Comparative Data Set on Roma Education , 2008. Daten zur Grundschulausbildung liegen aus sechs Mitgliedstaaten vor: Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen, Rumänien und Slowakei. Der gewogene Durchschnitt dieser Mitgliedstaaten liegt bei 42 %.

[20] KOM(2011) 66.

[21] Pilotprojekt: „A Good Start: scaling-up access to quality services for young Roma children”.

[22] In diesem Zusammenhang sollten die Möglichkeiten innovativer Ansätze, z. B. IKT-gestützter Lern- und Qualifizierungsmaßnahmen, untersucht werden.

[23] KOM(2011) 11, Anhang 3, Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts . Siehe auch Arbeitskräfteerhebung, 2009: 2009 belief sich die Erwerbsquote der Frauen auf 62,5%, die der Männer auf 75,8 %.http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/table.do?tab=table&init=1&plugin=1&language=en&pcode=t2020_10.

[24] Weltbank, a.a.O.

[25] Agentur für Grundrechte, European Union Minorities and Discrimination Survey, Bericht über die wichtigsten Ergebnisse, 2009.

[26] http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/product_details/dataset?p_product_code=TSDPH100.

[27] KOM(2009) 567, Solidarität im Gesundheitswesen: Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU . Siehe auch Fundación Secretariado Gitano, a.a.O., sowie K. Sepkowitz „Health of the World’s Roma population“, 2006; zugrunde gelegt wurde die Situation in der Tschechischen Republik, in Irland, in der Slowakei und in Bulgarien.

[28] Verhältnis der Zahl der Sterbefälle bei Kindern unter einem Jahr während eines Jahres zur Zahl der Lebendgeburten im selben Jahr, Eurostat, 2009 -http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=demo_minfind&lang=en.

[29] UNDP, The Roma in Central and Eastern Europe, Avoiding the Dependency Trap, 2003 (Bulgarien, Rumänien, Slowakei, Ungarn und Tschechische Republik). Kommission für Gleichstellung und Menschenrechte, Inequalities Experienced by Gypsy and Traveller Communities: A review, 2009.

[30] Agentur für Grundrechte, European Union Minorities and Discrimination Survey, Bericht über die wichtigsten Ergebnisse, 2009.

[31] Fundación Secretariado Gitano, a.a.O. Siehe auch Universität Sheffield, The Health Status of Gypsies and Travellers in England, 2004.

[32] Eurostat, 2002 - http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/8-21032006-AP/EN/8-21032006-AP-EN.PDF).

[33] Agentur für Grundrechte, Housing conditions of Roma and Travellers in the European Union, Vergleichender Bericht, 2009.

[34] Das „Jahrzehnt der Integration der Roma 2005-2015“ ist eine internationale Initiative, zu der sich Regierungen, internationale Partnerorganisationen und die Zivilgesellschaft zusammengeschlossen haben, um die Integration der Roma zu beschleunigen und die jeweiligen Fortschritte auf transparente und quantifizierbare Weise zu überprüfen. An der Initiative beteiligen sich derzeit zwölf Länder: Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Rumänien, die Slowakei, Spanien sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien. Slowenien hat Beobachterstatus. Ferner sind folgende Partnerorganisationen beteiligt: Weltbank, OSI, UNDP, Europarat, Entwicklungsbank des Europarats, OSZE, ERIO, ERTF, ERRC, UN-HABITAT, UNHCR und UNICEF.

[35] Siehe Schätzungen des Europarats unter http://www.coe.int/t/dg3/romatravellers/default_EN.asp; die entsprechenden Angaben finden sich im Anhang zu dieser Mitteilung.

[36] Die zehn Gemeinsamen Grundprinzipien für die Einbeziehung der Roma wurden in der ersten Sitzung der Roma-Plattform am 24. April 2009 vorgestellt. Sie finden sich im Anhang zu den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Juni 2009 und lauten wie folgt: 1) Konstruktive, pragmatische und nichtdiskriminierende Strategien, 2) Gezielte Strategien ohne ausschließenden Charakter, 3) Interkultureller Ansatz, 4) Gesellschaftliche Teilhabe, 5) Bewusstsein für die Gleichstellungsdimension, 6) Bewährte Konzepte übernehmen, 7) Nutzung von Gemeinschaftsinstrumenten, 8) Einbindung der regionalen und lokalen Behörden, 9) Einbindung der Zivilgesellschaft, 10) Aktive Beteiligung der Roma.

[37] Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds stehen für den Zeitraum 2007-2013 insgesamt 9,6 Mrd. EUR für Maßnahmen zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration benachteiligter Menschen – u. a. der marginalisierten Roma – zur Verfügung; 172 Mio. EUR wurden speziell für Maßnahmen zur Integration der Roma veranschlagt. Im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen mehr als 16,8 Mrd. EUR zur Förderung der sozialen Infrastruktur zur Verfügung.

[38] KOM(2010) 133.

[39] Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Juni 2010 (Dok. 10058/10 und COR 1).

[40] Verordnung Nr. 437/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 132 vom 29.5.2010. Am 9. Februar 2011 gab die Kommission einen Leitfaden zur Durchführung integrierter Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte Bevölkerungsgruppen im Rahmen des EFRE heraus, der vom EFRE-Koordinierungsausschuss angenommen wurde.

[41] Siehe KOM(2010) 110, Kohäsionspolitik: Strategiebericht 2010 über die Umsetzung der Programme 2007-2013 und SEK(2010) 360; den Angaben zufolge haben die Mitgliedstaaten im Durchschnitt nur 31 % ihrer Mittelzuweisungen für die Vorbereitung, Durchführung und Überwachung der Kohäsionspolitik verwendet.

[42] Im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates, Artikel 42 und 43 (Globalzuschüsse), ABl. L 210 vom 31.7.2006.

[43] Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss verfügt über ein Netz nationaler Kontaktstellen in der organisierten Zivilgesellschaft (nationale Wirtschafts- und Sozialausschüsse und ähnliche Organisationen).

[44] Beschluss Nr. 283/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 2010.

[45] Die Kommission unterstützt u. a. bereits das „Kiútprogram“, ein kleines Pilotprojekt zugunsten der Roma in Ungarn, über das relativ kleine Mikrokredite vergeben werden.

[46] Die integrierten Leitlinien für Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik (Nr. 10) nehmen explizit auf die Roma Bezug. Darüber hinaus zeigt die Leitinitiative „Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung” auf, wie die Integration der Roma im Kontext der allgemeinen Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung gefördert werden soll. Mit weiteren Leitlinien im Bereich der Beschäftigung wird die Beschäftigungsfähigkeit so gefördert, dass die soziale und wirtschaftliche Integration der Roma unterstützt wird.

[47] KOM(2010) 700, Überprüfung des EU-Haushalts .

[48] KOM(2010) 660, Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2010-2011 .

[49] Die erste Sitzung der Plattform fand 2009 im Nachgang zu den Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2008 statt, in denen die Kommission aufgefordert wurde, im Rahmen einer integrierten europäischen Plattform den Austausch von bewährten Praktiken und Erfahrungen zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Eingliederung der Roma zu organisieren, analytische Unterstützung zu leisten und die Zusammenarbeit aller Parteien, die mit Roma-Fragen befasst sind, einschließlich der Vertreterorganisationen der Roma, zu fördern. Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ 15976/1/08 REV 1.

[50] Von der GD REGIO kofinanzierte UNDP-Erhebung, die in Zusammenarbeit mit der GD REGIO, der Grundrechte-Agentur, der Weltbank und dem OSI ausgearbeitet wurde (Frühjahr 2011 – Ergebnisse im Herbst): Die Erhebung erstreckte sich auf elf Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowakei, Frankreich, Italien, Spanien und Portugal).

[51] KOM(2011) 60, Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes .

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