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Document 62022TJ0728

    Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 6. September 2023.
    Industrias Lácteas Asturianas, SA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
    Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke NAMLAC – Ältere spanische Bildmarke Analac – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001.
    Rechtssache T-728/22.

    Court reports – general

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2023:511

     Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 6. September 2023 –
    Industrias Lácteas Asturianas/EUIPO – Qingdao United Dairy (NAMLAC)

    (Rechtssache T‑728/22) ( 1 )

    „Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke NAMLAC – Ältere spanische Bildmarke Analac – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001“

    1. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 19, 20, 60)

    2. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise – Grad der Aufmerksamkeit des Publikums

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 22-25)

    3. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarke NAMLAC und Bildmarke Analac

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 29, 30, 48, 52, 57, 64)

    4. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 31)

    5. 

    Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke

    (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

    (vgl. Rn. 40, 41)

    Tenor

    1. 

    Die Klage wird abgewiesen.

    2. 

    Die Industrias Lácteas Asturianas, SA und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) tragen ihre eigenen Kosten.


    ( 1 ) ABl. C 24 vom 23.1.2023.

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