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Document 62019TJ0130
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 10. Februar 2021.
Sergio Spadafora gegen Europäische Kommission.
Öffentlicher Dienst – Beamte – Stellenausschreibung – Stelle des Referatsleiters – Ablehnung einer Bewerbung – Personal der mittleren Führungsebene – Grundsatz der Unparteilichkeit – Haftung.
Rechtssache T-130/19.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 10. Februar 2021.
Sergio Spadafora gegen Europäische Kommission.
Öffentlicher Dienst – Beamte – Stellenausschreibung – Stelle des Referatsleiters – Ablehnung einer Bewerbung – Personal der mittleren Führungsebene – Grundsatz der Unparteilichkeit – Haftung.
Rechtssache T-130/19.
ECLI identifier: ECLI:EU:T:2021:74
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 10. Februar 2021 –
Spadafora/Kommission
(Rechtssache T‑130/19)
„Öffentlicher Dienst – Beamte – Stellenausschreibung – Stelle des Referatsleiters – Ablehnung einer Bewerbung – Personal der mittleren Führungsebene – Grundsatz der Unparteilichkeit – Haftung“
1. |
Handlungen der Organe – Vermutung der Rechtmäßigkeit – Anhaltspunkte für die Rechtswidrigkeit der Handlung – Beweislast (Art. 288 AEUV) (vgl. Rn. 51, 52) |
2. |
Organe der Europäischen Union – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung Nr. 45/2001 – Verarbeitung personenbezogener Daten – Erhebung von Daten im Rahmen eines Auswahlverfahrens für eine offene Stelle im europäischen öffentlichen Dienst – Zulässigkeit (Verordnung Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 5) (vgl. Rn. 54-57) |
3. |
Beamte – Beschwerende Verfügung – Ablehnung einer Bewerbung – Begründungspflicht spätestens im Stadium der Zurückweisung der Beschwerde (Beamtenstatut, Art. 25 Abs. 2) (vgl. Rn. 58) |
4. |
Beamte – Freie Planstelle – Abwägung der Verdienste der Bewerber – Ermessen der Verwaltung – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen (Beamtenstatut, Art. 7 und 29) (vgl. Rn. 62, 63) |
5. |
Beamtenklage – Aufhebungsurteil – Wirkungen – Vollzugsmaßnahmen – Aufhebung einer Ernennungsentscheidung auf eine freie Planstelle wegen eines Verfahrensfehlers – Erlass eines identischen Rechtsakts unter Wahrung der Verfahrensregeln – Zulässigkeit – Erforderlichkeit, für die Ernennung Rückwirkung vorzusehen – Fehlen (Art. 266 AEUV) (vgl. Rn. 82, 90, 91) |
6. |
Beamte – Freie Planstelle – Abwägung der Verdienste der Bewerber – Ermessen der Verwaltung – Wiederaufnahme des Verfahrens nach der Aufhebung der Ernennungsentscheidung durch den Unionsrichter – Berücksichtigung der während des Zeitraums zwischen zwei Stellenausschreibungen von den Bewerbern erworbenen Erfahrungen und Titel – Zulässigkeit (Beamtenstatut, Art. 7 und 29) (vgl. Rn. 93) |
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV, gerichtet zum einen auf Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 18. Mai 2018, mit der CC zur Leiterin des Referats [vertraulich] der Direktion [vertraulich] ernannt wurde, und zum anderen auf Verurteilung der Kommission zum Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der dem Kläger aufgrund dieser Entscheidung entstanden sein soll
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Herr Sergio Spadafora wird verurteilt, neben seinen eigenen Kosten die Kosten zu tragen, die der Europäischen Kommission und CC entstanden sind. |