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Document 61995TJ0079

Leitsätze des Urteils

Verbundene Rechtssachen T-79/95 und T-80/95

Société nationale des chemins de fer français und British Railways Board

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

„Wettbewerb — Kanaltunnel — Reservierung von 50 % der Tunnelkapazität für zwei Eisenbahngesellschaften — Wettbewerbsbeschränkungen — Freistellung — Zugang für Dritte“

Urteil des Gerichts (Dritte erweiterte Kammer) vom 22. Oktober 1996   II-1493

Leitsätze des Urteils

Nichtigkeitsklage – Klagegründe – Sachverhaltsirrtum, der einer Entscheidung über die Anwendung der Wettbewerbsregeln zugrunde liegt – Nichtigerklärung der Entscheidung

(EG-Vertrag, Artikel 85; Verordnung des Rates Nr. 1017/68, Artikel 5)

Eine Entscheidung über die Anwendung von Wettbewerbsregeln auf ein Abkommen zwischen Eisenbahnunternehmen ist für nichtig zu erklären, sofern die rechtliche Begründung der Kommission hinsichtlich der Bewertung der wettbewerbswidrigen Auswirkungen dieses Abkommens nach Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages, Artikel 5 der Verordnung Nr. 1017/68 über die Anwendung von Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs und Artikel 53 Absatz 3 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auf einem Sachverhaltsirrtum beruht.

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