This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32016R0424
Seilbahnen für den Personenverkehr
Verordnung (EU) 2024/2748 zur Änderung zielt darauf ab, Störungen des Binnenmarkts in einem Notfall zu vermeiden, indem sichergestellt wird, dass nach Aktivierung des Notfallmodus für den Binnenmarkt gemäß der Verordnung (EU) 2024/2747 (die Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) durch einen vom Rat der Europäischen Union erlassenen Durchführungsrechtsakt aktiviert wurde, bestimmte krisenrelevante Waren und Dienstleistungen6 so schnell wie möglich in Verkehr gebracht werden können. Mit Verordnung (EU) 2024/2748 zur Änderung wird ein Kapitel in Verordnung (EU) 2016/424 zur Anwendung dieser Notfallverfahren eingefügt. Das neue Kapitel sieht Folgendes vor:
Verordnung (EU) 2016/424 ist am in Kraft getreten, mit Ausnahme bestimmter Artikel, die sich hauptsächlich mit Notifizierungsstellen und -verfahren befassen und seit dem gelten.
Die Änderung der Verordnung (EU) 2024/2748 wird am in Kraft treten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG (ABl. L 81 vom , S. 1-50).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2016/424 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: