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Document 32013R0603
Eurodac: Europäisches System für den Abgleich der Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern (bis 2026)
Durch die Verordnung (EU) 2024/1358 (siehe Zusammenfassung) wird Verordnung (EU) Nr. 603/2013 mit Wirkung vom aufgehoben und ersetzt.
Sie ist am in Kraft getreten.
Das Protokoll mit Liechtenstein und der Schweiz ist am in Kraft getreten. Das Protokoll mit Island und Norwegen ist am in Kraft getreten.
Eurodac wurde ursprünglich im Jahr 2000 (Verordnung (EG) Nr. 2725/2000) eingerichtet und ist seit 2003 im Einsatz. Die Kommission erachtet es als sehr erfolgreiches Instrument der Informationstechnologie.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlament und des Rates vom über die Einrichtung von „Eurodac“ für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (ABl. L 180 vom , S. 1-30).
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