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Document 32008F0841
Bekämpfung der organisierten Kriminalität: mit der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung verbundene Straftatbestände
Rahmenbeschluss 2008/841/JI zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
Von den folgenden beiden Verhaltensweisen müssen die Mitgliedstaaten mindestens eine als Straftatbestand anerkennen:
Er ist am in Kraft getreten.
Seit den 1990er-Jahren hat die EU Maßnahmen zur wirksameren Bekämpfung der organisierten Kriminalität ergriffen.
Rahmenbeschluss 2008/841/JI des Rates vom zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom , S. 42-45).
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