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Document 52011DC0933
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Youth Opportunities Initiative
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Initiative „Chancen für junge Menschen“
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Initiative „Chancen für junge Menschen“
/* KOM/2011/0933 endgültig */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Initiative „Chancen für junge Menschen“ /* KOM/2011/0933 endgültig */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Initiative „Chancen für junge Menschen“
1.
Ist eine verlorene Generation zu befürchten?
Mehr als 5 Millionen junge Menschen in der EU sind heute arbeitslos. Zwischen 2008 und 2010 stieg diese Zahl um 1 Million. Abbildung 1: Entwicklung der
Jugendarbeitslosigkeit (15 bis 24 Jahre) seit 2005 Quelle: Eurostat, monatliche Arbeitslosendaten,
saisonbereinigt, ausgenommen Japan Dies bedeutet, dass von fünf jungen Menschen
eine(r) auf dem Arbeitsmarkt keinen Job findet. Die Jugendarbeitslosenquote
ist (mit mehr als 20 %) doppelt so hoch wie für die gesamte
Erwerbsbevölkerung und fast dreimal so hoch wie die Arbeitslosenquote der
erwachsenen Erwerbspersonen. In einigen Ländern erreicht die Arbeitslosigkeit
bei den Jugendlichen nicht weniger als 40 %. Die Lage kann zwischen den
Regionen eines und desselben Landes stark variieren. Darüber hinaus sind
bestimmte Gruppen der jungen Bevölkerung (darunter Frauen, junge Menschen mit
Behinderungen, junge Menschen mit Migrationshintergrund) besonders durch
Arbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, frühzeitigen Schulabgang oder
Erwerbslosigkeit gefährdet.[1] Abbildung 2:
Jugendarbeitslosenquoten (15 bis 24 Jahre, Oktober
2011) Quelle: Eurostat, monatliche Arbeitslosendaten,
saisonbereinigt Mit steigender Arbeitslosigkeit wird es für
junge Menschen immer schwieriger, Arbeit zu finden, und viele entscheiden sich
deshalb, länger zu studieren oder wieder in ein Studium einzusteigen. Dies
könnte eine Investition in die Zukunft sein, sofern die richtigen Kompetenzen
erworben werden. Wir müssen allerdings feststellen, dass eine große Zahl junger
Menschen weder in der Arbeitswelt noch in einem Studium ist. Insgesamt sind 7,5 Millionen Menschen der
Altersgruppe 15–24 Jahre weder erwerbstätig noch in der allgemeinen oder
beruflichen Bildung. Dieser Anteil ist für die ganze EU von 10,8 % im Jahr
2008 auf 12,8 % im Jahr 2010 gestiegen. In Bulgarien, Estland,
Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Rumänien, der Slowakei und Spanien
sind mehr als 14 % der jungen Generation nicht (mehr) in der Ausbildung
und (noch) nicht im Erwerbsleben. Abbildung 3: Anteil junger Menschen,
die weder im Erwerbsleben stehen, noch eine schulische oder berufliche
Ausbildung absolvieren, als Prozentsatz der Altersgruppe 15–24 Jahre, 2008
und 2010 Quelle: Eurostat,
EU-Arbeitskräfteerhebung[2] Dies bedeutet, dass diese jungen Menschen aus
dem formalen Bildungssystem ausgeschieden sind und entweder arbeitslos – und
arbeitsuchend – oder aber nicht auf dem Arbeitsmarkt sind, z. B. weil sie
passive Arbeitsuchende sind oder nicht den Mut haben oder nicht willens sind,
in das Erwerbsleben einzutreten, und möglicherweise familiäre oder andere
private Tätigkeiten übernehmen. Die anhaltenden Auswirkungen der Krise
verschärfen für viele die bereits schwierige Situation noch. Die Langzeit-Jugendarbeitslosigkeit
steigt: Im Schnitt sind 28 % der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren
seit mehr als 12 Monaten ohne Job. Dazu kommt, dass eine wachsende Zahl
junger Menschen nicht aktiv auf Arbeitsuche ist. Die Europäische Stiftung zur
Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) schätzt, dass 2008
die Langzeitarbeitslosigkeit oder Nichterwerbstätigkeit junger Menschen in den
21 Mitgliedstaaten, für die entsprechende Daten vorliegen, die
Gesellschaft jede Woche mindestens 2 Mrd. EUR kostet, was 1,1 %
des Gesamt-BIP entspricht.[3]
Durch die Eingliederung von auch nur 10 % dieser jungen Menschen ins
Arbeitsleben könnten jährlich mehr als 10 Mrd. EUR eingespart werden.
Gleichzeitig wurden diejenigen jungen
Menschen, die Arbeit haben, vom Rückgang der Zahl der Dauerarbeitsplätze
während der Krise unverhältnismäßig stark betroffen: Sie sind unter den
Inhabern befristeter Arbeitsverträge überrepräsentiert. Auch wenn befristete
Verträge ein Sprungbrett zu stabileren Beschäftigungsformen sein können, ist es
doch in denjenigen Mitgliedstaaten, in denen der Anteil der befristeten
Verträge höher ist, auch schwieriger, von einem solchen zu einem unbefristeten
Vertrag überzugehen. Dies kann zu einer Segmentierung der Arbeitsmärkte
führen, wobei die jungen Menschen am unteren Ende gefangen sind, mit weniger
innerbetrieblicher Ausbildung, niedrigerem Arbeitsentgelt und schlechteren
Aussichten auf langfristige Beschäftigung und beruflichen Aufstieg[4]. Die Probleme auf dem
Arbeitsmarkt wirken sich auch negativ auf die 25- bis 29-Jährigen mit
Hochschulabschluss aus, für die es schwieriger wird, einen ihrer Qualifikation
entsprechenden Arbeitsplatz zu finden. 2010 und 2011 ging hohe Arbeitslosigkeit
einher mit wachsenden Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen.[5] Dieser Trend weist auf ein
steigendes Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage auf dem
Arbeitsmarkt hin, verursacht durch ungeeignete Qualifikationen, begrenzte
geografische Mobilität oder unangemessene Entlohnung, und dies über die
Branchen und Regionen der EU hinweg. Zwischen heute und 2020 wird es
schätzungsweise 73 Millionen neue offene Stellen geben, weil viele
Arbeitnehmer das Ruhestandsalter erreichen. Für diese Stellen wird man
entsprechend qualifiziertes Personal benötigen, so dass sich jungen Menschen
neue Chancen eröffnen werden. Allerdings ist derzeit in einer bereits schrumpfenden
Altersgruppe ein großer Teil der jungen Generation nicht mit den Kompetenzen
ausgestattet, die gebraucht würden, um nachhaltig auf den Arbeitsmarkt Fuß
fassen und erfolgreich sein zu können.[6]
Der Anteil der frühzeitigen Schulabgänger[7]
liegt immer noch über 14 %; das heißt, dass einer von sechs jungen
Menschen zu dieser Gruppe gehört. Dies liegt weit über dem im Rahmen der
Strategie Europa 2020 vereinbarten 10-%-Ziel. Nach Schätzungen der OECD laufen
rund 30–40 % der frühzeitigen Schulabgänger Gefahr, anhaltend
Schwierigkeiten bei der Suche nach einem festen Arbeitsplatz zu haben[8], was auf längere Sicht ein
Marginalisierungsrisiko mit sich bringt. Um diese
Schwierigkeiten zu bewältigen, muss Europa in seine jungen Menschen investieren
und wirksame Sofortmaßnahmen vorschlagen, um hohe Jugendarbeitslosenquoten zu
verhindern und zu bekämpfen. Wachstumsfördernde Maßnahmen sind notwendig, um
neue Arbeitsplätze zu schaffen, könnten allein aber nicht ausreichen, um das
Problem der Jugendarbeitslosigkeit zu lösen. Aus diesem Grund schlägt die
Kommission eine Initiative „Chancen für junge Menschen“ (siehe Kasten im
Abschnitt 4) vor, die sich vor allem an junge Menschen richtet, die weder
im Erwerbsleben stehen noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren;
dabei verfolgt die Kommission das Ziel, die konkreten Maßnahmen der
Mitgliedstaaten und der EU mit den in der Strategie Europa 2020, in den
Schlussfolgerungen des Rates zur Jugendarbeitslosigkeit vom Juni 2011[9] und in der Empfehlung des Rates
für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote[10] festgelegten Prioritäten zu
kombinieren. Die Initiative baut auf einer starken Partnerschaft zwischen den
Mitgliedstaaten und der Kommission auf und fördert das konzertierte Handeln der
Behörden in den Mitgliedstaten, der Wirtschaft, der Sozialpartner und der EU.
2.
Die zentrale Rolle der Mitgliedstaaten
Das Ausmaß der Schwierigkeiten und die
Hauptursachen der Jugendarbeitslosigkeit sind von
Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich, zumeist aber sind folgende
Faktoren feststellbar: ·
früher Abgang von der Schule ohne Qualifikationen ·
Mangel an nötigen Kompetenzen und Arbeitserfahrung ·
prekäre Beschäftigung, gefolgt von Phasen der
Arbeitslosigkeit ·
begrenzte Berufsbildungsmöglichkeiten ·
unzureichende oder ungeeignete aktive
Arbeitsmarktprogramme
In mehreren Ländern ist die Situation besonders schwierig, aber es gibt auch
Länder, von denen es sich zu lernen lohnt. In der
Mehrheit der Mitgliedstaaten (18 von 27) liegt die Jugendarbeitslosigkeit über
20 % (Eurostat-Daten vom Oktober 2011). Sechs Mitgliedstaaten haben Quoten
zwischen 10 und 20 %, in 13 liegen sie zwischen 20 und 30 % und in
fünf über 30 % (EL, ES, IRL, PT, SK). Nur in drei Mitgliedstaaten macht
die Jugendarbeitslosigkeit weniger als 10 % aus (AT, DE, NL). Die Hauptverantwortung für die Bekämpfung
der Jugendarbeitslosigkeit liegt bei den Mitgliedstaaten einschließlich ihrer
regionalen und kommunalen Ebenen. Ihre Behörden
finanzieren Bildungs- und Sozialprogramme und verfügen über die politischen
Instrumente und die Mittel, um Beschäftigungsprogramme für junge Menschen zu
fördern. Die Sozialpartner auf nationaler oder Branchenebene spielen ebenfalls
eine wichtige Rolle, besonders in den Bereich Lehrstellen, Berufsbildung und
Arbeitspraxis. Die EU-Ebene kann unterstützend eingreifen und den Mitgliedstaaten helfen, die Beschäftigungs- und
Ausbildungssituation junger Menschen auf zweierlei Wegen zu verbessern: ·
Durch Überprüfung nationaler Maßnahmen und
Erfolge, wobei die Prioritäten aus EU-Sicht
hervorgehoben und Handlungslinien auf der Grundlage bewährter Verfahren
vorgeschlagen werden: Dies geschieht durch Prüfung und Koordinierung der
Wirtschafts-, Beschäftigungs-, Bildungs- und Sozialpolitik im Kontext der
Strategie Europa 2020, und zwar auf Jahresbasis über das Europäische Semester
für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik. ·
Durch Bereitstellung von Finanzhilfen für
nationale und grenzübergreifende Maßnahmen im Einklang
mit den vereinbarten Prioritäten: Dies geschieht über eine Vielzahl von
Programmen, insbesondere den Europäischen Sozialfonds und andere EU-Programme
wie Lebenslanges Lernen, Jugend in Bewegung und PROGRESS, wobei letzteres vor
allem über sozialpolitische Experimente neue politische Ansätze fördert. Andere
EU-Fonds, wie der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Europäische
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, der Europäische
Fischereifonds oder der Europäische Fonds zur Integration von
Drittstaatsangehörigen, fördern ebenfalls Maßnahmen, die zur Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit beitragen. Im Anschluss an das erste Europäische Semester
für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik 2011 betonte die Kommission in
ihrem Jahreswachstumsbericht 2012, es gebe erste Anhaltspunkte, dass die Mitgliedstaaten
nicht wirksam genug auf die Empfehlungen reagierten. Angesichts der Schwere der
oben dargestellten Lage ist die Kommission der Auffassung, dass die
Mitgliedstaaten, vor allem diejenigen mit den höchsten
Jugendarbeitslosenquoten, entschlossene Maßnahmen in folgenden vier Bereichen
treffen sollten, ohne die länderspezifischen Empfehlungen 2012 abzuwarten: - Verhinderung frühzeitiger Schulabgänge Der erste Schritt, um jungen Menschen zu
besseren Zukunftsperspektiven zu verhelfen, besteht darin, ihnen die geeigneten
Kompetenzen zu vermitteln, solange sie sich im Bildungssystem befinden, und
frühzeitige Abgänge aus der Schule oder aus Lehrstellenprogrammen zu
verhindern.[11]
Der Rat hat im Juni 2011 eine Empfehlung zur Senkung der Schulabbrecherquote
angenommen. Sie ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung des
Europa-2020-Ziels, die Schulabbrecherquote von 14 % auf unter 10 % zu
senken. Als Lösung bietet sich ein Maßnahmenmix aus Prävention, Intervention
und Kompensation an. Unverzügliches Handeln durch Wiedereingliederung in die
Berufsbildung ist entscheidend, um den Zustrom frühzeitiger Schulabgänger in
die Arbeitslosigkeit zu begrenzen. - Entwicklung von Kompetenzen, die auf dem
Arbeitsmarkt gebraucht werden Die Entwicklung von Kompetenzen sollte auf Dauer
ein Merkmal der beruflichen Laufbahn junger Menschen sein. Die Mitgliedstaaten
müssen sicherstellen, dass ihr Schul- und Berufsbildungssystem in der Lage ist,
den jungen Menschen auf effiziente Weise die relevanten Kompetenzen zu
vermitteln. Vor dem Hintergrund der derzeitigen starken Sparzwänge für die
öffentlichen Haushalte hat die Kommission die Mitgliedstaaten ermutigt, sich
vorrangig um effiziente Ausgaben für die allgemeine und berufliche Bildung zu
bemühen[12]
und gleichzeitig auf das Ziel hinzuarbeiten, dass 40 % der Generation der
30- bis 34-Jährigen über einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen
Abschluss verfügen.[13]
Die Europa-2020-Leitinitiative „Eine Agenda
für neue Qualifikationen und Arbeitsplätze“ umfasst den Vorschlag, eine gemeinsam
genutzte Schnittstelle – die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten,
Kompetenzen und Berufe – zu entwickeln, um die Bereiche Beschäftigung, Bildung
und Weiterbildung näher zusammenzubringen. Besonders wichtig ist dies in
Branchen mit Arbeitskräftemangel und weiterem Potential zur Schaffung von
Arbeitsplätzen, wie dem Gesundheitswesen. Die Kommission ruft auch zur Reform
des Systems zur Anerkennung von Berufsqualifikationen auf[14] und schlägt vor, einen
Europäischen Qualifikationspass zu entwickeln, der den Bürgerinnen und Bürgern
helfen soll, die von ihnen erworbenen Kompetenzen auf transparente und
vergleichbare Weise zu erfassen. Fehlende Fremdsprachenkenntnisse können die
Mobilität junger Menschen auf dem europäischen Arbeitsmarkt behindern. Ebenso
müssen größere Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die
jungen Menschen über ausreichende IKT-Kompetenzen verfügen, was beispielsweise
durch Maßnahmen im Rahmen der Europa-2020-Leitinitiative „Digitale Agenda“
unterstützt wird. Auch werden unternehmerisch denkende junge Menschen mit den
entsprechenden Fähigkeiten besser vermittelbar sein und größere Aussichten
haben, erfolgreiche Unternehmungen zu starten. In diesem Kontext beabsichtigt
die Kommission einen Teil ihrer 2013 für Forschungsaktivitäten vorgesehenen
Mittel im IKT-Bereich einzusetzen, um junge Innovatoren und Unternehmer zu
fördern. - Unterstützung erster Berufserfahrungen
und innerbetrieblicher Ausbildung Der Erwerb von Kompetenzen sollte Hand in Hand
gehen mit stärkerer Beachtung der Beschäftigung zum Gewinnen von
Arbeitserfahrung. Lehrstellen sowie Betriebs- und andere Praktika sind
besonders wichtig, da sie, sofern sie die erforderlichen Qualitätsstandards
erfüllen, jungen Menschen die Gelegenheit bieten, gleichzeitig relevante
Kompetenzen zu erwerben und Arbeitserfahrung zu sammeln. Die Sozialpartner
können dabei helfen, Programme zu entwickeln, mit denen mehr junge Menschen,
auch nur für kurze Zeit, in die Arbeitswelt eingeführt werden können. Eine
aktive Arbeitsmarktpolitik und verbesserte Arbeitsvermittlungsdienste sollten
junge Menschen bei der Suche nach solchen Stellen unterstützen. Qualifizierung
und Arbeitsuche, auch in anderen Regionen und möglicherweise in anderen
Mitgliedstaaten, könnten durch gezielte Förderregelungen unterstützt werden. - Zugang zum Arbeitsmarkt: einen (ersten)
Arbeitsplatz finden Junge Menschen mit relevanten Kompetenzen und mit
Arbeitserfahrung auszustatten ist notwendig, aber allein nicht ausreichend. Der
Zugang junger Menschen zum Arbeitsmarkt sollte verbessert werden. Die
Mitgliedstaaten sollten insbesondere, gegebenenfalls im Einklang mit den
vorhandenen Empfehlungen, in Abstimmung mit den Sozialpartnern ihre
Kündigungsschutzvorschriften dahingehend reformieren, dass übermäßig starre Regelungen
für unbefristete Verträge gelockert werden und diejenigen, die außerhalb des
Arbeitsmarktes stehen, geschützt werden und ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt
erleichtert wird.[15] Die
Mitgliedstaaten sollten die möglichen Auswirkungen übermäßiger Lohnnebenkosten
auf die Nachfrage nach derArbeitskraft von Neueinsteigern auf dem Arbeitsmarkt
beachten. Wichtig ist auch, diejenigen Arbeitsmarktreformen
durchzuführen, die zur Öffnung der Arbeitsmärkte für junge Arbeitsuchende und
Unternehmer beitragen können, indem ungerechtfertigte Beschränkungen bei den
Unternehmensdienstleistungen und freiberuflichen Dienstleistungen, den
Rechtsberufen, der buchhalterischen und technischen Beratung sowie im
Gesundheits- und Sozialbereich beseitigt werden, ferner die Förderung der
Selbständigkeit, auch durch wirksame Unterstützung junger Menschen bei der
Unternehmensentwicklung.
3.
Die Rolle der EU in der Initiative „Chancen für junge Menschen“
Als Teil der Initiative „Chancen für junge
Menschen“ wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten und die EU insbesondere
ihre Anstrengungen vereinen und dabei von den beiden oben beschriebenen
Handlungssträngen der EU ausgehen sollten. Zusätzlich zur intensiveren
Überprüfung der nationalen Maßnahmen und Erfolge im Rahmen der Strategie Europa
2020 sollten stärkere Anstrengungen unternommen werden, die EU-Finanzhilfen und
EU-Instrumente umfassend zu mobilisieren.
3.1.
Stärkere Nutzung des Europäischen Sozialfonds für
Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für junge Menschen
Die nationalen
Anstrengungen sollten begleitet werden durch eine bestmögliche Nutzung der
EU-Finanzhilfen, die im Rahmen der Strukturfonds oder einer Reihe anderer
Maßnahmen der Kommission verfügbar sind. Im laufenden
Durchführungszeitraum der Strukturfonds (2007–2013) planten die Mitgliedstaaten,
zwei Drittel der im Europäischen Sozialfonds verfügbaren Mittel Bildungs- und
Beschäftigungsmaßnahmen zu widmen. Ein signifikanter Teil davon wird jungen
Menschen zugute kommen. Dies macht insgesamt – unter Einbeziehung der
nationalen Beiträge – 79 Mrd. EUR aus. Dazu kommen aus dem EFRE
7,2 Mrd. EUR für die Bildungsinfrastruktur und 555 Mio. EUR für die
Infrastruktur zur Kinderbetreuung; Letzteres hilft vor allem jungen Müttern, in
den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Bis Ende 2011 stehen den Mitgliedstaaten
jedoch in den ESF-Programmen noch 30 Mrd. EUR zur Verfügung, die noch
nicht konkreten Aktivitäten zugewiesen worden sind. Außerdem sind die
Anstrengungen, die zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit unternommen
werden, häufig nicht der Schwere des Problems angemessen. Abgesehen davon, dass
die Umsetzung beschleunigt werden muss, ist es, da für die Verbesserung der
Beschäftigungslage junger Menschen entscheidend, auch notwendig, neue Konzepte
z. B. zur Unterstützung junger Menschen bei der Teilnahme an Lehrstellen-
und Praktikumsprogrammen oder zur Förderung des Unternehmergeistes unter jungen
Menschen, auch in der Sozialwirtschaft, zu entwickeln. Mehr als die Hälfte der
Mitgliedstaaten liegen mit ihrer Jugendarbeitslosigkeit über dem EU-Durchschnitt.[16] Wenn auch kein
Kausalitätszusammenhang nachgewiesen werden kann, zeigen die verfügbaren Daten
doch, dass mehrere Mitgliedstaaten mit besonders hoher Jugendarbeitslosigkeit
ihre ESF-Programme nicht in ausreichendem Maße auf junge Menschen ausrichten.
Beispielsweise betrug im Juni 2010 die Jugendarbeitslosigkeit in Griechenland
32 %, in Italien 27 % und in Litauen 36 %, während in diesen
Mitgliedstaaten die jungen Menschen nur 11 bzw. 15 bzw. 14 % der von
ESF-Maßnahmen Begünstigten ausmachten. Eine Beschleunigung der Durchführung wird
entscheidend zur Verbesserung der Beschäftigungslage junger Menschen in
denjenigen Mitgliedstaaten beitragen, die bei der Durchführung der Programme
und bei der Jugendarbeitslosigkeit die schlechtesten Ergebnisse aufweisen (BG,
EL und RO). Die Mitgliedstaaten mit überdurchschnittlicher
Jugendarbeitslosigkeit und durchschnittlicher ESF-Ausführungsquote[17] (CY, IT, PL, SE und SK) müssen sich besonders auf ihre jeweiligen
Schwierigkeiten bei der Durchführung (IT) oder bei der Neuausrichtung der
ESF-Maßnahmen konzentrieren, um auf ihre besonderen Bedürfnisse wie Abstimmung
von Qualifikationsangebot und ‑nachfrage oder Anreize für Arbeitgeber und
besserer Zugang zu Existenzgründerdarlehen für junge Menschen zu reagieren
(PL). Bei den Mitgliedstaaten mit einer
ESF-Ausführungsquote von mehr als 40 % und einer Jugendarbeitslosigkeit
über dem EU-Durchschnitt gibt es noch Raum für Verbesserungen bei der Teilnahme
junger Menschen an ESF-Programmen und für eine bessere Ausrichtung auf
spezifische jugendbezogene Maßnahmen (EE, ES, LT and LV). Eine Neuausrichtung auf jugendbezogene
Maßnahmen und die Beschleunigung der Durchführung könnte zu einer raschen
Verbesserung der Lage bei der Jugendarbeitslosigkeit beitragen. Eine Mehrheit
der Länder, für die dies gilt (BG, EE, EL, ES, IE, LV, RO, SE, SK und UK),
haben die frühzeitigen Abgänger aus der schulischen und
beruflichen Bildung als eine der größten Gruppen unter den
arbeitslosen jungen Menschen identifiziert und sehen sie als wichtige Zielgruppe
an, bei denen die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ansetzen muss. Die Kommission wird die bessere Durchführung
des ESF im Bereich der Lehrstellen/Praktika und der Existenzgründung – auch im Sozialwesen – mit Hilfe der Technischen Unterstützung im Rahmen des
ESF im Hinblick auf Entwicklung und Austausch vorbildlicher Verfahren fördern.
3.2.
Innovative Konzepte zur Unterstützung beim Übergang
von der Schule in die Arbeitswelt
Lernen am Arbeitsplatz ist ein zentrales Element, wenn es darum geht, jungen Menschen den
Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu erleichtern und für die Zukunft
qualifizierte Arbeitskräfte heranzuziehen. In den letzten Jahren hat sich
zwischen Behörden, Sozialpartnern und Unternehmen ein breiter Konsens
dahingehend herausgebildet, dass die Berufsausbildung aus einer Kombination von
Theorie und Praxis bestehen sollte (Lehrlingsausbildung oder duale
Berufsausbildung). Trotz des allgemeinen Konsenses ist die Bereitstellung
solcher Ausbildungsplätze in der EU unterschiedlich weit entwickelt. Im
Rahmen der EU-weiten Zusammenarbeit bei der Berufsbildung, des so genannten
Kopenhagen-Prozesses, wurde ein ehrgeiziges Programm für die Mitgliedstaaten
und die Sozialpartner zur Bearbeitung zentraler Fragen wie Qualität und
Finanzierung der Berufsbildung aufgestellt. Das EU-Programm Leonardo da Vinci
finanziert bereits praxisorientierte Projekte im Bereich der beruflichen
Bildung. Die Spanne reicht von Initiativen, die Einzelpersonen eine berufliche
Aus- und Weiterbildung im Ausland ermöglichen, bis hin zu umfangreichen
transnationalen Kooperationsbemühungen. In den Mitgliedstaaten muss aber auf
nationaler und regionaler Ebene mehr geschehen, um mehr duale
Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen, die auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts
zugeschnitten sind. Nötig ist auch ein stärkeres Engagement der Unternehmen
– wie auch des öffentlichen Sektors –, jungen Menschen Arbeits- und
Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, z. B. im Rahmen ihrer
Strategie zur Wahrnehmung ihrer sozialen Verantwortung. Strategische
Partnerschaften zwischen den verschiedenen beteiligten Akteuren könnten als
Beispiel dienen. Praktika können
Studierenden und jungen Graduierten helfen, erste Arbeitserfahrungen zu
sammeln. Eine Erweiterung des Angebots an Gelegenheiten zum Lernen am
Arbeitsplatz muss Hand in Hand gehen mit einer klaren Festlegung der
Bedingungen, unter denen Praktika stattfinden. 2012 wird die Kommission einen
Qualitätsrahmen für Bereitstellung und Inanspruchnahme hochwertiger Praktika
vorlegen, einschließlich eines EU-Panoramas über Praktika zur Verbesserung der
Transparenz hinsichtlich der Bedingungen für Praktikanten in der gesamten EU. Die Mitgliedstaaten und die
Arbeitsmarktakteure können mehr tun, um die Jugendgarantie
durchzuführen, mit der gewährleistet werden soll, dass alle jungen Menschen
innerhalb von vier Monaten nach Verlassen der Schule eine Arbeitsstelle oder
einen Ausbildungs oder Weiterbildungsplatz erhalten, vor allem frühzeitige
Abgänger aus der schulischen und beruflichen Bildung und andere besonders
gefährdete Jugendliche. Um einer Aufforderung des Europäischen Parlaments
nachzukommen, wird die Kommission 2012 eine vorbereitende Maßnahme für „Aktivierungsmaßnahmen für junge Menschen –
zur Durchführung der Initiative ‚Jugend in Bewegung', in deren Mittelpunkt die
Jugendgarantie stehen soll, ins Leben rufen und mit 4 Mio. EUR ausstatten.
Die Erfahrungen mit dieser Maßnahme können als Inspirationsquelle für Programme
dienen, die mit ESF-Unterstutzung realisiert werden sollen.
3.3.
Unterstützung der Mobilität junger Menschen auf dem
Arbeitsmarkt
Erasmus, das wichtigste Programm der EU im
Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, ermöglicht es jährlich
250 000 Studierenden, im Ausland zu studieren und zu arbeiten. Außerdem
fördert es die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen in ganz Europa. Das
Programm unterstützt nicht nur Studierende, sondern auch Lehrende und in der
freien Wirtschaft tätige Personen, die im Ausland lehren möchten, sowie
Hochschulmitarbeiter, die sich beruflich weiterqualifizieren wollen. Die
Kommission wird auf dem Erfolg dieses Mobilitätsprogramms aufbauen, um
Mobilität und Effizienz auf dem Arbeitsmarkt weiterhin zu unterstützen. Um die Diskrepanzen zwischen freien Stellen
und Arbeitsuchenden anzugehen, legt die Kommission mit Unterstützung des
Europäischen Parlaments ein gezieltes Programm zur beruflichen Mobilität
auf, um jungen Menschen zu helfen, einen Arbeitsplatz in einem anderen
EU-Mitgliedstaat zu finden, und den Unternehmen zu helfen, offene Stellen für
Engpassberufe zu besetzen. Durch die vorbereitende Maßnahme „Dein erster
EURES-Arbeitsplatz“ wird die Kommission junge Menschen und Arbeitgeber (vor
allem KMU) bei transnationalen Personalrekrutierungen und Arbeitsvermittlungen
unterstützen. Nicht formales Lernen kann ebenfalls dazu
beitragen, das Problem der Jugendarbeitslosigkeit zu mindern. Deshalb wird der
Europäische Freiwilligendienst in den letzten beiden Jahren des laufenden
Programms „Jugend in Aktion“ verstärkt. Angestrebt wird, mindestens
10 000 Freiwillige zu vermitteln. Durch eine solche Arbeitserfahrung in
einem anderen Mitgliedstaat können wichtige Kompetenzen erworben werden,
wodurch es jungen Menschen leichter fallen kann, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu
fassen. Gleichzeitig richtet die Kommission ein neues Europäisches
Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe ein, das neue Chancen für junge
Europäer eröffnet. Die Aktion „Erasmus für Unternehmer“
fördert die Mobilität von Unternehmern durch grenzüberschreitenden
Erfahrungsaustausch und bietet Unternehmensgründern und Jungunternehmern die
Gelegenheit, von erfahrenen Gastunternehmern in anderen Mitgliedstaaten zu
lernen. Als Gegenleistung können die Gastunternehmer von einem frischen,
unvoreingenommen Blick auf ihr Unternehmen und von neuen Geschäftskontakten im
Ausland profitieren. Mehr als 4200 Unternehmer haben sich seit Anlaufen des
Programms beworben, und rund 86 % der Bewerbungen wurden angenommen.
Bisher wurden 850 Austausche organisiert.
4.
Nächste Schritte
In den kommenden Wochen wird die Kommission im
Rahmen der Vorbereitung des Europäischen Semesters für die Koordinierung der
Wirtschaftspolitik 2012 mit jedem Mitgliedstaat die wirtschaftliche und soziale
Lage erörtern. Sie wird mit den relevanten Ratsformationen und dem Europäischen
Parlament zusammenarbeiten, um die einzelnen Element der Initiative „Chancen
für junge Menschen“ rasch realisieren zu können, wie im nachfolgenden Kasten
beschrieben. Die Kommission wird mit den europäischen
Sozialpartnern Kontakt aufnehmen, um sie zur aktiven und konkreten Mitwirkung
an dieser Initiative zu gewinnen, und sie wird sich um die Unterstützung und
die Beiträge aller interessierten Kreise bemühen. Die neue Initiative „Chancen für junge
Menschen“ Mobilisierung
des ESF zur Förderung der Entwicklung von Kompetenzen und des Übergangs von der
Schule in die Arbeitswelt ·
Mehrere Mitgliedstaaten könnten die verfügbaren
EU-Mittel intensiver nutzen, auch durch Umwidmungen und Beschleunigung der
Durchführung, um umfangreichere Unterstützungsprogramme für junge Menschen
einzurichten, vor allem mit dem Ziel, frühzeitige Schulabgänge zu verhindern
und die Beschäftigungsfähigkeit zu stärken. Besonders wichtig ist dies für
diejenigen Mitgliedstaaten, in denen die Arbeitslosigkeit und Benachteiligung
junger Menschen besonders ausgeprägt ist. Die Kommission ist bereit, mit den
Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, indem sie beschleunigte Verfahren zur
Änderung operationeller Programme, technische Unterstützung durch die EU und
beschleunigte Einziehung nicht verwendeter Gelder ermöglicht. ·
Die Kommission wird 1,3 Mio. EUR der
Technischen Unterstützung im Rahmen des ESF verwenden, um die Einrichtung von
Lehrstellenprogrammen mit Hilfe des ESF zu fördern; weitere 3 Mio. EUR der
Technischen Unterstützung im Rahmen des ESF werden u. a. auf die
Einrichtung von Programmen zur Unterstützung von jungen Unternehmensgründern
und Sozialunternehmern konzentriert. ·
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der
Festlegung der auf junge Menschen ausgerichteten Maßnahmen unterstützen, wenn
sie ihre Programme für den nächsten ESF-Programmzeitraum ausarbeiten. Unterstützung
beim Übergang vom Bildungssystem in die Arbeitswelt ·
Die Mitgliedstaaten sollten sich in
Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern bemühen, die Zahl der Lehrstellen in EU
deutlich zu erhöhen, und sicherstellen, dass eine Lehre für junge Menschen eine
echte Gelegenheit zur spezifischen innerbetrieblichen Ausbildung und zum
Sammeln von Arbeitserfahrung ist, die zu stabileren Beschäftigungsformen führt.
Durch eine Zunahme der Zahl der Lehrstellen in der EU um mindestens 10 %
bis Ende 2013 würden insgesamt 370 000 neue Stellen hinzukommen.[18] ·
Die Sozialpartner sollten prüfen –
gegebenenfalls zusammen mit den Behörden der Mitgliedstaaten –, wie das
spezifische Ziel der Förderung von mehr und besseren Lehrstellen und
Praktikumsverträgen als Teil ihrer eigenständigen Vereinbarung über integrative
Arbeitsmärkte (2010) am besten realisiert werden kann. ·
Die Kommission wird die Hilfe für die
Lernmobilität von Studierenden, Berufsschülern und Auszubildenden erheblich
aufstocken. Durch größtmögliche Ausrichtung der Mittel auf die Vermittlung von
Stellen in Unternehmen könnten zusätzliche 30 % Vermittlungen erreichbar
sein, mit mindestens 130 000 Vermittlungen 2012 im Rahmen von Erasmus und
Leonardo da Vinci. ·
Die Kommission wird Anfang 2012 eine mit
1,5 Mio. EUR finanzierte Kampagne lancieren, die sich an die Unternehmen
richtet und der Sensibilisierung für ERASMUS und Leonardo da Vinci dienen soll,
um potenzielle Gastunternehmen zur Aufnahme europäischer Praktikanten zu
ermutigen. ·
Die Kommission wird 2012 einen Qualitätsrahmen
für Bereitstellung und Inanspruchnahme hochwertiger Praktika vorlegen, einschließlich eines EU-Panoramas über Praktika zur Verbesserung
der Transparenz hinsichtlich der Bedingungen für Praktikanten in der gesamten
EU. ·
Die Mitgliedstaaten und die Arbeitsmarktakteure
müssen ihre Anstrengungen zur Realisierung der Jugendgarantie intensivieren,
mit der gewährleistet werden soll, dass alle jungen Menschen innerhalb von vier
Monaten nach Verlassen der Schule eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungs
oder Weiterbildungsplatz erhalten, vor allem frühzeitige
Abgänger aus der schulischen und beruflichen Bildung und andere besonders
gefährdete Jugendliche. Die Kommission wird 2012 eine vorbereitende
Maßnahme für „Aktivierungsmaßnahmen für junge Menschen – zur Durchführung der
Initiative ‚Jugend in Bewegung', in deren Mittelpunkt die Jugendgarantie stehen
soll, ins Leben rufen und mit 4 Mio. EUR ausstatten. ·
Die Kommission wird einen erheblichen Teil der
für soziale Innovation bereitstehenden 6 Mio. EUR in innovative Projekte
zugunsten junger Menschen in schwierigen Lebenslagen und benachteiligten
Gebieten investieren. ·
Die Finanzmittel für den Europäischen
Freiwilligendienst werden aufgestockt, damit 2012 mindestens 10 000
Gelegenheiten für Freiwilligentätigkeit bereitgestellt werden können. Unterstützung
der Arbeitsmarktmobilität ·
Im Europäischen Portal zur beruflichen Mobilität
von EURES stehen derzeit mehr als 1,2 Millionen Stellenangebote und
700 000 Lebensläufe. Im Laufe des Jahres 2012 sollten die Mitgliedstaaten
spezielle EURES-Arbeitsvermittlungen sowie Unterstützungsmaßnahmen vorsehen, um
sicherzustellen, dass mindestens 100 000 dieser EURES-Arbeitsplätze
erfolgreich mit jungen Menschen besetzt werden, und damit EURES intensiver zu
nutzen. ·
Ab 2012 wird das von der Kommission 2011
lancierte Programm „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“ durch unmittelbare
finanzielle Unterstützung dazu beitragen, dass 2012–2013 rund 5000 junge Menschen
Stellenangebote in anderen Mitgliedstaaten annehmen können. Dabei handelt es
sich um ein Pilotprojekt für die Weiterentwicklung des Programms mit dem Ziel,
die Zahl der Stellenvermittlungen weiter zu erhöhen. ·
Erasmus für Unternehmer wird 2012 voraussichtlich
rund 600 weitere Austausche finanzieren. Intensivere
Politikumsetzung als Teil des Europäischen Semesters ·
Die Kommission wird die Bewertungen und Analysen
der von den Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
getroffenen Maßnahmen fortsetzen und darüber auf dem informellen Treffen der
für Beschäftigung und Sozialpolitik zuständigen Minister im April 2012
berichten. ·
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf,
die notwendigen Anpassungen ihrer Schul- und
Berufsbildungssysteme innerhalb des Strategischen Rahmens für die europäische
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET
2020“) zu erörtern. ·
Die Kommission wird den Mitgliedstaaten während
der bilateralen Kontakte zur Vorbereitung der nationalen Reformprogramme 2012
spezifische Empfehlungen für Maßnahmen zur Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit geben. ·
Die Kommission wird die Belange junger Menschen
in ihren länderspezifischen Empfehlungen für die Mitgliedstaaten im Mai 2012
berücksichtigen. [1] So liegt beispielsweise die Arbeitslosenquote junger
Menschen mit Migrationshintergrund im EU-Schnitt über 30 %. [2] Daten für Malta und Schweden vorläufig, Daten für
Luxemburg wegen des kleinen Stichprobenumfangs wenig zuverlässig. [3] Eurofound (2011) „The social impact of the crisis“. Die
geschätzten Kosten umfassen die entgangenen Einkünfte und die höheren
öffentlichen Ausgaben wegen zu hoher Transferleistungen im Rahmen des
Sozialschutzes; sie liegen eher am unteren Rand, da sie zusätzliche Kosten wie
nicht gezahlte Steuern auf entgangenen Einkünfte, Gesundheitskosten und Kosten
für Strafgerichtsbarkeit nicht einschließen. Wegen fehlender statistischer
Variablen blieben folgende Länder bei der Schätzung unberücksichtigt: DK, FR,
EL, FI, MT und SE. Die Bezugsbevölkerung sind die 16-29-Jährigen, die seit mehr
als sechs Monaten arbeitslos oder nichterwerbstätig (und nicht in Ausbildung)
sind. [4] Siehe den Bericht der Kommission „Beschäftigung in
Europa 2010“ und den Quartalsbericht über soziale Lage und Beschäftigungssituation
in der EU, September 2011. [5] Siehe den Entwurf der Kommission für den gemeinsamen
Beschäftigungsbericht 2011/12, Anhang III, KOM(2011) 815 vom
23.11.2011, S. 6 f. [6] Siehe den Entwurf der Kommission für den gemeinsamen Bericht
über die allgemeine und berufliche Bildung 2020, KOM(2011) 902 vom 20.12.2011. [7] Frühzeitige Schulabgänger sind junge Menschen, die
lediglich über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und keine
weiterführende Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen. [8] Scarpetta S., A. Sonnet und T. Manfredi (2010), „Rising
youth unemployment during the crisis: how to prevent negative long-term
consequences on a generation?“, OECD Social, Employment and Migration Papers
Nr. 106. [9] Schlussfolgerungen des Rates
11838/11 vom 20. Juni 2011 über die Förderung der Jugendbeschäftigung. [10] ABl. C 191 (2011). [11] In einigen Ländern beträgt die Abbrecherquote
20–30 %. [12] Mitteilung der Kommission „Jahreswachstumsbericht 2012“, KOM(2011) 815
vom 23.11.2011. [13] Siehe den Entwurf der Kommission für den gemeinsamen Bericht
über die allgemeine und berufliche Bildung 2020, KOM(2011) 902 vom 20.12.2011. [14] Gemäß ihrer in der Binnenmarktakte gegebenen Zusage hat
die Kommission einen Vorschlag für die Überarbeitung der EU-Bestimmungen über die
Anerkennung von Berufsqualifikationen vorgelegt (KOM(2011) 883 endg. vom
20.12.2011). [15] Jahreswachstumsbericht 2012, KOM(2011) 815 vom
23.11.2011. [16] BG, CY, EE, EL, ES, FR, HU, IE,
IT, LT, LV, PL, PT, RO, SE, SK und UK. [17] Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten gelieferten
Daten über die nationalen ESF-Zahlungen im Verhältnis zur Gesamtausstattung am
Ende des dritten Quartals 2011. [18] Anfang 2012 wird die Kommission eine umfassende Studie
über das Lehrstellenangebot in der EU vorlegen. Zurzeit befinden sich rund
40 % der Schüler des höheren Sekundarbereichs in irgendeiner Form
beruflicher Bildung. Allerdings absolviert weniger als die Hälfte von ihnen
eine duale Berufsausbildung, in der Theorie und Arbeitspraxis kombiniert
werden.