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Document 32014D0717
2014/717/EU: Council Decision of 8 October 2014 on the signing, on behalf of the European Union and its Member States, of the Protocol to the Framework Agreement on Comprehensive Partnership and Cooperation between the European Union and its Member States, of the one part, and the Socialist Republic of Vietnam, of the other part, to take account of the accession of the Republic of Croatia to the European Union
2014/717/EU: Beschluss des Rates vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
2014/717/EU: Beschluss des Rates vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
ABl. L 300 vom 18/10/2014, p. 1–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/717/oj
18.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 300/1 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 8. Oktober 2014
über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
(2014/717/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 207 und 209 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,
gestützt auf die Akte über den Beitritt der Republik Kroatien, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Im Einklang mit Artikel 6 Absatz 2 der Akte über den Beitritt der Republik Kroatien (im Folgenden „Beitrittsakte“) wird der Beitritt der Republik Kroatien zu dem Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits (im Folgenden „Abkommen“) in einem Protokoll zu diesem Abkommen (im Folgenden „Protokoll“) geregelt. Artikel 6 Absatz 2 der Beitrittsakte sieht für einen derartigen Beitritt ein vereinfachtes Verfahren vor, nach dem das Protokoll zwischen dem Rat, der im Namen der Mitgliedstaaten handelt und einstimmig beschließt, und dem betreffenden Drittstaat geschlossen wird. |
(2) |
Am 14. September 2012 hat der Rat die Kommission ermächtigt, Verhandlungen mit den betreffenden Drittstaaten aufzunehmen. Die Verhandlungen mit der Sozialistischen Republik Vietnam wurden mit der Paraphierung des Protokolls vom 21. Mai 2014 erfolgreich abgeschlossen. |
(3) |
Das Protokoll sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wird vorbehaltlich des Abschlusses des Protokolls genehmigt.
Der Wortlaut des Protokolls wird zusammen mit dem Beschluss über seinen Abschluss veröffentlicht.
Artikel 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 8. Oktober 2014.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. LUPI