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Ein verstärktes Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern: eine Frauencharta

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Ein verstärktes Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern: eine Frauencharta

Die von der Kommission verabschiedete Frauencharta trägt zur Verbesserung der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in Europa und auf der ganzen Welt. In der Tat, denn geschlechterspezifische Ungleichheiten haben direkte Auswirkungen auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, die Wettbewerbsfähigkeit, das nachhaltige Wachstum sowie auf die demografische Entwicklung.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 5. März 2010 – Ein verstärktes Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern – Eine Frauen-Charta: Erklärung der Europäischen Kommission anlässlich des Internationalen Frauentags 2010 sowie des 15. Jahrestags der Verabschiedung einer Erklärung und einer Aktionsplattform auf der Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Peking und des 30. Jahrestags des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau [KOM(2010) 78 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser politischen Mitteilung wird das Engagement der Kommission im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen und Männern sowohl in der Europäischen Union als auch auf der ganzen Welt bekräftigt.

Die Kommission betont, dass die Einbeziehung der Frage der Geschlechtergleichstellung in alle Politikbereiche erforderlich ist. Deshalb schlägt die Charta fünf spezifische Aktionsbereiche vor:

Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern

Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit, die erreicht werden muss, indem Diskriminierung, Erziehungsklischees, Segregation des Arbeitsmarktes nach Geschlecht, unsichere Beschäftigungsverhältnisse, unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung und die unausgewogene Aufteilung von Fürsorgepflichten zwischen Frauen und Männern bekämpft wird. Die Kommission verpflichtet sich, die vollständige Ausschöpfung des Potenzials von Frauen und die umfassende Nutzung ihrer Fähigkeiten zu gewährleisten. Dadurch sollen eine bessere Geschlechterverteilung auf dem Arbeitsmarkt und eine größere Zahl hochwertiger Arbeitsplätze für Frauen ermöglicht werden.

Gleiches Entgelt für Frauen und Männer (für gleiche oder gleichwertige Arbeit) ist in der EU nicht gewährleistet. Die Kommission verpflichtet sich, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern, indem sämtliche Instrumente, sowohl legislativer wie auch nichtlegislativer Art, mobilisiert werden.

Frauen sind in Entscheidungsprozessen sowie in Führungspositionen im öffentlichen oder privaten Sektor immer noch unterrepräsentiert. Die Kommission verpflichtet sich, alles zu unternehmen, um eine ausgewogenere Vertretung der Geschlechter insbesondere durch Anreizmaßnahmen der EU zu erreichen.

Respekt der Menschenwürde und das Recht auf Unversehrtheit von Frauen sowie das Ende der geschlechtsspezifischen Gewalt - einschließlich schädlicher gewohnheits- und traditionsbedingter Praktiken. Die Charta bekräftigt das Engagement der Kommission im Hinblick auf die Achtung der Grundrechte. Durch ihr Handeln sollen Ungleichheiten beim Zugang zur Gesundheitsversorgung beseitigt werden und alle Formen der geschlechtsspezifischen Gewalt ausgelöscht werden. Dazu kann sie im Rahmen ihrer Kompetenzen auf das Strafrecht zurückgreifen.

Das Auswärtige Handeln der EU im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen und Männern muss die Entwicklung von nachhaltigen und demokratischen Gesellschaften unterstützen. Die Kommission verpflichtet sich, auch im Rahmen ihrer Beziehungen zu Drittländern für die Gleichstellung von Frauen und Männern einzutreten. Sie muss Aktionen durchführen, durch die das Bewusstsein für die Rechte von Frauen geschärft wird, mit zuständigen internationalen und regionalen Organisationen kooperieren und staatliche als auch nichtstaatliche Akteure bei ihren Anstrengungen unterstützen.

Hintergrund

Die Charta wurde anlässlich des Internationalen Frauentags 2010 sowie des 15. Jahrestags der Weltfrauenkonferenz verabschiedet.

Im September 2010 hat die Kommission eine Strategie 2010-2015 für die Gleichstellung von Frauen und Männern verabschiedet. Diese Strategie soll als Rahmen für die Koordinierung der Maßnahmen in allen Politikbereichen der EU dienen.

Letzte Änderung: 08.07.2010

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