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Document 52020XC0611(01)R(01)
Berichtigung der Mitteilung für Ausführer über die Anwendung des REX-Systems in der Europäischen Union im Rahmen des Freihandelsabkommens mit Vietnam (Amtsblatt der Europäischen Union C 196 vom 11. Juni 2020) 2020/C 281/03
Berichtigung der Mitteilung für Ausführer über die Anwendung des REX-Systems in der Europäischen Union im Rahmen des Freihandelsabkommens mit Vietnam (Amtsblatt der Europäischen Union C 196 vom 11. Juni 2020) 2020/C 281/03
PUB/2020/691
UL C 281, 26.8.2020, p. 7–7
(DE)
|
26.8.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 281/7 |
Berichtigung der Mitteilung für Ausführer über die Anwendung des REX-Systems in der Europäischen Union im Rahmen des Freihandelsabkommens mit Vietnam
( Amtsblatt der Europäischen Union C 196 vom 11. Juni 2020 )
(2020/C 281/03)
Auf Seite 16, Absatz 4 zweiter Satz:
Anstatt:
„Daher erhalten Erzeugnisse mit Ursprung in der Europäischen Union bei der Einfuhr nach Vietnam die Zollpräferenzbehandlung nach dem Abkommen, sofern eine Erklärung zum Ursprung eines ermächtigten Ausführers oder jedes Ausführers für Sendungen mit einem Gesamtwert von bis zu 6 000 Euro vorgelegt wird.“
muss es heißen:
„Daher erhalten Erzeugnisse mit Ursprung in der Europäischen Union bei der Einfuhr nach Vietnam die Zollpräferenzbehandlung nach dem Abkommen, sofern eine Erklärung zum Ursprung eines registrierten Ausführers oder jedes Ausführers für Sendungen mit einem Gesamtwert von bis zu 6 000 Euro vorgelegt wird.“