EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 31991R1601R(03)
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates vom 10. Juni 1991 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung aromatisierter weinhaltiger Getränke und aromatisierter weinhaltiger Cocktails (ABl. Nr. L 149 vom 14.7.1991)
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates vom 10. Juni 1991 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung aromatisierter weinhaltiger Getränke und aromatisierter weinhaltiger Cocktails (ABl. Nr. L 149 vom 14.7.1991)
OJ L 349, 18.12.1991, p. 47–47
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1991/1601/corrigendum/1991-12-18/oj
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates vom 10. Juni 1991 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung aromatisierter weinhaltiger Getränke und aromatisierter weinhaltiger Cocktails (ABl. Nr. L 149 vom 14.7.1991)
Amtsblatt Nr. L 349 vom 18/12/1991 S. 0047 - 0047
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates vom 10. Juni 1991 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung aromatisierter weinhaltiger Getränke und aromatisierter weinhaltiger Cocktails (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 149 vom 14. Juli 1991) - Seite 1, Titel: Der Titel der Verordnung muß entsprechend der vom Rat angenommenen Fassung wie folgt lauten: "VERORDNUNG (EWG) Nr. 1601/91 DES RATES vom 10. Juni 1991 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung aromatisierten Weines, aromatisierter weinhaltiger Getränke und aromatisierter weinhaltiger Cocktails" - Seite 2, Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a) dritter Gedankenstrich zweiter Untergedankenstrich zweite Zeile, sowie Seite 3, Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b) zweiter Gedankenstrich zweiter Untergedankenstrich zweite Zeile und Buchstabe c) zweiter Gedankenstrich zweiter Untergedankenstrich zweite Zeile: Das Wort "schmackhaften" ist jeweils durch das Wort "geschmackgebenden" zu ersetzen. - Seite 4, Artikel 2 Absatz 3 zweite Zeile: Die Worte "weinhaltigen aromatisierten" sind durch die Worte "aromatisierten weinhaltigen" zu ersetzen. - Seite 5, Artikel 3 Buchstabe b) achte Zeile: Das Wort "schmackhafte" ist durch das Wort "geschmackgebende" zu ersetzen. - Seite 5, Artikel 3 Buchstaben c) und d) zweite Zeile: Nach dem Wort "Verfahren" ist jeweils ein Komma einzufügen. - Seite 6, Artikel 6 Absatz 1 zweite Zeile: Die Worte "sind" und "den" sind voneinander getrennt zu schreiben. - Seite 6, Artikel 7 Absatz 3 fünfte Zeile: Nach dem Wort "geeigneten" ist das Wort "Vorschlag" einzufügen. - Seite 7, Artikel 8 Absatz 6 zweite Zeile: Das Komma nach dem Wort "Gemeinschaft" ist zu streichen und hinter das Wort "so" zu setzen. - Seite 7, Artikel 8 Absatz 7 fünfte Zeile: Diese Zeile muß wie folgt lauten: - ". . . Amtssprache der Gemeinschaft so zu erfolgen, daß der . . .".