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Document 52021XC0607(03)R(02)

Berichtigung der Bekanntmachung der Kommission — Leitlinien der Kommission über Einwegkunststoffartikel in Übereinstimmung mit der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Amtsblatt der Europäischen Union C 216 vom 7. Juni 2021) 2022/C 154/09

C/2022/2338

OJ C 154, 8.4.2022, p. 23–23 (DE)

8.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 154/23


Berichtigung der Bekanntmachung der Kommission — Leitlinien der Kommission über Einwegkunststoffartikel in Übereinstimmung mit der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

( Amtsblatt der Europäischen Union C 216 vom 7. Juni 2021 )

(2022/C 154/09)

Seite 12, Abschnitt 4.1.1, letzter Absatz, Satz 3:

Anstatt:

„Aus Erwägungsgrund 12 geht hervor, dass Behälter, die Lebensmittel in Portionsgrößen für mehr als eine Person enthalten, oder Behälter mit Lebensmitteln in Portionsgrößen für eine Person, bei denen mehr als eine Einheit verkauft wird, zu Zwecken dieser Richtlinie als Einwegkunststoffartikel gelten.“

muss es heißen:

„Aus Erwägungsgrund 12 geht hervor, dass Behälter, die Lebensmittel in Portionsgrößen für mehr als eine Person enthalten, oder Behälter mit Lebensmitteln in Portionsgrößen für eine Person, bei denen mehr als eine Einheit verkauft wird, zu Zwecken dieser Richtlinie nicht als Einwegkunststoffartikel gelten.“


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