Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32020R2129R(01)

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2129 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Durchführung von Artikel 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (Amtsblatt der Europäischen Union L 426 I vom 17. Dezember 2020)

ST/7721/2021/INIT

OV L 158, 6.5.2021, p. 24–24 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2020/2129/corrigendum/2021-05-06/oj

6.5.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 158/24


Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2129 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Durchführung von Artikel 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus

( Amtsblatt der Europäischen Union L 426 I vom 17. Dezember 2020 )

Seite 11, Anhang Nummer 4 Tabelle „B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 2 Absatz 1“ Eintrag 4 Spalte „Gründe für die Aufnahme in die Liste“

Anstatt:

„JSC Synesis stellt den belarussischen Behörden eine Überwachungsplattform bereit, mit der Videoaufnahmen durchsucht und ausgewertet werden können und eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt werden kann; damit …“

muss es heißen:

„LLC Synesis stellt den belarussischen Behörden eine Überwachungsplattform bereit, mit der Videoaufnahmen durchsucht und ausgewertet werden können und eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt werden kann; damit …“.


Top