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Document 32019R2019R(01)

Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/2019 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Kühlgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 643/2009 der Kommission (Amtsblatt der Europäischen Union L 315 vom 5. Dezember 2019)

C/2021/1330

OJ L 65, 25.2.2021, p. 93–93 (DE)
OJ L 65, 25.2.2021, p. 85–85 (NL)
OJ L 65, 25.2.2021, p. 95–95 (DA)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/2019/corrigendum/2021-02-25/oj

25.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 65/93


Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/2019 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Kühlgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 643/2009 der Kommission

( Amtsblatt der Europäischen Union L 315 vom 5. Dezember 2019 )

Seite 192, Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 1 letzter Teil des Satzes:

Anstatt:

„so sind in der technischen Dokumentation die Einzelheiten dieser Berechnung, die vom Hersteller vorgenommene Bewertung der Genauigkeit der Berechnung und gegebenenfalls die Identitätserklärung für die Modelle verschiedener Hersteller anzugeben.“

muss es heißen:

„so werden in der technischen Dokumentation die Einzelheiten dieser Berechnung, die vom Hersteller vorgenommene Bewertung der Genauigkeit der Berechnung und gegebenenfalls die Erklärung zur Gleichwertigkeit der Modelle verschiedener Hersteller aufgeführt.“

Seite 194, Anhang I Nummer 3:

Anstatt:

„3.

‚Winterschaltung‘ bezeichnet eine Steuerfunktion, die bei einem Kombigerät mit einem Kompressor und einem Thermostat gemäß den Anleitungen des Herstellers, Importeurs oder Bevollmächtigten bei Umgebungstemperaturen von unter 16 °C zum Einsatz kommen kann und die aus einem Schaltgerät oder einer Schaltfunktion besteht, das/die dafür sorgt, dass der Kompressor selbst dann weiterarbeitet, um die Lagertemperaturen in den Fächern aufrechtzuerhalten, wenn dies für das Fach, in dem sich der Thermostat befindet, nicht erforderlich ist;“

muss es heißen:

„3.

‚Winterschaltung‘ bezeichnet eine Steuerfunktion, die bei einem Kombigerät mit einem Kompressor und einem Thermostat gemäß den Anleitungen des Herstellers, Importeurs oder Bevollmächtigten bei Umgebungstemperaturen von unter 16 °C zum Einsatz kommen kann und die aus einem Schaltgerät oder einer Schaltfunktion besteht, das/die dafür sorgt, dass der Kompressor selbst dann weiterarbeitet, um die richtigen Lagertemperaturen in den anderen Fächern aufrechtzuerhalten, wenn dies für das Fach, in dem sich der Thermostat befindet, nicht erforderlich ist;“

Seite 199, Anhang II Nummer 3 Buchstabe b Nummer 3 Satz 2:

Anstatt:

„Eine Gebühr ist angemessen, wenn sie keine abschreckende Wirkung hat und berücksichtigt, in welchem Umfang der fachlich kompetente Reparateur die bereitgestellten Informationen nutzt.“

muss es heißen:

„Eine Gebühr ist angemessen, wenn sie keine abschreckende Wirkung hat, da berücksichtigt wird, in welchem Umfang der fachlich kompetente Reparateur die bereitgestellten Informationen nutzt.“


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