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Document 32017R0576R(01)

Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/576 der Kommission vom 8. Juni 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die jährliche Veröffentlichung von Informationen durch Wertpapierfirmen zur Identität von Handelsplätzen und zur Qualität der Ausführung (ABl. L 87 vom 31.3.2017)

C/2017/6133

OJ L 235, 13.9.2017, p. 32–32 (CS, DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2017/576/corrigendum/2017-09-13/oj

13.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 235/32


Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/576 der Kommission vom 8. Juni 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die jährliche Veröffentlichung von Informationen durch Wertpapierfirmen zur Identität von Handelsplätzen und zur Qualität der Ausführung

( Amtsblatt der Europäischen Union L 87 vom 31. März 2017 )

Auf Seite 167, Erwägungsgrund 10:

Anstatt:

„(10)

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) beinhalten eine Vielzahl an besicherten Geschäften, darunter Leih- und Verleihgeschäfte, Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte sowie Buy/sell-back- oder Sell/buy-back- Geschäfte. Wertpapierleihgeschäfte sind in erster Linie durch die Nachfrage nach bestimmten Wertpapieren motiviert und werden beispielsweise bei Geschäften getätigt, bei denen Wertpapiere für Anleihen, Darlehen oder Liquidationszwecke verwendet werden. SFT werden daher als Finanzierungsquelle für das Liquiditätsmanagement und die Sicherheitenverwaltung verwendet. Die Motivation für solche Geschäfte ist daher konkret: Bei solchen Geschäften werden Wertpapiere nicht vor dem Hintergrund ihrer erwarteten Kursänderungen gekauft oder verkauft, sondern dienen als Sicherheit, sodass sich ihre wirtschaftlichen Beweggründe erheblich von anderen Arten von Geschäften unterscheiden. Aufgrund des besonderen Charakters von SFT und angesichts ihres großen Umfangs, wodurch vermutlich das repräsentativere Bild der Kundengeschäfte (d. h. Geschäfte ohne SFT) verzerrt würde, müssen SFT aus den Tabellen zu den fünf wichtigsten Handelsplätzen, auf denen Wertpapierfirmen andere Kundenaufträge ausführen, ausgenommen werden. Daher ist es angebracht, dass Wertpapierfirmen die gemessen am Handelsvolumen wichtigsten fünf Handelsplätze, an denen sie SFT getätigt haben, in einem gesonderten Bericht zusammenfassen und veröffentlichen, damit das Auftragsaufkommen auf solchen Handelsplätzen qualitativ beurteilt werden kann.“

muss es heißen:

„(10)

Um die rechtliche Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung zu erfüllen, werden Wertpapierfirmen gemäß den einschlägigen Kriterien für professionelle Kunden bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) in der Regel andere Handelsplätze nutzen als bei anderen Geschäften. Dies ist darauf zurückzuführen, dass SFT als Finanzierungsquelle dienen, wobei der Kreditnehmer sich dazu verpflichtet, zu einem künftigen Zeitpunkt gleichwertige Wertpapiere zu liefern, und die Einzelheiten der SFT typischerweise vor der Ausführung bilateral zwischen den Gegenparteien geregelt werden. Daher ist die Auswahl der Handelsplätze bei SFT stärker begrenzt als bei anderen Geschäften, da sie von den jeweiligen im Voraus zwischen den Gegenparteien vereinbarten Bedingungen und von der Nachfrage nach den betreffenden Finanzinstrumenten an diesen Handelsplätzen abhängen. Daher ist es angebracht, dass Wertpapierfirmen die gemessen am Handelsvolumen wichtigsten fünf Handelsplätze, an denen sie SFT getätigt haben, in einem gesonderten Bericht zusammenfassen und veröffentlichen, damit das Auftragsaufkommen auf solchen Handelsplätzen qualitativ beurteilt werden kann. Aufgrund des besonderen Charakters von SFT und angesichts ihres großen Umfangs, wodurch vermutlich das repräsentativere Bild der Kundengeschäfte (d. h. Geschäfte ohne SFT) verzerrt würde, müssen SFT aus den Tabellen zu den fünf wichtigsten Handelsplätzen, auf denen Wertpapierfirmen andere Kundenaufträge ausführen, ausgenommen werden.“


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