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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 62009TJ0372

    Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 21. März 2011.
    Visti Beheer BV gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke GOLD MEISTER - Ältere nationale und Gemeinschaftswortmarke MEISTER - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
    Rechtssache T-372/09.

    Thuarascálacha na Cúirte Eorpaí 2011 II-00053*

    ECLI-Identifikator: ECLI:EU:T:2011:97





    Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 21. März 2011 – Visti Beheer/HABM – Meister (GOLD MEISTER)

    (Rechtssache T-372/09)

    „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke GOLD MEISTER – Ältere nationale und Gemeinschaftswortmarke MEISTER – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

    Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 21-24, 37-38)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 26. Juni 2009 (Sache R 1465/2008‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Meister & Co. AG und der Visti Beheer BV

    Angaben zur Rechtssache

    Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

    Visti Beheer BV

    Betroffene Gemeinschaftsmarke:

    Bildmarke GOLD MEISTER für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 14, 16, 35, 37, 40 und 42 – Anmeldung Nr. 5243209

    Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

    Meister & Co. AG

    Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

    Deutsche Wortmarke Nr. 39534716 und Gemeinschaftsmarke Nr. 2607737 MEISTER für Waren der Klasse 14, wobei sich der Widerspruch lediglich gegen die Eintragung für Waren dieser Klasse richtete

    Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

    Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

    Entscheidung der Beschwerdekammer:

    Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.


    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Die Visti Beheer BV trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des HABM.

    3.

    Die Meister & Co. AG trägt ihre eigenen Kosten.

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